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29.04.2022

Niedersachsen

OVG Niedersachsen stoppt den Bau von insgesamt vier Windenergieanlagen bei Bostelwiebeck

Denkmalschutz wird verletzt

Foto: Windmühle, Symbolfoto, Pixabay_Lapping

Weiterer Erfolg der Naturschutzinitiative (NI) in Niedersachsen

Nachdem der 12. Senat des Niedersächsischen OVG vor wenigen Tagen bereits entschieden hatte, dass der Weiterbau einer Windenergieanlage (WEA) nicht erfolgen darf, weil „nach derzeitigem Sachstand“ diese WEA das Erscheinungsbild einer denkmalgeschützten Windmühle erheblich beeinträchtigen dürfte und damit gegen des niedersächsische Denkmalschutzrecht verstoße, folgt nun auch der Baustopp für die drei weiteren Windenergieanlagen, die etwas weiter von dem Baudenkmal entfernt liegen. Die Naturschutzinitiative e. V. (NI), hatte den Genehmigungen des Kreises Uelzen widersprochen und vor dem mittlerweile zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Widersprüche anzuordnen.

Wenn sich bereits die eine WEA nicht als genehmigungsfähig erweisen würde, weil sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, bleibe voraussichtlich kein Raum für die Zulassung weiterer Beeinträchtigungen (sogenannter „Domino-Effekt“). Das OVG Niedersachsen hat darüber hinaus vertreten, dass sich voraussichtlich schon die Beeinträchtigung des Baudenkmals durch die drei weiteren WEA für sich genommen als erheblich und damit als nicht genehmigungsfähig erweisen würden.

"Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass das öffentliche Interesse an den erneuerbaren Energien nicht den nahezu uneingeschränkten Vorrang vor dem Schutz anderer öffentlichen Belange wie zum Beispiel dem Denkmalschutz haben kann," erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der NI zu dieser Entscheidung.

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