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11.01.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Schwarzstorch Lebensraum und Niststätte im Gemeindewald Dahlem zerstört!

Ist der Gemeindeforst Erfüllungsgehilfe der Windkraftindustrie?

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) stellt Strafanzeige und fordert: PEFC-Siegel aberkennen!

Am 8.Januar 2019 wurden im direkten Umfeld des Schwarzstorchhorstes im Gemeindewald Dahlem weitere 5 benachbarte Bäume gefällt und der Horstbaum damit völlig freigestellt. Und das, obwohl das Oberverwaltungsgericht in Münster die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet als vermutlich rechtswidrig bezeichnet hatte und das Verwaltungsgericht Aachen in seinem darauf folgenden Urteil diese Aussage bestätigte.

„Hier handelt es sich offensichtlich um den Versuch, die geplanten Anlagen durch illegale Handlungen dennoch zu ermöglichen. Außerdem liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen das bundesdeutsche und europäische Artenschutzrecht sowie gegen die sogenannte ‚gute forstliche Praxis‘ vor. Was wir in Dahlem erleben, grenzt für uns schon an Umweltkriminalität“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) in NRW.

Augenzeugin informiert die Untere Naturschutzbehörde

 „Als ich die Männer später zur Rede stellte, was diese machen, erzählten sie, dass sie für die Gemeinde Dahlem im Auftrag des Gemeindeförsters mit beauftragten Arbeiten beschäftigt seien. Durch die Arbeiten ist jetzt eine große Lichtung um den Horst entstanden. Neue Schneisen sind entstanden und der Forsttrecker hat tiefe Spuren in den weichen Waldboden gepflügt. Ich habe diesen Vorfall sofort an die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung Euskirchen gemeldet“, erklärte Irene Hugo, Länderbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die zufällig das Herausziehen der starken Buchenstämme beobachtete.

 

Offensichtlich mutwillige Zerstörung einer Niststätte

„Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine mutwillige Zerstörung einer Niststätte der streng geschützten Art Schwarzstorch. Als Niststätte ist dabei nicht nur der Horst selbst, sondern auch die für die Funktion der Niststätte wichtige Umgebung definiert“, erklärte Immo Vollmer, Dipl.-Biologe und Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

 

Horstschutzzone beachten!

Hierzu gibt das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor, dass die Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld zu erhalten sind. In einer Horstschutzzone von mindestens 200 Meter sind dabei nur Einzelstammentnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit möglich, wobei wesentliche Habitatelemente zu erhalten sind.

Vollmer erläutert dazu, dass benachbarte Bäume eine wichtige Funktion als Deckung, Ruheplatz oder Anflugstelle der Elterntiere haben. Ein möglichst bewuchsarmer Waldboden ist für die Jungstörche in den ersten Tagen ihrer Ausflugphase entscheidend, da sie sich in dieser Zeit überwiegend am Waldboden aufhalten. Das Öffnen der Kronenschicht leitet jedoch eine Naturverjüngung der Buche ein, die diese wichtige Voraussetzung für die Niststätte verändert.

Es ist mehr als offensichtlich, dass nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen versucht wird, unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften Wildtiere zu vertreiben, die der Errichtung von Windindustrieanlagen im Wege stehen. Denn der Erhalt der Kern-Lebensräume streng geschützter Arten geht dem Recht auf Errichtung von Windindustrieanlagen eindeutig vor.

 

Welche Rolle spielt die Gemeinde Dahlem?

Irene Hugo beobachtet das zwielichtige Spiel der Gemeinde schon seit längerem. Die Gemeinde würde bei der Errichtung der Windräder durch Pachteinnahmen sehr profitieren. Schon frühzeitig wurde im Gemeindewald begonnen, im Umfeld des Horstes sukzessive Bäume zu entfernen, bereits 2010 und dann wieder 2014. Im vorigen Jahr wurden wiederum einige Bäume gefällt. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat die Kreisverwaltung in einem Brief vom 10. April 2018 aufgefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Niststättenschutz durchzusetzen und Maßnahmen zur Beruhigung des Horstes entsprechend den Landesempfehlungen anzuordnen.

Passiert ist leider kaum etwas. Obwohl die Beruhigung des Bereiches um den Horst nach Informationen der NI Gegenstand eines Gespräches zwischen dem Regionalforstamt und der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung war. Zusätzlich gab es einen Ortstermin mit dem zuständigen Gemeindeförster Krumpen im Dezember 2018. Dabei wurde vereinbart, keine weiteren Bäume zu entnehmen und die Rückewege im Sichtbereich des Horstes nicht mehr zu benutzen. Jetzt soll der Förster gegenüber der Kreisverwaltung behauptet haben, von nichts gewusst zu haben. Das ist völlig unglaubwürdig. Und es wird auch kein Waldarbeiter fünf starke Buchen fällen, ohne eine entsprechende Anordnung des Försters zu haben. Eine zusätzliche bemerkenswerte Tatsache ist, dass die Bäume nach Kenntnis der NI nicht ausgezeichnet waren.

 

NI erstattet Strafanzeige

„Hier ist ganz klar eine rote Linie überschritten. Die NI wird daher gegen den Gemeindeförster und alle an dem Vorgang beteiligte Personen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wir werden es als anerkannter Naturschutzverband nicht zulassen, dass sich in Deutschland bezüglich Windkraft ein rechtsfreier Raum etabliert.

Leider ist dieser traurige Fall in der Eifel keine Ausnahme. Im Laufe eines Jahres erlangen wir Kenntnis von mindestens 20 ähnlich gelagerten Vorgängen, wobei die Dunkelziffer der Umweltkriminalität im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen enorm sein muss“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI in NRW.

 

PEFC Gütesigel aberkennen!

Ein derartiges Vorgehen, wie es im Gemeindewald Dahlem zu beobachten ist, ist auch nicht mehr durch die sogenannte ‚gute forstliche Praxis‘ gedeckt. Es erscheint der NI als Hohn, dass diesem Waldbetrieb vor kurzem das Forst-Gütesiegel nach PEFC verliehen wurde, wonach die biologische Vielfalt in Waldökosystemen zu fördern und Rücksicht auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu nehmen ist.

Die NI fordert daher die Zertifizierungsstelle auf, dem Gemeindewald in Dahlem das Gütesiegel wieder abzuerkennen.

 

Foto: Irene Hugo/NI

Das Foto zeigt die gefällten Bäume im Umfeld der Horstschutzzone.

 

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