18.08.2021 – PRESSEMITTEILUNG
Bebauungsplan im Stadtwald Montabaur
Versucht der Beigeordnete Gerd Frink ein Ablenkungsmanöver?
Die Aussage in der Westerwälder Zeitung vom 14. August 2021, dass die Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Betrieb des Kunst- und Kulturzentrums grundsätzlich infrage stelle, bedarf aus Sicht der NI der Klarstellung.
Zunächst gilt: Die NI hat großen Respekt vor dem ehrehrenamtlichen Engagement und den Veranstaltungen, die sie als eine kulturelle Bereicherung für die Region ansieht. Die NI kritisiert weder den Trägerverein noch die Masgeik-Stiftung mit ihren vielfältigen Aktivitäten, sondern das mangelhafte Bebauungsplanverfahren der Stadt Montabaur sowie eine fehlende Verträglichkeitsprüfung in einem europäischen FFH-Gebiet. „Für mögliche Konsequenzen hieraus wäre alleine die Stadt Montabaur verantwortlich", so die Naturschutzinitiative (NI).
Über viele Jahre hatte die Stadt Montabaur versucht, die Umnutzung des ehemaligen Munitionsdepots im Stadtwald in ein Kunst- und Kulturzentrum zu ermöglichen. Das Gelände liegt inmitten des europäischen FFH-Schutzgebietes „Montabaurer Höhe“ und im Naturpark Nassau. Zudem handele es sich um den Kernlebensraum der streng geschützten europäischen Wildkatze. Weiterhin seien verschiedene Fledermausarten und wertvolle Lebensraumtypen hier in einem FFH-Gebiet besonders geschützt, so der Umweltverband.
Obgleich es – soweit der NI bekannt - bis heute keine Baugenehmigung gibt, wurde das Gelände in den vergangenen Jahren für eine Vielzahl von Veranstaltungen genutzt. Erst im Februar 2020 sind mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans "Art und Designcenter" die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass überhaupt erst eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Dieser Bebauungsplan ist nun Gegenstand eines Normenkontrollantrages, den die Naturschutzinitiative e.V. (NI) beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht hat.
Wenn der Beigeordnete der Stadt Montabaur keinen Sinn in der Klage der NI sehe, frage sich die Naturschutzinitiative (NI), warum die Stadt dann eine neue Offenlage durchführt und auch materielle Änderungen, z.B. bei der Anzahl der Veranstaltungen, beabsichtige. Herr Frink will offensichtlich von den fehlerhaften und rechtswidrigen Planungen der Stadt Montabaur ablenken und vermengt Dinge miteinander, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Klage der NI mache schon deshalb Sinn, damit hier keine rechtswidrigen Fakten geschaffen werden, so der Umweltverband. Mit der Normenkontrollklage wird die NI als unabhängiger Verband ihren satzungsgemäßen Aufgaben, nämlich dem Schutz der Natur in einem FFH-Gebiet und Naturpark gerecht und sorgt zukünftig für Rechtssicherheit.
>>> Lesen Sie hier auch den Beitrag aus der Rhein-Zeitung vom 25.08.2021