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13.10.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Entwurf Windenergieerlass NRW:

Die Landesregierung hält nicht, was sie versprochen hat!

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert mehr Schutz für Natur, Menschen, Wälder und Landschaft!

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Windenergieerlasses in NRW ist nicht geeignet, um beim Ausbau der Windenergie einen „angemessenen Anwohner-, Natur- und Umweltschutz sicherzustellen“.

Darüber hinaus setzt er bei weitem nicht die angekündigten Koalitionsvereinbarungen um.

„Was Kommunen und Fachbehörden, aber auch Planern als Hilfestellung dienen und für mehr Rechtssicherheit sorgen soll, ist aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie des Naturschutzes keine Verbesserung. Der vorliegende Entwurf leistet keinen effektiven Beitrag, die vielfältigen Konflikte durch den Ausbau der Windkraft nachhaltig zu entschärfen. Eher ist er eine Mogelpackung“, kritisieren Harry Neumann, Landesvorsitzender und Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

In dieser Form würde der neue Windenergie-Erlass

  • weiterhin den Bau von Windenergieanlagen im Wald ermöglichen
  • die versprochene Abstandsregelung von 1.500 Metern zu Wohngebieten oder Siedlungen erneut nicht klar festlegen
  • die Abstandsempfehlungen des neuen Helgoländer Papiers nicht berücksichtigen
  • Regelungen und Begrifflichkeiten wieder nicht eindeutig definieren
  • gut geeignete Lebensräume im Umfeld von geplanten Windenergieanlagen nicht als ausreichend ansehen, um Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu begründen
  • Abstände nicht mehr von der Rotorblattspitze, sondern vom Mastmittelpunkt aus messen
  • Abstände zu Schutzgebieten einzelfallbezogen festlegen anstatt einen Pauschalschutz zu gewährleisten
  • für besonders geschützte Tierarten, die erst nach der Genehmigung oder dem Bau von Windenergieanlagen bekannt werden, das Tötungsverbot nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes praktisch außer Kraft setzen
  • Landeigentümer nach Landschaftsstrukturverbesserungen als „Handlungsstörer zur Gefahrenabwehr mit einer naturschutzbehördlichen Anordnung zur Beseitigung heranziehen“, wenn dadurch besonders geschützte Arten im Umfeld von Windenergieanlagen gefördert werden und dadurch artenschutzrechtliche Konflikte entstehen

Demzufolge kann die NI in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Windenergie-Erlasses nicht erkennen, wie ein „angemessener“ Anwohner-, Natur- und Artenschutz gewährleistet werden soll.

 

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert daher:

  1. Alle Wälder und Waldränder sind ausnahmslos von Windenergieanlagen freizuhalten.
  2. Aus Vorsorgegründen die Mindesteinhaltung der Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers (2015) zu Brutstätten und Nahrungshabitaten
  3. Klar festgelegte Abstandsregelung von mindestens 1.500 Metern zwischen dem äußeren Rand eines Windenergiegebietes zu Wohngebieten und zu allen Siedlungen unabhängig von Anlagentyp und Anzahl
  4. Genereller Ausschluss des Windenergie-Ausbaus ohne Ausnahmen (auch kein Repowering)  in Landschafts- und Naturschutzgebieten, Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Natura 2000), National- und Naturparken, Biosphärenreservaten, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten
  5. Auch weitere gut geeignete Lebensräume im Umfeld von geplanten Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen (Habitat-Eignungsanalyse) und auszuschließen.
  6. Alle Abstände müssen von der Rotorblattspitze einer Anlage gemessen werden.
  7. Festgelegten einheitlichen Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe, mindestens 1.200 Meter, zu allen schützenswerten Gebieten, insbesondere den Vogelschutz- und FFH-Gebieten
  8. Keine Windenergieanlagen in Lebensräumen von Vögeln und Fledermäusen
  9. Keine Ausnahmen vom Tötungsverbot nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, artenschutzrechtliche Zugriffsverbote müssen auch für nachträglich festgestellte Konflikte mit dem Artenschutz gelten.
  10. Klare und eindeutige Begriffsdefinitionen und Regelungen
  11. Landeigentümer dürfen nach Landschaftsstrukturverbesserungen nicht als „Handlungsstörer zur Gefahrenabwehr herangezogen werden“

 

„Die neue Landesregierung muss klare und eindeutige Regelungen schaffen und dies nicht den von Windkraftinvestoren in Auftrag gegebenen mehrheitlich mangelhaften Gutachten überlassen. Diesem Missstand muss endlich wirksam entgegengetreten werden“, fordert Irene Hugo, Länder- und Fachbeirat der NI in NRW.

„Wir erwarten daher erhebliche Nachbesserungen und Konkretisierungen und das Einhalten der vor der Landtagswahl gegebenen Wahlversprechen“, betonte der Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann.

 

Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der Naturschutzinititative e.V. (NI) zum Entwurf des Windenergieerlasses NRW: NI-Stellungnahme v. 05.10.2017

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