Aktuelles
27.04.2022
Hessen
Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld auf
Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.
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26.04.2022
Rheinland-Pfalz
Investor soll den „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufgeben
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zeigt mangelhafte Planung beim „Bike- und Naturerlebnispark“ Idarwald
Nach einem längeren Verwaltungsrechtsstreit hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Recht bekommen. Sie hatte im Dezember 2019 die Übermittlung einer umfangreichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantragt. Dies hatte der Landkreis Birkenfeld ebenso abgelehnt wie auch das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Berufung der NI gegen die erstinstanzliche Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war vor kurzem erfolgreich.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kreisverwaltung Birkenfeld in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil verpflichtet, der Naturschutzinitiative (NI) die angeforderte naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.04.2019 zu übermitteln. Dies ist vor kurzem erfolgt.
„Nun wissen wir, warum der Landrat und seine Behörde mit allen Mitteln versucht haben, die angeforderten Umweltinformationen zu verweigern“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Denn die Untere Naturschutzbehörde selbst kam in ihrer Stellungnahme vom 09.04.2019 zu dem Ergebnis, dass die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bikeparks nicht vorliegen. Für die NI ist es skandalös, dass ein Planer derart defizitäre Unterlagen der Genehmigungsbehörde vorgelegt hatte.
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26.04.2022
Baden-Württemberg
Der Windpark auf der Platte – ein Lehrstück
Von Wolf Hockenjos
„Abendländer hin oder her, irgendwer muss jetzt auch die Erinnerung an schon einmal wirklich gewesene Schönheit aufbewahren, und irgendwer muss irgendwie neue Schönheit schaffen.“ (Urs Widmer, Rede zur Petrarca-Preisverleihung, 1977)
Auf der Platte, dem Hochplateau östlich des Aussichtsbergs Kandel zwischen Dreisam- und Simonswäldertal gelegen, ist im Verlauf von zwei Jahrzehnten ein Windpark entstanden, der inzwischen aus neun Windenergieanlagen (WEA) besteht. Seine Existenz verdankt er nicht zuletzt dem Umstand, dass hier zwei Landkreise (Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald) aneinander grenzen wie auch zwei Gemeindeverwaltungsverbände (Waldkirch-Gutach-Simonswald auf der einen, St. Märgen-St. Peter-Glottertal auf der andern Seite). Weder aus St. Peter, noch aus der Gemeinde Simonswald, zu welchen die Platte gehört, schon gar nicht aus dem Blickwinkel Waldkircher und Emmendinger Amtsstuben ist der Windparkstandort einsehbar – ein nicht zu unterschätzender Aspekt erfolgreicher Standortsuche.
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21.04.2022
Hessen
NI begründet Klagen zum Reinhardswald
Foto: Oliver Penner
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat nunmehr umfangreich ihre Klage gegen die Errichtung von 18 Windenergieanlagen im Reinhardswald begründet. Auch zum Eilantrag, mit dem ein Baustopp bewirkt werden soll, wurde ergänzend antragsbegründend ausgeführt, denn die erteilte Genehmigung ist nach Auffassung der NI offensichtlich rechtswidrig.
Diese verstößt gegen Ziele der Raumordnung. Verschiedene Schutzgebiete und der Schutz des Waldes werden in rechtswidriger Art und Weise verletzt. Das Landschaftsbild wird verunstaltet, der Denkmalschutz (insbesondere der Sababurg mit Tierpark und der Wallfahrtskirche Gottsbüren) werden verletzt. Der Brandschutz ist nicht gewährleistet, das Trinkwasser gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass es zu unzumutbaren Schalleinwirkungen kommt.
„Die tatsächlichen Rückbaukosten sind nicht ansatzweise ermittelt und abgesichert. Die Gefahren durch Eiswurf und für die Sicherheit im Straßenverkehr werden nicht hinreichend vermieden. Die Standsicherheit einiger Anlagen ist nicht gewährleistet. Auch der gesetzliche Schutz der Fledermäuse und der Vögel ist nicht gewährleistet. Daher haben wir den Klageweg beschritten und hoffen sehr, Deutschlands Märchenwald vor seiner Industrialisierung retten zu können“, so Harry Neumann, Vorsitzender der NI.
Bitte unterstützen Sie daher unsere Klage mit Ihrer Spende.
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Stichwort „Reinhardswald“
Siegener Zeitung 12.04.2022
„Spielt die Schönheit von Landschaft keine Rolle mehr?“
Der Gräbersberg bei Hachenburg – südlich davon liegt das Landschaftsschutzgebiet Westerwälder Seenplatte
„Naturschützer wie Harry Neumann gehen von einer nie dagewesenen technischen Landschaftsüberprägung aus. Es droht die "Vollverspargelung".
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