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22.03.2023

Baden-Württemberg

Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage gegen die Genehmigung von sechs Windindustrieanlagen auf der „Länge“ ein

NI: Keine Windenergie im Vogelschutzgebiet „Wutach und Baaralb“

Längewald mit Windenergieanlagen - Foto und Visualisierung: Ulrich Bielefeld

Trotz der zu erwartenden schwerwiegenden Konflikte im Bereich des Arten- und Naturschutzes ist das Windindustriegebiet „Länge“ auf dem bewaldeten Höhenzug zwischen Donaueschingen und Hüfingen am 13.02.2023 vom Landratsamt genehmigt worden. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte bereits im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und sich gegen die Genehmigung der Windindustrieanlagen im Bereich des europäischen Vogelschutzgebietes „Wutach und Baaralb“ ausgesprochen.

Daher habe der Umweltverband zum Schutz der bedrohten Vogel- und Fledermausarten Klage gegen die Genehmigung der sechs Windindustrieanlagen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht, teilt dieser in einer Pressemitteilung mit.

„Der bewaldete Höhenrücken ist ein Dichtezentrum der windkraftsensiblen Rotmilane. Über die Hälfte der Weltpopulation der Rotmilane lebt in Deutschland. Für Deutschland ist der Rotmilan eine Verantwortungsart, ebenso für Baden-Württemberg. Ein Verbreitungsschwerpunkt der Rotmilane in Baden-Württemberg befindet sich im Vogelschutzgebiet „Wutach und Baaralb“ und somit unmittelbar bei den genehmigten Windindustrieanlagen. Die Errichtung des Windindustriegebietes wird zu einem erheblichen Flächenverlust des Lebensraumes der Rotmilane führen. Der Rotmilan verliert sein Land zum Leben“, so Claudia Rapp-Lange, Natur- und Artenschutzreferentin der NI.

Aber nicht nur die Population der Rotmilane in Baden-Württemberg sei durch die Errichtung des Windindustriegebietes gefährdet, sondern auch der Verlust von Lebensstätten zahlreicher Fledermaus- und weiterer Vogelarten. Sowohl für die betroffenen Fledermaus- als auch Vogelarten sollen die zerstörten Lebensstätten mit dem Bau von Nistkästen ausgeglichen werden. Dies könne jedoch in keinem Fall eine natürliche Lebensstätte ersetzten, so die NI.

Kritisch sehe die NI auch die unzureichenden Sicherheitsleistungen für den Rückbau der Windindustrieanlagen. Diese seien nicht hinreichend, um den vollständigen Rückbau der Anlagen am Ende ihrer Laufzeit zu finanzieren, so der Verband.

„Die Genehmigung weist zahlreiche weitere Fehler auf. Zum Schutz der betroffenen Arten und für die Rechtssicherheit ist daher eine gerichtliche Klärung erforderlich. Zudem weist die FFH-Verträglichkeitsprüfung erhebliche Mängel auf, die im Einzelnen mit der Klagebegründung vorgetragen werden“, so Angelika Sitte, Sprecherin der NI-Regionalgruppe Schwarzwald-Baar.

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