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08.03.2018 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) erstattet Anzeige gegen die Windpark Knippen GmbH & Co. KG

Kreis Siegen-Wittgenstein muss geltendes Recht und den Rückbau der Rotoren durchsetzen

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) erstattet Anzeige gegen die Windpark Knippen GmbH & Co. KG wegen Verstoßes nach § 62 Abs.1 Nr. I des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG).

Hiernach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anlage ohne gültige Genehmigung errichtet.

Der Investor hat nach Auffassung der NI vorsätzlich, trotz fehlender rechtsgültiger Genehmigung, weitergebaut. Der angeordnete Sofortvollzug der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wurde nämlich durch das Oberverwaltungsgericht NRW und das Verwaltungsgericht Arnsberg wieder aufgehoben. Dennoch haben Investor und die Windpark Knippen GmbH & Co. KG weitergebaut. Daher hat die NI eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, Anzeige zu erstatten.

„Dieses Vorgehen ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und muss rechtliche Folgen haben. Auch die Vertreter der Windindustrie haben sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten. Das Vorgehen der Windpark Knippen GmbH & Co. KG zeigt aber auch, dass die Kreisverwaltung viel zu spät gehandelt hat, um diesem vorherzusehenden Treiben rechtzeitig Einhalt zu gebieten. Nur so war es möglich, dass an einem Windrad widerrechtlich alle drei Rotoren angebracht werden konnten. Mit der Androhung eines Zwangsgeldes ist es jetzt nicht getan. Die Kreisverwaltung hat konsequent durchzusetzen, dass die rechtswidrig montierten Flügel wieder abmontiert werden. Wir fordern sie auf hierbei den Sofortvollzug anzuordnen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Selbst das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein am 07.03.2018 schriftlich aufgefordert,

„die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Umsetzung der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2018 sowie der Kammer vom 6. März 2018 zu gewährleisten.“

Erst danach wurde die Kreisverwaltung wirklich aktiv, denn am Abend zuvor (06.03.2018) duldete sie noch die Montage des dritten Rotorflügels. Landrat Müller ist gut beraten, sich nunmehr persönlich um seine zuständigen Abteilungen zu kümmern, um weiteren Schaden vom Kreis abzuwenden, auch in zukünftigen Genehmigungsverfahren.

„Die Beschlüsse der beiden Gerichte sind außerdem eine schallende Ohrfeige für die immer offensichtlicher werdende rechtswidrige Genehmigung der Immissionsschutzbehörde. Vorsorglich empfehlen wir der Kreisverwaltung dringend, unsere Hinweise bei den weiteren geplanten Windindustrieanlagen auf dem benachbarten Kuhlenberg zu beachten und dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht vollumfänglich Geltung zu verschaffen. Am besten wäre es für den Investor, wenn er seinen Bauantrag zurückzieht. Im Falle einer Genehmigung würden wir aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen dagegen vorgehen“, so der NI Landesvorsitzende Harry Neumann.

 


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