Goldschakal auf Sylt darf nicht abgeschossen werden

Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit Klage erfolgreich
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat per Beschluss vom 11.06.2025 die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.
Der Goldschakal ist nach der europäischen FFH-Richtlinie und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das Gericht folgte dem Antrag des Naturschutzverbandes und weist auf mögliche Alternativmaßnahmen zu einem Abschuss hin. Im Beschluss heißt es: Die Darlegung der Naturschutzinitiative e.V., „dass insbesondere eine Betäubung und Umsiedlung des Schakals eine Alternativmaßnahme wäre, erscheint vorläufig jedenfalls plausibel.“
Im Rahmen des Hängebeschlusses überwiege das Aussetzungsinteresse. Dies ergäbe eine Folgenabwägung. Würde der Goldschakal entnommen, bevor eine gerichtliche Entscheidung ergehen könne, wären die Folgen irreversibel, urteilte das Verwaltungsgericht.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Behörden und der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt machen es sich zu einfach, Probleme mit nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten WildtiereWildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren.n einfach durch Töten lösen zu wollen, zumal es Alternativen gibt“, argumentiert der Umweltverband. Es sei geradezu erschreckend und werfe kein gutes Licht auf die Jäger, die sich aus ganz Deutschland angeboten haben, den Goldschakal zu erschießen, hob die Naturschutzinitiative e.V. hervor.
Ansprechpartner:
Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht!
RLP / „Es gibt keinen fachlichen Grund, warum der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umweltministerin Katrin Eder den Wolf, wie es auch andere Parteien schon länger fordern, in das Jagdrecht aufnehmen möchte. Wenn Ministerin Eder mit dem neuen Jagdgesetz die Wälder schützen möchte, ist gerade der Wolf ein wichtiger Verbündeter“, erklärte die NI.
Genehmigung zum Wolfsabschuss außer Kraft
RLP / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der NI mit Beschluss die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord wiederhergestellt.
Lasst die Wölfe leben! Umweltministerin Lemke schießt über das Ziel hinaus!
Die eher populistische Forderung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke nach erleichterten Abschüssen von Wölfen zeigt die zunehmende Naturvergessenheit in der Politik.
NI-Statement: EU und Artenschutz, alternative Energien, Landwirtschaft, Lebensraum- und Biodiversitätsschutz
Bisher war die EU auch entgegen der lobby- und ideologiegesteuerten deutschen Politik ein Garant für den europäischen Natur- und Artenschutz...
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