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12.11.2021

Hessen

Windenergieanlagen Brauerschwend-Maar genehmigt

NI verklagt das Land Hessen

Symbolfoto

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte bereits im September 2021 gegen die Genehmigung einer „Windfarm“ mit 6  Windenergieanlagen in Brauerschwend-Maar im Vogelsbergkreis Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel eingereicht. Nunmehr wurde die Klage ausführlich begründet.

Diese durch das Regierungspräsidium Gießen genehmigten Industrieanlagen befinden sich in einem avifaunistisch höchst sensiblen Gebiet mit einer Vielzahl von bebrüteten Horsten von Rotmilanen, Wespen- und Mäusebussarden sowie Schwarzmilanen. Die Abstände vieler Horste zu den geplanten Anlagen unterschreiten die allgemein anerkannten Mindestabstände der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zwischen Horsten und Anlagen bei weitem. Selbst die Gutachter des Investors mussten einräumen, dass hier Tötungen streng geschützter Arten in einem signifikanten Umfang unvermeidbar werden. Infolge dessen hat das Regierungspräsidium Gießen für sechs Revierpaare streng geschützter Arten Ausnahmen vom Tötungsverbot des Bundenaturschutzgesetzes verfügt, um die Windindustrieanlagen überhaupt genehmigen zu können. Solche Ausnahmen sind schon mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht vereinbar. Sie machen im Übrigen die Ausnahme vom Störungs- und Tötungsverbot zur Regel und stellen deshalb einen einzigartigen Bruch der Bestimmungen des Naturschutzrechts dar. Darüber hinaus können diese Genehmigungen aus etlichen weiteren rechtlichen Gründen keinen Bestand haben. Die NI hat deshalb den Rechtsweg beschritten.

„Dieses Beispiel zeigt, mit welcher Rücksichtlosigkeit das Land Hessen den Artenschutz unter die Räder fallen lässt und das Unionsrecht bewusst missachtet. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben“, erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der NI.

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