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17.05.2022 – PRESSEMITTEILUNG

Baustopp im Reinhardswald!

Vorerst keine Stubbenrodung für Windindustrieanlagen im Reinhardswald

Spuren der Zerstörung im Reinhardswald - Foto: Oliver Penner

Die Genehmigung für den Windpark Reinhardswald mit 18 Windindustrieanlagen ist Gegenstand einer Reihe von Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). So hat u. a. die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e. V. Klage erhoben und beantragt, dass dieser Klage aufschiebende Wirkung zukommt. Der VGH hat nun in einem am 13.05.2022 bekannt gegebenen Beschluss zu diesem Eilverfahren in einer sogenannten Zwischenverfügung („Hängebeschluss“) entschieden, dass mit dem Ziehen der Wurzelstubben der nächste Schritt auf dem Weg der Verwirklichung des Windenergieprojektes zunächst unterbunden werden muss.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu, der Senat „sei nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand nicht davon überzeugt, dass das von der Vorhabenträgerin gewählte Schutzkonzept zur Vermeidung baubedingter Tötungen der Haselmaus hinreichend wirksam sei.“ Die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides zum Schutz der Art zielten auf „eine (passive) Vergrämung der Tiere von den Bauflächen nach deren Erwachen aus dem Winterschlaf“ ab. Dies bedürfe nach der vorläufigen Prüfung durch das Gericht anhand aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse „geeigneter Maßnahmen zur Habitataufwertung im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen (…) Das den Nebenbestimmungen zugrundeliegende Schutzkonzept der Vorhabenträgerin sehe dagegen eine Habitataufwertung des näheren Anlagenumfelds nicht vor.

Quelle:https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rodung-der-wurzelstubben-an-den-anlagenstandorten-muss-vorerst-unterbleiben

"Wir begrüßen diesen Beschluss des VGH Kassel ausdrücklich und freuen uns, dass damit nun vorerst vor Ort keine weiteren Fakten geschaffen werden dürfen", so Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der NI.

Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat mehrere Klagen eingereicht

Auch die Naturschutzinitiative (NI) hat die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Windindustrieanlagen im Reinhardwald beklagt, einen Eilantrag gestellt und die gesonderte forst- und naturschutzrechtliche Genehmigung der Zuwegung zum Windenergiegebiet mit einer Klage angefochten.

"Bei einem so großen Vorhaben wie im Reinhardswald wird der VGH Kassel sicher noch zu vielen Fragen zur Rechtmäßigkeit dieses Projektes entscheiden müssen. Für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz ist es nun wichtig, dass der geplante Bau des größten hessischen Windindustriegebietes vorerst auf unbestimmte Zeit gestoppt werden konnte. Wir werden auch weiterhin alles tun, um Deutschlands Märchenwald vor seiner Industrialisierung und damit Zerstörung zu schützen“, betonte Harry Neumann.

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