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27.06.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Keine nächtliche Beleuchtung von Windenergieanlagen während der Remstalgartenschau!

Es ist beabsichtigt, dass anlässlich der Remstalgartenschau die drei Windenergieanlagen im Windpark WN-34 Goldboden (Winterbach) vom 01.07.2019 bis zum 25.08.2019 nächtlich beleuchtet werden sollen.
Dies bedeutet eine Gefahr für wild lebende Tiere im Sinne von § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

„Wir haben daher das Landratsamt im Rems-Murr-Kreis über ein renommiertes Anwaltsbüro in Karlsruhe aufgefordert, dieses Vorhaben zu unterbinden. Nur so kann der gesetzlich vorgesehene Schutz für Wildtiere und insbesondere für Fledermäuse gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass die beabsichtige Maßnahme zu weiteren Lichtverschmutzungen führt und den Naturhaushalt negativ beeinträchtigt“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die geplante Beleuchtung soll in der Haupt‐Wochenstubenzeit der meisten im Wald vorkommenden Fledermausarten stattfinden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Witterung in diesem Jahr mit einem verspäteten Geburtszeitpunkt der Tiere zu rechnen ist.

„Es ist anerkannt, dass Licht auch in größerer Entfernung noch zu Störungen bzw. zur Vermeidung von Jagdgebieten und Flugkorridoren vor allem bei lichtsensitiven Myotis‐und Langohr‐Arten führen kann. Damit besteht eine unmittelbare Gefahr für die Jungtieraufzucht und deren Erfolg. Die Anstrahlung der Windenergieanlagen findet zudem auch im August, also in der Zugzeit des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus statt. Zudem jagen Große Abendsegler gerne im Lichtkegel von Beleuchtungen. Somit kann es durch Anlockwirkungen, Quartiersuche, Futtersuche und eventuell Neugier der Tiere zu vermehrten Schlagopfern kommen“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„All dies ist mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz nicht vertretbar und hat daher zu unterbleiben. Störungen und sogar Tötungen von Fledermäusen können nicht ausgeschlossen werden. Wir fordern daher das Landratsamt dringend auf, dieses Vorhaben nicht zu genehmigen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

 

 

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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG