02.04.2019 - PRESSEMITTEILUNG
Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“
Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg verstoßen gegen Immissionsschutzrecht und Umweltverfahrensrecht
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat erneut eine Entscheidung getroffen, die die Windparks „Blumberg“ und „Länge“ (Schwarzwald-Baar-Kreis) betrifft.
Mit Beschluss vom 12.03.2019 – 1 K 3798/18 – wurde ein Bauverbot für diese Windparks ausgesprochen. Gegenstand dieses Verfahrens waren die immissionsschutzrechtlichen Bescheide, mit denen die Errichtung und der Betrieb von 11 Windenergieanlagen genehmigt wurden. Bezüglich der hiergegen eingelegten Widersprüche hat das Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung angeordnet.
Das Gericht hat damit erneut über einen Eilantrag des bundesweit anerkannten Umweltschutzverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) positiv entschieden.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung von Dr. Rico Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe.