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24.02.2023

Amphibien im Liebesrausch

Wer wandert wann und wie weit?

 

Bergmolch auf der Wanderung zum Laichgewässer - Bildquelle: Immo Vollmer

Für alle in Deutschland einheimischen Amphibienarten beginnt nun die Zeit der saisonalen Wanderung von den Winterquartieren zu den Laichgewässern. Die Amphibien sind im ersten Stadium der Larvenentwicklung aufgrund der Kiemenatmung der Larven auf Wasser angewiesen. Die Wanderungszeiten der jeweiligen Amphibienarten erstrecken sich meist über 1-2 Monate. Je nach Witterungsgeschehen kann die Wanderzeit auch 2-3 Monate andauern. Die Wanderungsphase beginnt bei einer nächtlichen Temperatur von über 4-6 °C und ausreichend hoher Luftfeuchtigkeit. Längere Trockenperioden oder auch Kälteeinbrüche können die Amphibienwanderung der wechselwarmen Tiere im Frühjahr verzögern oder sogar vollständig zum Erliegen bringen.

Zum Schutz vor Fressfeinden und aufgrund der zumeist feuchteren nächtlichen Witterung finden die Wanderungen der Lurche überwiegend bei nächtlicher Dunkelheit statt. Es können Wanderdistanzen zu den Laichgewässern von 2 km und mehr zurückgelegt werden. Zu den wanderfreudigsten Amphibienarten gehören der Laubfrosch, die Wechselkröte und auch die einheimischen Unken, während die Schwanzlurche, also Berg-, Kamm-, Faden- und Teichmolch und der Feuersalamander und z.B. die Geburtshelferkröte eher eine geringere Wanderaktivität aufweisen.

Neben den Wanderungen zum Laichgewässer gibt es auch Wanderbewegungen der Amphibien zu neuen Lebensräumen, wenn sich die Lebensbedingungen in den angestammten Laichgewässern verschlechtern und die Laichgewässer zerstört werden. Diese sogenannten Weitwanderungen sind Ausbreitungsbewegungen von großer Entfernung und führen in der Folge nicht mehr zum Ausgangs-Laichgewässer zurück. Die Wechselkröte und der Laubfrosch sind Beispiele für Amphibienarten, für die besonders weiterreichende Wanderbewegungen typisch sind.

Teichmolch (Triturus vulgaris), Springfrosch (Rana dalmatina), Grasfrosch (Rana temporaria) und der Kammmolch (Triturus christatus) eröffnen bei feuchter Witterung und milden Temperaturen bereits im Februar/März den Liebesrausch der Amphibien. Sie gehören zu den frühesten Arten der Amphibienwanderung.

Im März/April folgen der Fadenmolch (Triturus helveticus) und der Bergmolch (Triturus alpestris), der Moorfrosch (Rana arvalis) und die einheimischen Grünfrösche, hierzu gehören der Teichfrosch (Rana kl.esculenta), der Seefrosch (Rana ridibunda) und der kleine Wasserfrosch (Rana lessonae). Die Wanderungsphase der Seefrösche ist besonders lang und kann bis in den Mai andauern. Auch die ersten Kröten beginnen im März/April zu wandern. Hierzu gehören die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und die Erdkröte (Bufo bufo).

Unsere einheimischen Unkenarten, die Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Rotbauchunke (Bombina bombina) begeben sich erst in den wärmeren Monaten im April/Mai gemeinsam mit dem Feuersalamander (Salamandra salamandra), der Kreuzkröte (Bufo calamita), der Wechselkröte (Bufo viridis), der Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans) und dem Laubfrosch (Hyla arborea) auf den beschwerlichen Weg zu ihren Laichgewässern.

Die Abwanderung der Jungtiere aus den Laichgewässern beginnt ab Juni/Juli und kann in Abhängigkeit von Witterung und Art bis hinein in den September/Oktober andauern.

„Nicht nur die Wanderungen der Amphibien zu den Laichgewässern im Frühjahr sind ein Naturerlebnis der besonderen Art“, so Claudia Rapp-Lange, Artenschutzreferentin der Naturschutzinitiative e.V. (NI). „Wenn die jungen Lurche in den Monaten Juni bis Oktober ihre Laichgewässern verlassen, können hunderte von winzigen Froschlurchen, Kröten und Molchen beobachtet werden. Auch zu dieser Zeit gilt es besonders vorsichtig zu sein, damit keines der winzigen Amphibien zu Tode kommt. Dies gilt umso mehr für unsere zahlreichen Straßen, die die Lebensräume der Amphibien zerschneiden und deren Verkehrsaufkommen ganze Amphibienpopulationen auslöschen können.“

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert daher, die Lebensräume der Amphibien, ihre Wanderrouten und ihre Laichgewässer unter besonderen Schutz zu stellen und vor der weiteren Zerstörung durch den Bau von Straßen, durch weitere Flächenversiegelungen und durch die Trockenlegung der Feuchtgebiete zu bewahren.


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