• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

06.11.2020

STOPPT das geplante EEG

Keine Sondergesetze für die Windindustrie

Naturschutzinitiative e.V. (NI) startet Kampagne

„Keine Lizenz zum Töten“

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat die Anzeigenkampagne Stoppt das EEG – „Keine Sondergesetze für die Windindustrie gestartet. Die Anzeige erscheint am 07.11.2020 in drei Ausgaben der Rhein-Zeitung im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Weitere Anzeigen werden – angepasst an die jeweilige Region - in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein/Westfalen folgen. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin mit Ihrer Spende, damit wir die Anzeigen flächendeckend in Auftrag geben und wiederholen können, vielen Dank!

Spendenkonto (Stichwort "EEG")

IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26

Mehr Infos

https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom

 


 

06.11.2020

CDU Abgeordneter Weiler trägt die Novelle des EEG nicht mit!

„Sollte das Parlament die EEG-Novelle mit diesem Passus beschließen, würde das eine fundamentale Beschneidung der demokratischen Rechte zugunsten der Windkraftlobby bedeuten, befürchtet Weiler.

Massive Eingriffe in das Planungs-, Genehmigungs- und das Natur- und Artenschutzrecht wären die Folge. Die beabsichtige Reduzierung der Verfahrensdauer im Genehmigungsverfahren für neue Windenergieanlagen würde die demokratischen Mitwirkungsrechte von Anwohnern völlig missachten, so der Abgeordnete. Dies wäre ein rechtlicher Dammbruch mit gravierenden gesamtgesellschaftlichen, langfristig einschneidenden Auswirkungen, wehrt sich der Abgeordnete gegen den Vorstoß seines Parteifreundes und Bundeswirtschafts- und -energieministers Peter Altmaier."

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus der Ostthüringer Zeitung

 


 

26.10.2020

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Geplante Änderungen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) nicht mit Unionsrecht vereinbar!

Rechtswissenschaftliche Gutachten von Prof. Dr. Martin Gellermann und von Rechtsanwalt Dr. Faller

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.

Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Prof. Dr. Martin Gellermann kommt zu dem Ergebnis:

„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden.
Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

Dr. Faller kommt in seinem Gutachten u.a. zu folgendem Ergebnis:

Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene – und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten stehende – Tötungsverbot umgangen.  Die Rechtsprechung des EuGHs belegt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können.“

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat daher erneut alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieser Passus aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird und in der jetzigen Form keine Zustimmung findet.

„Eine Lex Windenergie und eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben. Es wäre sicher nicht zielführend, wenn die Gerichte und der Europäische Gerichtshof die geplante Änderung als nicht mit dem Unionsrecht für vereinbar erklären würden“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Weitere Informationen:

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom

 


 

20.10.2020

STOPPT das EEG!

Keine Sondergesetze für die Windindustrie!

Keine Lizenz zum Töten!

UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE KAMPAGNE!

Bitte lesen Sie die Anlage hier >>>

 


 

16.10.2020

„Notstandsgesetze“ für die Windindustrie? Stoppt das EEG!

Die Windkraftlobby bestellt, die Politik liefert.

Paderborn-Dahl, menschenunwürdig umzingelt von Windindustrieanlagen - Foto: Roland Maoro

Investitionsbeschleunigungsgesetz, Verkürzung der gerichtlichen Instanzen, Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen, Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) – Überall geht es um die Einschränkung von Freiheits- und Grundrechten für die Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und des Naturschutzes – ausschließlich für die Profitinteressen der Windindustrielobby.

Dr. Ulrich Althauser, stv. Bundesvorsitzender der NI, kommentiert dies im Zusammenhang mit dem u.a. Kommentar von Daniel Wetzel aus der DIE WELT so:

„Nähern wir uns dem Niveau der Türkei? Dort wird mittlerweile alles und jedes mit ‚Sicherheitsinteressen‘ begründet, in Hongkong übrigens auch, der ‚Großmogul‘ von Washington begründet das ebenso in Zusammenhang mit seiner Unterschrift unter die Alaska-Regelung ‚Es darf wider gejagt werden, wieder gebohrt werden‘. Soweit ist diese Regierung schon? Waren da schon grüne Ideologen mit am Ausformulieren beteiligt? Bürgerbeteiligung ist nicht berührt? Herr Bütikofer, noch ein Treppenwitz!“

Nächste Woche startet unsere Kampagne „Stoppt das EEG“. Mehr erfahren Sie dann in unserem Sonderrundbrief.

Mehr Infos lesen Sie hier:

https://vimeo.com/467730269 oder
https://joerg-rehmann.de/blog/2020/10/13/eeg_notstandsgesetz/

Alternativ können Sie ihn auf der Webseite des Autors finden unter

https://www.welt.de/wirtschaft/article217618824/EEG-Novelle-Heftige-Kritik-von-FDP-und-Naturschuetzern.html

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article217624294/Oekostrom-garantiert-oeffentliche-Sicherheit-Ein-Treppenwitz.html

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom

Bei diesen Gesetzesentwürfen auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um Demokratieabbaugesetze, die nicht hingenommen werden können. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, dieser Änderung des EEG nicht zuzustimmen.

 

+++ PROTESTIEREN SIE JETZT +++

Protestieren Sie bei Ihrem Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz und fordern Sie ihn auf, diesem nicht zuzustimmen!

Keine Sondergesetze für die Windindustrie! Keine Ausschaltung von Bürgern in Demokratien und von Naturschutz!

www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

 


 

12.10.2020

Ausschaltung von Bürgern in Demokratien und Naturschutz stoppen!
„Lizenz zum Töten“, „No-Go“

„Ökostrom-Vorrecht sorgt für heftige Kritik“

Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)

„Der Bund will erneuerbare Energien zur nationalen Sicherheitsfrage machen. Die FDP warnt vor einem „Blanko-Scheck“. Naturschützer sprechen von einer „Lizenz zum Töten geschützter Wildtierarten“. Sie wollen Klage einreichen.“

„Die Windkraftlobby bestellt, die Politik liefert“, kommentiert Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutz Initiative (NI) das geplante Gesetz: „Offensichtlich will die Bundesregierung der Windindustrie eine Art ‚Lizenz zum Töten‘ verschaffen, wenn es darum geht, den Schutz streng geschützter Wildtiere auszuhebeln, die den Profitinteressen der Windlobby entgegen stehen.““ „Der Naturschützer argwöhnt, dass mit dem Verweis auf öffentliche Sicherheitsinteressen in Deutschland die europäischen Artenschutz-Vorgaben unterlaufen werden sollen. „Eine Lex Windenergie lehnen wir daher entschieden ab“, sagte Neumann gegenüber DIE WELT: „Wir würden diese Gesetzesänderung auch nicht klaglos hinnehmen.“

Lesen Sie hier
den vollständigen Beitrag aus DIE WELT vom 12.10.2020 und den Kommentar „Windkraft soll die öffentliche Sicherheit garantieren? Ein Treppenwitz“ von Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel

https://www.welt.de/wirtschaft/article217618824/EEG-Novelle-Heftige-Kritik-von-FDP-und-Naturschuetzern.html

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article217624294/Oekostrom-garantiert-oeffentliche-Sicherheit-Ein-Treppenwitz.html

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom


„Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, dieser Änderung des EEG nicht zuzustimmen.

Protestieren Sie bei Ihrem Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz und fordern Sie ihn auf, diesem nicht zuzustimmen!

Keine Sondergesetze für die Windindustrie! Keine Ausschaltung von Bürgern in Demokratien und von Naturschutz!

www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

 


 

17.09.2020

Naturschutz als Hindernis für "Klimaschutz" und Energiewende?

Die Windlobby bestellt - Die Politik liefert.

Eine Chronologie von Dr. Wolfgang Epple

Artikel hier online lesen >>>

Literaturverzeichnis >>>

 


 

31.08.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Rechtsgutachten stellt fest:

Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht

Keine „Lizenz zum Töten“ - Investitionsbeschleunigungsgesetz stoppen

 

„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI. (Das vollständige Gutachten finden Sie auch am Ende der Pressemitteilung zum Download.)

Das rechtswissenschaftliche Gutachten von Herrn apl. Prof. Dr. Matin Gellermann sowie die Stellungnahme der NI zum Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde an alle Bundestagsabgeordneten, den Umweltausschuss des Bundestages, die Bundesregierung, das Bundesumweltministerium, an alle Landesregierungen sowie an die Umweltministerkonferenz der Länder versandt.

Nachdem sich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) dafür aussprach, den Betreibern von Windenergieanlagen im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen die „Lizenz zum Töten“ heimischer Greifvögel zu erteilen, beauftragte die NI das jetzt vorliegende Rechtsgutachten.

Es sollte geklärt werden, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.

„Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben“, so die NI.

Windenergieanlagen, die  von den zuständigen Behörden genehmigt werden, obwohl diese das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind aufgrund der restriktiven Auslegung des Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG durch den EuGH mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, so das Ergebnis des Gutachtens.

Auch keine Ausnahme aufgrund von „Interesse der öffentlichen Sicherheit“

Das Gutachten stellt ebenfalls fest, dass Windkraftnutzung auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme sei. Dies umso weniger, als sich die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland traditionell auf hohem Niveau befindet. Nach den Erkenntnissen des Bundeswirtschaftsministeriums selbst sei diese weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019). „Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern“, betonte Dr. Ulrich Althauser, stv. Bundesvorsitzender der NI.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutlicht die strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.

„Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.

Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, bei Ihren Bundestagsabgeordneten, dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium per Email, Telefon, Telefax oder Postkarte gegen die geplanten Änderungen im sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz zu protestieren. Denn dieser Gesetzentwurf stellt einen Angriff auf den Naturschutz und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern und Verbänden dar“, so Harry Neumann und Dr. Ulrich Althauser.

Lesen Sie hier das vollständige rechtswissenschaftliche Gutachten von apl. Prof. Dr. Martin Gellermann >>>

Monitoringbericht 2019 des BMWi:
 

 

Rotmilan (Milvus milvus), Windindustrieanlagen sind mittlerweile Todesursache Nr. 1 beim Rotmilan
Foto: Harry Neumann/NI


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG