• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

12.11.2021 – PRESSEMITTEILUNG

Kahlschlag im Reinhardswald: Großflächige Schadholzräumungen zerstören Wald-Boden-Ökosysteme

Naturschutzinitiative e.V. (NI) erstattet Anzeige gegen Hessen-Forst

Zerstörtes Ökosystem: Großflächige Schadholzräumung im nordhessischen Reinhardswald - Foto: Norbert Panek

In Hessen - und auch in anderen Bundesländern - haben in den letzten Jahren, von der Öffentlichkeit kaum beachtet und kommentiert, großflächige Räumungen von Nadelhölzern, vor allem von Fichtenhölzern stattgefunden, die durch Dürre und Borkenkäferbefall massiv geschädigt wurden. „Durch die Räumungen wurden auf überdimensional großen Flächen Waldböden regelrecht verwundet, der Trockenheit ausgesetzt und durch Holzerntemaschinen stark verdichtet“, sagt der hessische Landesvorsitzende des Umweltverbands Naturschutzinitiative e.V. (NI), Harry Neumann.

Allein im nordhessischen vom Landesbetrieb Hessen-Forst bewirtschafteten Reinhardswald, ein Hotspot der Borkenkäfer-Kalamität, seien fast am Stück rund 4.000 Hektar geräumt worden. Nach Auffassung der NI stehen die Räumungen im eklatanten Widerspruch zu einer forstrechtlich definierten „nachhaltigen und ordnungsgemäßen“ Forstwirtschaft und verstoßen nach dem Umweltverband zudem gegen die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher habe die NI auf dieser Rechtsgrundlage nunmehr Anzeige gegen den Verursacher, den Landesbetrieb Hessen-Forst, bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel eingereicht.

Der Anzeige liegt eine gutachterliche Stellungnahme des Wald- und Naturschutzexperten Norbert Panek (Wissenschaftlicher Beirat der NI) zugrunde, in der die Eingriffe auf einer rund 1.300 Hektar großen Beispielfläche südwestlich von Reinhardshagen ökologisch und rechtlich bewertet wurden.

Danach wurden zwischen 13 und 17 Prozent der exemplarisch untersuchten Räumungsfläche durch Rückegassen teilweise irreversibel geschädigt. „Die Böden wurden so erheblich verdichtet und ihre bodenbiologischen Prozesse so stark verändert, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt nicht oder nur erheblich eingeschränkt erfüllen können“, so der Experte Norbert Panek. Damit verstoße der Landesbetrieb auch gegen die Bewirtschaftungskriterien des Zertifikats „Forest Stewardship Council“ (FSC). Er verweist zudem darauf, dass dem Ökosystem der in den Bäumen fixierte Kohlenstoff durch die Räumungsmaßnahme fast komplett entzogen worden sei. Die entzogene Biomasse würde bei der Humusneubildung fehlen und der Verlust führe dazu, dass sich die Landschaft weiter aufheize. Nach Schätzungen von Panek wurden auf der untersuchten Räumungsfläche in den letzten Jahren seit der Räumung rund 55.000 Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. Zum Vergleich: Die gleiche Menge CO2 würden allein etwa 420.000 Benzin-Fahrzeuge auf einer Fahrstrecke von einem Kilometer ausstoßen. Die vormalige Wald-Kohlenstoffsenke sei durch den Eingriff zu einer „Kohlenstoffquelle“ degradiert worden.  

Nach Auffassung von Neumann und Panek widerspreche die angezeigte Räumungsmaßnahme in dieser Dimension „den Anforderungen, die das Bundesnaturschutzgesetz an die forstliche Bodennutzung stellt.“ Die mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe wären durch „zumutbare Alternativen“ vermeidbar gewesen, so zum Beispiel durch die Wahl größerer Rückegassen-Abstände oder sogar dadurch, „auf die Räumung der Fläche ganz zu verzichten und eine natürliche, gegebenenfalls moderat gesteuerte Wiederbewaldung zuzulassen.“  

„Durch aktuelle wissenschaftliche Studien ist eindeutig belegt, dass Schadholzräumungen in diesen Größenordnungen allein aus sowohl ökologischen als aber auch aus klimaschutzpolitischen Gründen nicht mehr länger zu verantworten sind. Wir hoffen, dass die auf den Weg gebrachte Anzeige Präzedenzwirkung entfaltet“, betonte Panek. Für Neumann sei zudem „vollkommen unverständlich“, dass solche Großeingriffe in den Naturhaushalt immer noch unreflektiert unter dem „Deckmantel einer sogenannten sauberen Forstwirtschaft“ stattfinden können. Die Sicherung ökologischer Wohlfahrtsleistungen gerade im öffentlichen Wald würde durch solche Eingriffe massiv untergraben. Der Landesbetrieb Hessen-Forst habe hier eindeutig seine Vorsorge- und Gemeinwohlpflichten verletzt, so Neumann abschließend. 

Gutachterliche Kurzstudie von Norbert Panek, Oktober 2021:
 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG