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10.06.2018

Teilnahme am 3. Nationalparkfest Hunsrück-Hochwald in Veitsrodt

Auch beim diesjährigen Nationalparkfest Hunsrück-Hochwald war die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) wieder mit einem Stand vertreten. Trotz vorhergesagten Gewittern zeigte sich das Wetter in Veitsrodt überwiegend von seiner freundlichen Seite.

Neben Samengut mit bienenfreundlichen Pflanzen, welches wir als Geschenk verteilten, gab es für die interessierten Besucher vielfältige Informationen zur originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit der NI.

Ein spannendes Quiz, bei dem man sein Wissen über die heimische Wildkatze unter Beweis stellen konnte und unser Angebot zum Basteln einer Wildkatzenmaske begeisterte unsere jüngeren Besucher.

Bei unseren vielen ehrenamtlichen Helfern möchten wir uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung an diesem Tag bedanken.
 
Gemeinschaftlich konnten wir die Besucher von der Wichtigkeit, unseren Leitzsatz auch zu leben, überzeugen:
 
"Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume!"
 
Foto: © NI (Helferteam am Stand der NI)

 



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Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG