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05.03.2021

Hessen

Sumpfohreule, seltener Zuggast im EU-Vogelschutzgebiet Fuldatal

Sumpfohreule - Fotos: Arno Werner/NI

Das Vogelschutzgebiet Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula ist durch seine zentrale Lage in Mitteleuropa immer gut für spannende und bemerkenswerte Rastbeobachtungen.

Im Februar waren es zwei Sumpfohreulen, die ihren Zug zur Nahrungsaufnahme unterbrachen. Bei Bebra in der Flur „Kuhrasen“ fielen die jagenden Vögel durch ihre abweichenden Flugbewegungen, im Vergleich zu den Greifvögeln, auf.

Über einer Fläche von etwa 30 ha konnte man ihren interessanten Jagdflug über Äcker, Grünland, einen Blühstreifen und einen kleinen Wassergraben verfolgen. Als Ansitzwarte dienten den Vögeln weidepfostenähnliche Pflöcke die beidseitig des Grabens als Abgrenzung stehen. Die Vögel waren sehr erfolgreich beim Erbeuten von Mäusen. Bisher gibt es für das Schutzgebiet nur zwei ältere dokumentiere Nachweise dieser Eule.

Die Flur „Kuhrasen“ die leider nur zum Teil im Schutzgebiet liegt und die angrenzenden Flächen sind ein ornithologischer Hotspot der Artenvielfalt.

Ein internes sehr umfangreiches Vogelmonitoring der Naturschutzinitiative e.V. bestätigt dies (Werner, 2020, unveröffentlicht). Auf unserem Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/c/NATURSCHUTZINITIATIVEeV kann man sich bereits über diese Auenlandschaft und das Monitoring informieren. 

Nach dem aktuellsten Stand ist diese Auenlandschaft bei Bebra ein Rast- und Nahrungshabitat für 64 gefährdete Vogelarten, 48 davon haben einen Status nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Darunter sind u. a. Arten wie Singschwan, Kranich, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bekassine, Weißstorch, Rotmilan, Eisvogel, Braunkehlchen, Steinschmätzer und Schwarzkehlchen. Dieses Rast- und Nahrungshabitat ist für das EU-Vogelschutzgebiet essenziell.

Trotz dieser erdrückenden ornithologischen Fakten, gibt es wieder aufgewärmte Straßenplanungen für eine Ortsumgehung durch diese Auenlandschaft.

Schon bei der Ausweisung des EU-Vogelschutzgebietes Fuldatal wurden entgegen der europäischen Richtlinie die Vorgaben der Abgrenzung solcher Schutzgebiete nicht beachtet.

Die NI als bundesweit anerkannter Verband und die regionalen Betreuer um Länder- und Fachbeirat Arno Werner werden die Beachtung der hohen Schutzwürdigkeit dieses Teil des Vogelschutzgebietes, auch zur Sicherung der Artenvielfalt in diesem Teil der Fuldaaue, überwachen.

 

 

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