19.02.2021
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendem Naturschutz
Mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die EU Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, „weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.
Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020.
Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.“
„Europäische FFH-Schutzgebiete haben es verdient, mehr als reine Lippenbekenntnisse zu sein“, betonten Harry Neumann, Vorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. „Sie müssen Kernbereiche der Biodiversität werden. Es ist nur traurig, dass in Deutschland scheinbar erst etwas in Bewegung gerät, wenn Gerichte dies anordnen.“
Mehr Infos und unsere Forderungen im nächsten Rundbrief und auf unserer Webseite.
Lesen Sie hier >>> die vollständige Pressemitteilung der EU Kommission vom 18.02.2021