• Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

28.06.2022

Bundesumweltministerium opfert Artenschutz dem Ausbau der Windkraft

Von Dr. Matthias Schreiber

Foto: Archiv NI

„Zentrales Ziel der vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/2354) ist ein beschleunigter Ausbau der Windkraftnutzung. Auch wenn einleitend hervorgehoben wird: „Wichtig ist dafür insbesondere auch, den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Neben der Klimakrise ist die Biodiversitätskrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht. Nach dem Koalitionsvertrag sollen die Klimaschutzziele erreicht werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.

Ziel ist es daher, zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu ermöglichen, unter gleichzeitiger Wahrung hoher und insbesondere unionsrechtlich gebotener ökologischer Standards.“ Das Ziel wird deutlich verfehlt. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, wird kein Wert für die sogenannte Signifikanzschwelle im Bundesnaturschutzgesetz formuliert, die höchstrichterliche Vorgabe wird damit nicht umgesetzt. Stattdessen wird die Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten per definitionem festgesetzt, anstelle der tatsächlichen Gefährdung tritt eine grüne, politische Setzung, die die Liste der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten etwa halbiert, von den dort bisher unberücksichtigten Arten wie Feld- und Heidelerche oder Turmfalke und Mäusebussard ganz zu schweigen. Ohne Nennung irgendwelcher fachlicher Belege werden für die verbliebenen Arten außerdem die von den Vogelschutzwarten festgestellten Mindest- und Prüfabstände fast überall reduziert. Ein konstruktiver Ansatz sieht anders aus!“

Mehr lesen >>>

 

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG