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Aktuelles

+++ SOMMERAUSGABE +++

Das aktuelle NATURSCHUTZ MAGAZIN ist online!

Ausgabe 02/2023 (Juni)

<<< hier online lesen

Liebe Freunde der Natur,

lesen Sie u.a. in dieser Ausgabe von Rechtsanwalt Dr. Rico Faller "Tempo beim Windenergieausbau? - Eine kritische Einordnung". In seinem Fazit stellt er fest, dass die von Bundesumweltministerin Lemke angepriesene "Win-Win-Situation", wohl eher als "Lose-Lose-Situation" zu bezeichnen ist.

Im Beitrag von Dr. Klaus Richarz „Die Vogelschutzwarte in Frankfurt - mit langer Geschichte, jetzt selbst Geschichte“ lesen Sie über die Gedanken uns Wünsche eines Ehemaligen.

Frau Miki Sakamoto beschreibt in ihrem Artikel "Falter auf Drogen - Schillernde Prachtstücke" auf welche Substanzen die schönen Segler fliegen und Ihr Ehemann Prof. Dr. Josef H. Reichholf berichtet in seinem Artikel über die "Biodiversität der Wälder - Wie entsteht sie - was bewirkt sie?".

Auch die exklusive Artikelserie "Mehr Wildnis wagen" von Dr. Michael Altmoos wird in dieser Ausgabe fortgeführt. Lesen Sie diesmal im Beitrag "Wildnis im Fluss der Zeit - Mensch-Natur-Geschichte mit Zukunft" warum ein Aufbruch in ein neues menschenfreundliches Zeitalter der Natur trotz so vieler Tragödien möglich ist.

Doch das ist noch nicht Alles. Lesen Sie viele weitere spannende Beiträge von großartigen Autoren in der aktuellen Sommerausgabe des NATURSCHUTZ MAGAZINs.

Ihre Naturschutzinitiative e.V. (NI)

 

NATURSCHUTZ MAGAZIN, das Mitgliedermagazin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gibt es in zwei Versionen: ONLINE und PRINT.

Unsere Mitglieder erhalten die Printausgabe automatisch kostenfrei per Post. Das NATURSCHUTZ MAGAZIN erscheint 3 mal im Jahr.

Sie möchten die Lieferung der Printausgabe abbestellen, weil Sie das Magazin nur noch online lesen? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an: info[at]naturschutz-initiative.de

Nichtmitglieder können die Printausgabe des Magazins zum Jahresabonnementpreis von 30,00 € inkl. Versandkosten erwerben. Bestellungen mit Angabe der Lieferadresse bitte an: bestellung[at]naturschutz-initiative.de

 


 

05.06.2023

Rheinland-Pfalz

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und NABU Altenkirchen fordern:
Nationales Naturerbe Stegskopf als ökologisches Juwel schützen!

Gschwämm im Nationalen Naturerbe Stegskopf - Foto: Immo Vollmer/NI

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Altenkirchen begrüßen die erneute klare Aussage des Bundesumweltministeriums, dass der ehemalige Truppenübungsplatz Stegskopf ausschließlich für Naturschutzzwecke zur Verfügung steht, „denn er ist ein einzigartiges ökologisches Juwel“, betonten Harry Neumann und Dipl.-Biologe Immo Vollmer von der NI und Harry Sigg vom NABU Altenkirchen.

Weiterlesen: 05.06.2023 - Nationales Naturerbe Stegskopf als ökologisches Juwel schützen!

02.06.2023

Gesetzesänderungen rückgängig machen!

Wie bereits berichtet, kommt das von der NI beauftragte Rechtsgutachten zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG), des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und anderer Vorschriften zu dem Schluss, dass die durch den Beschluss des Bundestages vorgenommenen Änderungen gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen. Daraufhin reichte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens hat die NI auch kürzlich der Bundesregierung und allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, die nicht EU-konformen Regelungen rückgängig zu machen. Der unionsrechtswidrige Abbau des Naturschutzes muss gestoppt werden!

Bitte unterstützen Sie dieses Ziel auch weiterhin mit Ihrer Spende. Vielen Dank!

Spendenkonto: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: „EU-Beschwerde“
 

02.06.2023

Hessen/Reinhardswald

Kein „Klimaschutz“ durch Naturzerstörung

Hier wurde an der geplanten WEA 12 bereits eine ca. 25 Meter breite Schneise in den Reinhardswald geschlagen, um Industrieanlagen zu errichten. Diese Waldautobahn soll auf einer Länge von ca. 5 Kilometern durch den bisher unberührten Laubmischwald gebaut werden. Dies konnte die NI bislang mit ihrer Klage vor dem VGH in Kassel verhindern. Fotos: Archiv NI

Weiterlesen: 02.06.2023 - Reinhardswald Kein „Klimaschutz“ durch Naturzerstörung

23.05.2023

Hessen

Naturschutzinitiative e.V. (NI) stellt Strafantrag
Schütze erschießt eine Junge führende Füchsin bei Rotenburg/Fulda

Füchsin mit Gesäuge kurz vor ihrem Tod - Foto: Joachim Wagner

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen einen Schützen, dessen Identität dem Verband bekannt ist, Strafantrag gestellt, weil dieser am 18.05.2023 gegen 06.15 Uhr bei der Gemeinde Baumbach im Kreis Hersfeld-Rotenburg eine Füchsin erschoss, die offensichtlich Junge führte. Es sei davon auszugehen, dass es sich um einen Jäger handele.

Weiterlesen: 23.05.2023 - Schütze erschießt eine Junge führende Füchsin bei Rotenburg/Fulda

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG