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12.02.2018 - PRESSEMITTEILUNG

Horstbaum von Schwarzstörchen im Donnersbergkreis gefällt!

Keine Genehmigung für die Errichtung von Windindustrieanlagen bei Straftaten!

Umweltministerin Höfken muss umgehend handeln!

Horstzerstörungen, Fällen von Horstbäumen, Störungen der Brutstätten, Tötungen und Vergiftungen von windenergiesensiblen Vogelarten nehmen bundesweit immer mehr zu. Besonders betroffen davon sind Schwarzstörche und Rotmilane, die gegenüber Windindustrieanlagen besonders sensibel sind.

Nach den der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) vorliegenden Informationen ist genau das im Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz, passiert: Unbekannte Täter haben am 10.02.2018 im Staatsforst einen Horstbaum eines Schwarzstorchbrutpaares gefällt und somit dem Storchenpaar die Grundlage für eine erfolgreiche Brut im Gebiet der geplanten Windindustrieanlagen in diesem Jahr zunächst entzogen.

Im Juni 2016 konnte der Nachweis eines Brutvorkommens von Schwarzstörchen im Donnerbergkreis erbracht werden. Es handelt sich hierbei um einen 2008 in der Rhön geschlüpften und beringten Schwarzstorch, wobei der Partner nicht beringt war. Dieses Brutpaar konnte im Jahre 2016 erfolgreich drei und in 2017 sogar vier Junge großziehen.

Offensichtlich hat dieses Schwarzstorch Brutpaar und der Horstbaum bei der geplanten Errichtung von fünf Windindustrieanlagen durch die Firma JUWI gestört und wurde nun nur wenige Wochen vor der Rückkehr der Schwarzstörche durch unbekannte Täter einfach gefällt. Es ist naheliegend, dass es sich bei dem oder den Tätern um Menschen handelt, die einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Errichtung und dem Betrieb der Windindustrieanlagen ziehen wollen.

„Wir fordern die Firma JUWI daher auf, unverzüglich von allen Plänen zur Errichtung der geplanten Windindustrieanlagen Abstand zu nehmen. Denn es darf nicht sein, dass die Errichtung dieser Anlagen erst durch Straftaten ermöglicht wird“, forderte Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz der NI. „Das vorgesehene Gebiet ist aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen für die Errichtung von Windindustrieanlagen ohnehin nicht geeignet“, so Neumann weiter.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) fordert die Landesregierung auf, derartige Straftaten nicht weiter billigend in Kauf zu nehmen. „Wir fordern Umweltministerin Ulrike Höfken auf, umgehend rechtliche Regelungen zu schaffen, wonach der Brutbereich (3000 m) dauerhaft eine Tabuzone für Windenergieanlagen bleiben muss, wenn dieser - wie in diesem Fall - mutwillig zerstört wird. Außerdem ist umgehend auf Staatskosten ein geeigneter Ersatzbaum mit einer Schwarzstorch Plattform (Kunsthorst) in der unmittelbaren Umgebung bereitzustellen und zu schützen.

Von Landesforsten erwarten wir, dass von dort unverzüglich Strafanzeige gestellt und eine fünfstellige Summe als Belohnung zur Ermittlung des oder der Täter ausgesetzt wird.

„Die politisch Verantwortlichen sind verpflichtet, diesem kriminellen Treiben schnellstens und wirkungsvoll ein Ende zu setzen, sonst machen sie sich mitschuldig und unglaubwürdig“, betonte Harry Neumann.

Der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises und der Unteren Naturschutzbehörde danken wir für das sorgfältige Einfordern des Natur- und Artenschutzes in dem bestehenden Genehmigungsverfahren. 

Foto: Margrit Franke

 

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