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14.07.2024

EU Renaturierungsgesetz – (K)eine Chance für den Naturschutz?

Auf die Umsetzung kommt es an!

 

Auch wenn die Welt-Naturschutzkonferenz (COP15 in Montreal) fordert, 30% der Landes- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen, begrüßt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Beschluss des EU-Parlaments, 20% der Flächen unter Schutz zu stellen.

Allerdings wurde das Gesetz schon vor der entscheidenden Abstimmung nicht nur bei der Flächengröße, sondern in weiteren wesentlichen Punkten verwässert. Hierzu zählt z.B. die Renaturierung von landwirtschaftlichen Flächen. Die Wiedervernässung von Mooren wurde im Gesetzesentwurf gänzlich gestrichen. Der jetzige Gesetzestext ist immer noch weit entfernt von den Maßnahmen, die aus fachlicher Sicht notwendig wären, um dem Natur- und Biodiversitätsschutz den Stellenwert zu geben, der notwendig wäre, um die Ökosysteme in einen guten Zustand zu bringen („nature restoration“). Und es ist zu befürchten, dass die Lobbyisten und Teile der Politik im nun beginnenden „Trilogverfahren“ selbst gegen diesen verwässerten Entwurf Stimmung machen werden.

Es kommt jedoch nicht nur auf die Flächen, sondern auf einen effektiven und tatsächlichen Naturschutz an. Hierbei nimmt nicht nur Deutschland in Europa ein Schlusslicht ein, sondern auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz mit nur 2% der Flächen als Naturschutzgebiet (NSG), Hessen (1,8% NSG) und NRW (8,1% NSG). Diese Landesregierungen haben daher einen besonders hohen Nachholbedarf im Naturschutz.

Ein europaweit einheitliches Vorgehen ist wichtig. Moorrenaturierung in Deutschland hat im Gesamten wenig Effekt, wenn die EU einen großflächigen Abbau von Mooren in Osteuropa weiter duldet für ersetzbare, aber in Deutschland stark vertriebene Produkte (Torferden).

Nach unseren Erfahrungen wird in den Bundesländern auch in Schutzgebieten aufgrund der Lobbyinteressen der Forst- und Landwirtschaft kein wirksamer Naturschutz sichergestellt. Selbst in den Schutzgebieten befinden sich die Wiesenbrüter und andere Arten wie der Kiebitz im Sinkflug. „Kleine“ Projekte auf viel zu kleinen Flächen können keinen substanziellen Beitrag leisten, die Situation langfristig zu verbessern (z.B. beim Wiesenbrüterschutz).

Ähnlich sieht das in den europäischen FFH- und Vogelschutzgebieten aus, wo ein strenger Schutzmaßstab gilt, der jedoch zumeist nicht eingehalten wird. Besonders schlimm ist es in Rheinland-Pfalz, wo die Natura-2000-Gebiete nicht als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. Schutzgebiete sind zudem meist zu klein, als dass das z.B. das Insektensterben durch Biozide aus angrenzenden Landwirtschaftsflächen aufgehalten werden könnte.

Deutschland verstößt seit Jahren „systematisch“ gegen europäisches Naturschutzrecht, wie ein aktuell von der NI beauftragtes Rechtsgutachten feststellt. Noch gravierender: Deutschland degradiert den Naturschutz in einer von den Grünen durchgesetzten „Notverordnung“ ein undemokratisches Instrument, das unsere Verfassung gar nicht kennt, zu einer unbedeutenden „Nebensache“.

In der Folge verstoßen auch die Genehmigungsbehörden gegen das Unionrecht, weil sie an das bundesdeutsche „Recht“ gebunden sind. Die Naturschutzinitiative (NI) hat daher vor kurzem eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht mit dem Ziel, dass der Europäische Gerichtshof diese Rechtswidrigkeit feststellt und damit beendet.

Von einer Regierung, die den Arten-, Natur- und Landschaftsschutz beim Klimaschutz und der Flächenbeanspruchung ignoriert, ist schwer zu erwarten, dass sie den Flächenschutz gegen bestehende Nutzerinteressen durchsetzen wird (siehe die Industrialisierung der Wälder durch Windindustrieanlagen).

Die weiteren Schutzkategorien Landschaftsschutzgebiet und Naturpark sowie FFH- und Vogelschutzgebiete wurden in der letzten Zeit weitgehend den Interessen der Windindustrie- und Solarlobby (bei Freiflächenphotovoltaik!) geopfert. Die elementare Bedeutung der Biodiversität als Lebensgrundlage von Mensch und Tier kommt damit völlig unter die Räder.

Die letzten Gesetzesänderungen zu Lasten des Arten-, Biodiversitäts- und Naturschutzes wurden mit dem Versprechen durchgedrückt, an anderen Stellen effektiven Naturschutz zu betreiben und die Arten dort zu schützen. Gleichwohl dieses Ansinnen fachwissenschaftlich nicht tragbar ist, ist für die NI schon jetzt erkennbar, dass man sich auf nationaler wie europäischer Ebene sogar davor schon wieder drücken will.

Mit Ratifizierung des „Nature Restoration Law“ fordert die NI, den Schutz der Biodiversität und der Natur endlich ernst zu nehmen und auch gegen Widerstände und Lobbyinteressen durchzusetzen. Von einer Regierung, die dem Arten- und Naturschutz beim Klimaschutz und der Flächenbeanspruchung wenig Bedeutung mehr beimisst, ist schwer zu erwarten, dass sie den Flächenschutz gegen bestehende Nutzerinteressen durchsetzen wird und will.

Mehr lesen:

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/naturschutzgebiete-deutschland

www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2022/BiodiversitaetGlaubrecht.pdf

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