27.08.2018
Schutzziele des Biosphärenreservates Pfälzerwald dürfen nicht unterlaufen werden!
Abstimmung mit den Bewirtschaftungsplänen erforderlich!
Im Rahmen der Anhörung zur neuen Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald fordert die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) die Landesregierung auf dafür zu sorgen, dass die Schutzziele nicht unterlaufen werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt erachten wir die neue Landesverordnung als ungünstig, da diese mit dem noch ausstehenden Bewirtschaftungsplan für das FFH- und Vogelschutzgebiet noch abgestimmt werden muss.
Insbesondere der vorgesehene § 8 ist dazu geeignet sämtliche Schutzzwecke zu unterlaufen. In besonderer Weise gilt das für § 8 Absatz 1, Satz 1, hinsichtlich der zukünftigen Bauleitplanungen. Die geforderte Berücksichtigung der Schutzzwecke ist dehnbar und unbestimmt.
Die NI fordert klare Regelungen und den Vorrang für den Natur- und Landschaftsschutz.
Gemeinsam mit der POLLICHIA e.V. wurde dem Umweltministerium eine umfangreiche Stellungnahme zugeleitet. Der Stellungnahme der POLLICHIA hat sich die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) in vollem Umfang angeschlossen.
Die Stellungnahme der POLLICHIA e.V. lesen Sie bitte hier.