• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

01.12.2022

Nordrhein-Westfalen/ Rothaargebirge

NI fordert Fortführung des Wisentprojektes

Die imposanten Wisente knabbern gerne schon mal an Gehölzen - Foto: Immo Vollmer/NI

Die Wisente auch Europäische Bisons (Bos bonasus) genannt, sind zurück in Deutschland. Der Wisent ist eine imposante Erscheinung, die uns an prähistorische Zeiten erinnert. Er ist aber ein heimisches Tier. Leider wurde es bei uns in Europa vom Menschen ausgerottet.  Die europäische Rinderart konnte im Jahr 2013 aber erfolgreich im Rothaargebirge wieder ausgewildert werden. Dort leben die Tiere in einer kleinen Gruppe in den ausgedehnten Wäldern des Sauerlandes.

Die Wisent-Auswilderung, einst als internationales Projekt gefeiert, droht nun nicht einmal 10 Jahre später aufgrund von Konflikten mit den betroffenen Waldbauern zu scheitern. Die Lebensweise der Wisente im Wald kann vor allem im Winter zu Schälschäden an den Bäumen führen. Diese wirtschaftlichen Schäden der Waldbesitzer sollten ausgeglichen werden, um das Projekt weiter zu führen und den Wisenten eine Zukunft im Rothaargebirge zu sichern. Hier muss sich das Umweltministerium zum Schutz des Wisent-Auswilderungsprojektes einbringen. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) appelliert daher an den Umweltminister Oliver Krischer in einem offenen Brief: Offener Brief >>>

Die Siegener Zeitung schreibt hierzu in Ihrer Ausgabe vom 29.11.2022:

„Renommierte Naturschützer wenden sich direkt an NRW-Umweltminister Oliver Krischer …. Dieser Vorgang ist zumindest ungewöhnlich - aber er zeigt, wie eng es für das Wittgensteiner Wisent-Projekt geworden ist. Die bundesweit tätige Naturschutzinitiative (NI) fordert NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) endlich zu einer klaren Positionierung auf. … Bislang haben Sie sich unseres Wissens noch nicht öffentlich zu diesem Thema geäußert. Wir bitten Sie dringend, sich für in NRW gangbare Lösungen einzusetzen, damit die Fortführung des bestehenden Projektes zu garantieren und sich als Umweltminister des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich zu positionieren, schreiben der NI-Vorsitzende Harry Neumann und Immo Vollmer, Referent für Natur- und Artenschutz, in einem Brief an den Minister. … Gerade jetzt brauchen wir Vielfalt und zwar in der Natur und nicht nur auf dem Logo einer Behörde.“

Quelle: Siegener Zeitung vom 29.11.2022

Hier den ganzen Artikel der Siegener Zeitung vom 29.11.2022 lesen >>>

 

 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG