Aktuelles
17.02.2023
Keine Mehrheit für die Notfallverordnung!
Abgeordnete anschreiben – Sprechstunde besuchen!
Habecks Notfallverordnung ist noch nicht im Bundestag beschlossen. Aktuell wird sie von der FDP blockiert, wenn auch aus anderen Gründen. Die FDP möchte nämlich, dass auch der Bau von Straßen und Autobahnen im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegt.
„Wir würden uns nicht wundern, wenn die Grünen auch den Forderungen der FDP noch zustimmen würden, damit sie ihre EU-rechtswidrige und naturzerstörende Politik fortsetzen können.“
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Schreiben Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten und gehen Sie in die Sprechstunden! Organisieren Sie Demos vor den Wahlkreisbüros und laden Sie die Presse ein.
Machen Sie klar, dass Parteien für Naturschützer nur dann wählbar sind, wenn Sie sich auch für Naturschutz einsetzen und diesen nicht abschaffen!
Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten.
Hier finden Sie Ihre Abgeordneten:
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Helfen Sie uns, die Notfallverordnung zu stoppen!
Spendenkonto DE60 5739 1800 0011 5018 26 - Stichwort „EU-Notverordnung“
17.02.2023
Hessen
Keine Windkraft am Grünen Band
Naturschutzinitiative (NI) kritisiert zu viele Ausnahmen für das Nationalmonument
„Auch wenn dies eigentlich nicht anders zu erwarten war, so ist es doch eine neuerliche Enttäuschung und ein weiterer Rückschlag für die jahrzehntelangen Bemühungen, die Natur an der hessisch-thüringischen Landesgrenze vor Zerstörung zu schützen. Auch in der Vergangenheit hat das Land Hessen schon den Bau riesiger Windkraftindustriegebiete im Wald, sogar in Schutzgebieten von europäischen Rang, gestattet, so etwa den Bau des Windparks Hausfirste im Kaufunger Wald im FFH Gebiet Werra- und Wehretal“, kritisiert der Ornithologe Dr. Jörg Brauneis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative (NI) in Hessen.
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Werra-Rundschau: Kritik von Naturschutzinitiative - Zu viele Ausnahmen für Nationalmonument
NI: "Grünes Band Hessen" - Naturzerstörung durch Windkraftanlagen geht weiter
17.02.2023
Gärtnern mit Natur!
NI-Tipps für den naturnahen Garten im Februar
Der Frühling naht. Zahlreiche Vogelarten sind bereits in den noch blattlosen Hecken und Sträuchern der Gärten zu beobachten, wie sie emsig nach Nahrung suchen. Die wärmenden Strahlen der Februarsonne haben schon an Kraft gewonnen und locken auch die ersten Gartenfreunde hinaus ins Beet. Doch noch schläft die Natur und die Gartenarbeiten sollten mit Sorgfalt durchgeführt werden.
Weiterlesen: 17.02.2023 - NI-Tipps für den naturnahen Garten im Februar
17.02.2023
Amphibienwanderung!
NI-Tipps zum Umgang mit Amphibien
Die Amphibien haben unter den letzten Dürrejahren besonders gelitten. Daher ist es jetzt umso wichtiger, intakte Feuchtlebensräume zu erhalten und zum Schutz der Amphibien auch neue Laichgewässer zu schaffen. Hierzu zählen zum Beispiel die Ausweisung von großflächigen Retentionsflächen entlang von Auenlandschaften mit naturnahem Verlauf und die Anlage von geeigneten Larvengewässern. „Aber nicht nur der menschengemachte Verlust von Laichgewässern durch die Zerstörung und Beeinträchtigung von Feuchtgebieten, z.B. durch Flächenversiegelung, Schadstoffeintrag oder Gewässernutzung gefährdet die Amphibienpopulationen weltweit“, so Claudia Rapp-Lange, Artenschutzreferentin der Naturschutzinitiative e.V. (NI). „Auch die Ausbreitung von Infektionskrankheiten stellt eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Amphibienpopulationen dar.“
15.02.2023
Hessen
VGH Kassel stoppt Bau der Zuwegung für den Windpark Reinhardswald – Kreis Kassel verhält sich skandalös
Bereits am 10.02.2023 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel auf Antrag eines anderen anerkannten Umweltverbandes mitgeteilt, dass die geplanten Rodungsarbeiten für den Bau der Zuwegung vorerst nicht stattfinden dürfen.
Am 13.02.2023 hat nun der VGH Kassel aufgrund eines Eilantrages der Naturschutzinitiative e.V. (NI) entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt wird. Die Windpark Reinhardswald GmbH kann nach diesen beiden Entscheidungen nicht wie angekündigt mit der Rodung der Bäume für die Zuwegung und deren Bau beginnen. Mittlerweile liegt der Naturschutzinitiative (NI) die Begründung für den Gerichtsbeschluss vor.
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