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26.11.2021

Zukünftige Koalition rollt der Windindustrie den

rot/grün/gelben Teppich aus

Foto: NI

Während eine Abgeordnete der FDP aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz am 15.11.2021 der NI gegenüber die Aufnahme der „öffentlichen Sicherheit“ und des „öffentlichen Interesses“ noch als „nicht verhandelbar“ erklärt hatte, wurde genau dies wenige Tage später im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Offen und versteckt wird einer naturzerstörenden Industrie damit der rot/grün/gelbe Teppich ausgerollt: Dieser reicht von Änderungen bei der Präklusion, nur noch der „Beteiligung von Betroffenen“ bei Planänderungen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Legalplanungen, möglichen Beschneidungen der Kontrollmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes bis zu Angriffen auf den verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 GG gesicherten Eilrechtsschutz. Insgesamt haben wir es also mit dem Versuch zu tun, den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Bemerkenswert: Das alles gemeinsam mit der ehemaligen „Freiheitspartei“ FDP.

Offensichtlich will sich die neue Koalition beim Natur- und Artenschutz so wie Polen und Ungarn über die verbindliche Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzen.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum  Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich, wenn diese Vorhaben tatsächlich realisiert würden. Insbesondere werden wir die neue Bundesregierung an Ihrem Ziel im Koalitionsvertrag  „Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um“ messen.

Unterstützen Sie daher bitte unsere "Kampagne 22" mit Ihrer großzügigen Spende.

Spendenkonto Naturschutzinitiative e.V.

IBAN: DE60 5739 1800 0011 5018 26

Stichwort: Kampagne 22

 

Lesen Sie hier eine erste Bewertung des Koalitionsvertrages durch unseren Wissenschaftlichen Beirat Dr. rer. nat. Wolfgang Epple:

Der Koalitionsvertrag der Ampel - Untergang des Naturschutzes im Rahmen der Transformation?

Zusammenfassung

Am 24. November haben die Parteien SPD, Bündnis 90/die GRÜNEN und FDP einen Koalitionsvertrag veröffentlicht, der für den Naturschutz in Deutschland einschneidende Konsequenzen haben wird. In der Zusammenschau mit den im Vertrag geplanten Maßnahmen für den Bereich Klima, Energie und Transformation sind auch gut klingende Formulierungen zu Biodiversität und Naturschutz negativ einzuordnen. Der Naturschutz soll insgesamt dem Primat des Klimaschutzes unterworfen werden. Insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Verfahrensabläufe mit Vorrang für Erneuerbare Energien sind alarmierend. Es drohen entscheidende Rückschritte für den Landschaft-, Natur- und Artenschutz.

>>> weiterlesen

 


 


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DR. WOLFGANG EPPLE
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