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Aktuelles

27.04.2022

Hessen

Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld auf

Rotmilan (Milvus milvus)

Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.  

Weiterlesen: 27.04.2022 - Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für 3 WEA für Homberg II auf

26.04.2022

Rheinland-Pfalz

Investor soll den „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufgeben

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zeigt mangelhafte Planung beim „Bike- und Naturerlebnispark“ Idarwald

Der Idarwald ist Kernzone der Europäischen Wildkatze

Nach einem längeren Verwaltungsrechtsstreit hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Recht bekommen. Sie hatte im Dezember 2019 die Übermittlung einer umfangreichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantragt. Dies hatte der Landkreis Birkenfeld ebenso abgelehnt wie auch das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Berufung der NI gegen die erstinstanzliche Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war vor kurzem erfolgreich.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kreisverwaltung Birkenfeld in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil verpflichtet, der Naturschutzinitiative (NI) die angeforderte naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.04.2019 zu übermitteln. Dies ist vor kurzem erfolgt.

„Nun wissen wir, warum der Landrat und seine Behörde mit allen Mitteln versucht haben, die angeforderten Umweltinformationen zu verweigern“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Denn die Untere Naturschutzbehörde selbst kam in ihrer Stellungnahme vom 09.04.2019 zu dem Ergebnis, dass die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bikeparks nicht vorliegen. Für die NI ist es skandalös, dass ein Planer derart defizitäre Unterlagen der Genehmigungsbehörde vorgelegt hatte.

Weiterlesen: 26.04.2022 - RLP - Investor soll den „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufgeben

26.04.2022

Baden-Württemberg

Der Windpark auf der Platte – ein Lehrstück

Von Wolf Hockenjos

„Abendländer hin oder her, irgendwer muss jetzt auch die Erinnerung an schon einmal wirklich gewesene Schönheit aufbewahren, und irgendwer muss irgendwie neue Schönheit schaffen.“ (Urs Widmer, Rede zur Petrarca-Preisverleihung, 1977)

Auf der Platte, dem Hochplateau östlich des Aussichtsbergs Kandel zwischen Dreisam- und Simonswäldertal gelegen, ist im Verlauf von zwei Jahrzehnten ein Windpark entstanden, der inzwischen aus neun Windenergieanlagen (WEA) besteht. Seine Existenz verdankt er nicht zuletzt dem Umstand, dass hier zwei Landkreise (Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald) aneinander grenzen wie auch zwei Gemeindeverwaltungsverbände (Waldkirch-Gutach-Simonswald auf der einen, St. Märgen-St. Peter-Glottertal auf der andern Seite). Weder aus St. Peter, noch aus der Gemeinde Simonswald, zu welchen die Platte  gehört, schon gar nicht aus dem Blickwinkel Waldkircher und Emmendinger Amtsstuben ist der Windparkstandort einsehbar – ein nicht zu unterschätzender Aspekt erfolgreicher Standortsuche.

Weiterlesen: 26.04.2022 - Der Windpark auf der Platte – ein Lehrstück Von Wolf Hockenjos

21.04.2022

Hessen

NI begründet Klagen zum Reinhardswald

Foto: Oliver Penner

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat nunmehr umfangreich ihre Klage gegen die Errichtung von 18 Windenergieanlagen im Reinhardswald begründet. Auch zum Eilantrag, mit dem ein Baustopp bewirkt werden soll, wurde ergänzend antragsbegründend ausgeführt, denn die erteilte Genehmigung ist nach Auffassung der NI offensichtlich rechtswidrig.

Diese verstößt gegen Ziele der Raumordnung. Verschiedene Schutzgebiete und der Schutz des Waldes werden in rechtswidriger Art und Weise verletzt. Das Landschaftsbild wird verunstaltet, der Denkmalschutz (insbesondere der Sababurg mit Tierpark und der Wallfahrtskirche Gottsbüren) werden verletzt. Der Brandschutz ist nicht gewährleistet, das Trinkwasser gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass es zu unzumutbaren Schalleinwirkungen kommt.

„Die tatsächlichen Rückbaukosten sind nicht ansatzweise ermittelt und abgesichert. Die Gefahren durch Eiswurf und für die Sicherheit im Straßenverkehr werden nicht hinreichend vermieden. Die Standsicherheit einiger Anlagen ist nicht gewährleistet. Auch der gesetzliche Schutz der Fledermäuse und der Vögel ist nicht gewährleistet. Daher haben wir den Klageweg beschritten und hoffen sehr, Deutschlands Märchenwald vor seiner Industrialisierung retten zu können“, so Harry Neumann, Vorsitzender der NI.

Bitte unterstützen Sie daher unsere Klage mit Ihrer Spende.

Spendenkonto

IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26

Stichwort „Reinhardswald

 


 

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Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
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