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29.09.2022

Wenn Fledermäuse demonstrieren könnten...

... eine Fledermaus-Demonstration im Landgericht Köln

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) - Foto: Marcel Weidenfeller

Vor kurzem sorgte der Besuch von ca. 100 Fledermäusen im Landgericht Köln für Aufmerksamkeit. Wie verschiedene Zeitungen berichteten, waren es wohl überwiegend Zwergfledermäuse, die Mitte August durch offenstehende Fenster in das Landgericht eingedrungen sind.

Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative (NI) meint dazu:

Wenn man Tieren die Handlungs- und Denkweise der Menschen unterstellen würde, wäre es wohl an der Zeit für Demonstrationen der Tiere gegen die Aufweichung des Artenschutzes durch die aktuellen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die letzten Gesetzesänderungen wurden ja nicht gemacht, um neuere fachliche Erkenntnisse im Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Sie wurden wider besseres Expertenwissen wohl nur deshalb durchgeführt, da die von erneuerbaren Energien lebende Industrie und maßgebliche Teile der Grünen Politik der Meinung waren, der Artenschutz wäre schuld am schleppenden Ausbau der erneuerbaren Energien.

Hier wird nach Ansicht der NI aber der falsche Schuldige gebrandmarkt. Windkraft mit der Brechstange durchzusetzen, ist kein Zukunftsbeitrag, wenn leichtfertig massive Biodiversitätsschäden hingenommen werden.

Es stellt sich bei der Windkraft die Gretchenfrage, ob eine Technologie überhaupt etwas Gutes sein kann, wenn diese so starke Gesetzesabschwächungen im Landschafts-, Natur- und Artenschutz nötig macht, dass beinahe die Rechtsentwicklung von 46 Jahren im Naturschutz (seit dem ersten Bundesnaturschutzgesetz in 1976) zurückgesetzt wird.

Den Fledermäusen jedenfalls möchten wir die Botschaft unterstellen:

„Nein – es reicht – Lasst uns leben!“

So erläutert Pipistrellus als Vertreterin der Zwergfledermäuse, dass nach Abschätzungen verschiedener Studien (z.B. des Leibniz Instituts für Zoo- und Wildtierforschung) jährlich um die 250.000 Fledermäuse an den ca. 30.000 Windkraftanlagen (WEA) in Deutschland erschlagen würden. Zwergfledermäuse seien dabei hinsichtlich der Anzahl besonders betroffen. Da diese Größenordnung an Schlagopfern mittelfristig einen Populationszusammenbruch bei besonders betroffenen Arten hervorgerufen hätte, sollen die derzeit zu genehmigenden Windkraftanlagen bei gutem Flugwetter für Fledermäuse in der Nacht abgeschaltet werden. Ansonsten hätte man bald keine Fledermäuse mehr. Nun hätten Forschungsprogramme (z.B. unter dem Namen Renebat 1 und 2) theoretische Abschaltalgorithmen entwickelt, die die Schlagopferrate pro WEA und Jahr auf 1-2 Tiere senken sollen. Wohlgemerkt ca. 2 Fledermäuse pro Jahr und WEA, wenn alles so befolgt würde wie empfohlen. Das wäre aber meist nicht der Fall. Schon bei der Ermittlung kritischer Grenzwerte und den Detektionsmöglichkeiten anfliegender Tiere gäbe es enorme Probleme.

Vom Artenschutzrecht her wäre es auch ein Problem, dass bei aktuellen Genehmigungen zu WEA nicht die Ausnahmen für die Tötung von bestimmten Arten, sondern pauschal die Tötung von „Fledermäusen“ erteilt würde. Was wäre aber, wenn im Einzugsbereich einer WEA vorwiegend seltene Fledermausarten erschlagen würden, wovon es nur noch wenige gäbe?

Tierverluste an WEA könnten also nicht vermieden werden. Sie könnten höchstens in ihrer Anzahl gemindert werden. Wären aber nicht – selbst wenn derzeit alle Schutzmaßnahmen greifen sollten und alle WEA an diesen Programmen teilnehmen würden - ca. 60.000 tote Fledermäuse pro Jahr schon jetzt zu viel? Und was wäre die Folge wenn unser unstillbarer Energiehunger und der Ausschluss anderer Energiequellen einen Ausbau der Windkraft um das 4-8-fache des heutigen Bestandes nach sich zöge?

Pipistrellus erläutert weiterhin, dass die aktuellen Gesetzesänderungen die enorme Bedeutung der Biodiversität zugunsten eines rein technischen Umweltschutzes ausblenden. Es würde damit auch nicht zur Kenntnis genommen, dass es Obergrenzen der Tierverluste an WEA gibt, über denen die hiesigen Populationen zusammenbrechen würden (und wenn es ziehende Tiere wären, auch die in anderen Ländern).

Eigentlich müssten ja die Vögel mit demonstrieren, denn diese wären ebenso stark betroffen. So ermittelten zwei größere Studien in Norddeutschland (u.a. die „Progress-Studie“ von 2016) für den Rotmilan Verlustraten von ca. 1,3 Rotmilanen pro WEA in 10 Jahren. Dennoch hätte man in der Folge weder eine Obergrenze der Anzahl an WEA festgelegt, noch vertiefende Vergleichsuntersuchungen in anderen Regionen Deutschlands durchgeführt. Man versuche stattdessen, durch flankierende Maßnahmen die nicht zu vermeidenden Tierverluste etwas zu reduzieren.

Die Sprecherin Pipistrellus der Fledermausdemonstration möchte damit noch einmal unterstreichen, dass das von der Imagewerbung für WEA gestreute Bild einer „grünen“ und „sauberen“ Technologie nicht die Realität sei. Auch diese sei „dreckig“ und vernichte in kleinen Schritten die Zukunftsaussichten für unseren Planeten. Es sei an den Menschen, ihre weitgehend gedankenlose Energieverschwendung einzuschränken, bevor man in so großem Ausmaß bereit wäre Tiere zu töten. Ebenso wären andere und auch neue Energieproduktionsweisen in den Blick zu nehmen, damit sich die Nachteile etwas ausgleichen, die wohl jede Form einer Energieerzeugung hätte.

Pipistrellus erläutert abschließend auch, warum sie ein Gerichtsgebäude zum Ort ihrer Demonstration gemacht hätten: Das aktuell geänderte Bundesrecht stehe danach mit den auch für Deutschland verbindlichen EU-Gesetzen im Widerspruch.

„Deswegen hoffen wir auf eine Korrektur der Rechtsprechung,“ so Pipistrellus, „nur ihr Richter könnt uns jetzt noch vor dem verengten Tunnelblick der Politik retten, indem ihr aktuelle Klagen, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt.“

Zum Nachlesen:

Bericht zum Fledermauseinflug im Justizzentrum Köln:
 
Rechtsgutachten zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20.07.2022 und das Recht der Europäischen Union“ von Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe:
 
Die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Baumann, Würzburg zum Referentenentwurf „Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich":
 
Weitere aktuelle Bestreben der Bundesregierung zur Schwächung der Naturschutzgesetzgebung:

 

 

 


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