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03.05.2021 - PRESSEMITTEILUNG

Nordrhein-Westfalen

Naturschutzinitiative (NI) und Naturschutzbund (NABU) lehnen neues Windindustriegebiet „Dahlem V“ ab

Die „DunoAir Windpark Planung GmbH“ hat mit „Dahlem V“ den Bau eines weiteren Windindustriegebietes im Dahlemer Wald beantragt. Dies sei völlig unverständlich, da aufgrund schwerer artenschutzrechtlicher Verletzungen und erheblicher Verfahrensmängel derzeit noch zwei Klagen der Naturschutzinitiative (NI) und des Naturschutzbundes (NABU) gegen den Windpark Dahlem IV anhängig seien, so die beiden Umweltverbände. „Es zeigt aber, wie verantwortungslos der Antragsteller mit dem Natur- und Artenschutz umgeht“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).

Das neue geplante Windindustriegebiet  mit der Bezeichnung „Dahlem V“ beinhalte drei weitere Windanlagen, die sich an den bewaldeten Hängen innerhalb der Pufferzone des Naturschutzgebietes Rotbach im Dahlemer Wald mittig zwischen den bereits errichteten Anlagen des Windparks Dahlem IV befänden. Das Naturschutzgebiet Rotbach ist im Dahlemer Wald aufgrund seiner ganzjährigen Wasserführung eines der Kerngebiete für eine gesicherte Nahrungsversorgung der nur noch wenigen verbliebenen Storchenpaare im Kreis Euskirchen.

„Aufgrund der bereits bestehenden hohen artenschutzfachlichen Konflikte bei Dahlem IV ist bei einer potentiellen Genehmigung des Windparks Dahlem V alleine schon aufgrund seiner Lage inmitten des Windparks Dahlem IV an den Hängen des Naturschutzgebietes Rotbach von erheblichen artenschutzrechtlichen Verstößen auszugehen“, betonte Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Nordrhein/Westfalen und Sprecherin im Kreis Euskirchen.

Das für die Verbände skrupellose Vorgehen des Investors, in den Höhenlagen der Eifel innerhalb eines europäischen Biotopverbundes für waldgebundene Tierarten ein Windindustriegebiet errichten zu wollen, finde nun mit dem Genehmigungsantrag für den Windpark Dahlem V einen traurigen und verantwortungslosen Höhepunkt, so die beiden Umweltverbände.

„Wir sind fassungslos“, so Claudia Rapp-Lange. Denn die Bezirksregierung Köln habe sich ausdrücklich gegen die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone in diesem Waldbereich auch aufgrund artenschutzfachlicher Konfliktfelder ausgesprochen. Die ursprüngliche Planung des Investors aus dem Jahr 2014 umfasste im Rahmen der Ausweisung der Windkraftkonzentrationszone 28 Windindustrieanlagen im europäischen Biotopverbund. Nur durch Aufhebung der Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Dahlem sei nun die Errichtung von bisher 18 Windindustrieanlagen ermöglicht worden. Hier hatte zuvor auch der Schutz des Waldes und vor allem der Schutz der Schwarzstörche oberste Priorität.

„Stück für Stück wird der Lebensraum der Schwarzstörche mit jedem neuen Windindustriegebiet der Serie Dahlem I-V zerschnitten und entwertet, denn die Lebensräume der Schwarzstörche können nicht ausgeglichen oder ersetzt werden. Die großräumige und extrem störungssensible Art benötigt unzerschnittene Altholzbestände und wassergebundene Nahrungshabitate, um sich erfolgreich fortpflanzen zu können. Die Windindustrie ist dabei, genau das zu zerstören, was sie angeblich retten will, die Biologische Vielfalt und das Klima.

Wir befürchten nun die allerschlimmsten Auswirkungen auf die Population der Schwarzstörche im hiesigen Kreisgebiet“, erklärten Claudia Rapp-Lange (NI) und Marion Zöller, Vorstandsmitglied des NABU Euskirchen.

              

 

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