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20.04.2018 - PRESSEMITTEILUNG

Wildkatzen besonders in der Aufzucht- und Wurfzeit schützen!

Wildkatzensichtungen und Totfunde melden!

Für die Förderung der Wildkatzenreproduktion ist es wichtig, in der Aufzuchtzeit besondere Rücksicht auf diese streng geschützten Tiere zu nehmen. Die

Hauptwurfzeit der Wildkatze liegt zwischen Ende März und Anfang Mai. Es sind aber auch spätere Würfe möglich, sogar bis in den Herbst, wenn die Jungen des Frühjahrswurfes nicht überlebt haben.

Die Wildkatzenmutter wählt das Versteck in den ersten Lebenswochen ihrer Jungen sehr sorgfältig aus und kann es unter Umständen auch wechseln, um die Prädatorengefährdung für ihre Kleinen zu vermindern. Das führt zu einem hohen Anspruch an das Revier einer weiblichen Wildkatze in Bezug auf Wurfplatz- und Versteckmöglichkeiten.

In Anbetracht der knappen Verfügbarkeit von natürlichen Wurf- und Ruheplätzen wie z. B. Baumhöhlen suchen sich Wildkatzen für die Aufzucht ihrer Jungen alternative Verstecke, die sie vor Witterungseinflüssen und Prädatoren schützen. Dabei bieten Holzpolter sowie Totholzhaufen aus Wurzel-, Ast- und Kronenmaterial Wildkatzenmüttern geeignete Wurfplätze und Verstecke zur Jungenaufzucht. Windwurfflächen mit liegendem Totholz und umgekippten Wurzeltellern eignen sich ebenfalls sehr gut als Versteck für den Nachwuchs.

„Bei der Holzfällung und -räumung während der Aufzuchtphase (März bis Ende August) kommt es leider immer wieder zur Zerstörung solcher Verstecke und in deren Folge zu massiven Störungen bis zur Tötung von Katzenmüttern und Welpen. Aber auch wenn das Geheck entdeckt wurde und die Arbeiten umgehend eingestellt werden, kommt es vor, dass die Katzenmutter ihre Welpen nicht oder nicht vollzählig in ein neues Versteck umträgt und dieser Nachwuchs ungeschützt zurückbleibt“, erklärte Gabriele Neumann, Wildkatzenexpertin der NI.

Aus diesen Gründen und aus Rücksicht auf die streng geschützte und in ihrem Bestand gefährdete Wildkatze, die nach wie vor auf der Roten Liste steht, ist eine zeitnahe Abfuhr von Holzpoltern anzustreben oder aber das Belassen der Polter während der Aufzuchtphase von März bis Ende August. Die Abfuhr der Holzpolter sollte dann erst ab Oktober erfolgen.

Windwurfflächen sind für die Förderung und den Erhalt der Biodiversität von großer Bedeutung. Deshalb sollten Windwurfflächen grundsätzlich nicht abgeräumt und auch Totholzhaufen nicht geschreddert werden. Sollte eine solche Aktion dennoch unvermeidlich sein, ist auf jeden Fall ein entsprechendes zeitlich angepasstes Verfahren wie bei der Abfuhr von Holzpoltern einzuhalten, um die Wildkatzenpopulation vor Verlusten zu schützen.

 

Verhalten bei der Sichtung von Wildkatzenwelpen

Während der Jungenaufzucht, insbesondere wenn die kleinen Wildkätzchen schon feste Nahrung bekommen, ist die Katzenmutter sehr beschäftigt. Sie muss die Nahrung für sich und die Kleinen fangen und das sind bis zu 40 Mäuse pro Tag. Dazu lässt sie ihren Nachwuchs auch schon mal tagsüber alleine und die kleinen Wildkatzen erkunden dann neugierig die Umgebung ihres Versteckes. Leider kommt es vor, dass gut meinende Spaziergänger oder Wanderer die kleinen Wildkätzchen für ausgesetzte Hauskatzen halten, einsammeln und beim Tierarzt oder Tierheim abgeben. Im besten Fall landen diese Tiere dann in einer der ehrenamtlich geführten Aufzuchtstationen, wo sie von Menschenhand versorgt werden müssen. Die Jungkatzen werden dann auf ein Leben in Freiheit vorbereitet, aber niemals so, wie das eine Katzenmutter machen würde.

„Normalerweise lernen die kleinen Katzen von ihren Müttern die Einschätzung von Gefahren und das richtige Verhalten in bedrohlichen Situationen“, so Gabriele Neumann. Das könne in einem Auswilderungsgehege unter menschlicher Obhut nicht geleistet werden. Trotzdem gebe es bei Auswilderungsaktionen gute Erfolge, „aber der größte Erfolg ist, wenn alle kleinen Wildkatzen bei ihren Müttern bleiben. Denn Wildkatzen sind wild und wollen es bleiben!“, betonte Gabriele Neumann.

Die einzige Ausnahme ist ein Fund von jungen Wildkatzen bei einer toten Mutter. In diesem Fall müssen die Welpen so schnell wie möglich in eine Aufzuchtstation gebracht werden, keinesfalls zum Tierarzt, in ein Tierheim oder eine Katzenhilfestation, denn an diesen Orten droht den Kleinen die Ansteckungsgefahr mit Hauskatzenkrankheiten, gegen die sie keine Abwehr haben.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) hat für Fragen, Beratung und Notfälle eine eigene E-Mailadresse (wildkatze[at]naturschutz-initiative.de) und eine Telefonnummer (+49 (0) 151-46 55 88 31) eingerichtet, über die entsprechende Anlaufstellen zu erfragen sind. Je nach Fall wird auch finanzielle Unterstützung bereitgestellt.

 

Wildkatzensichtungen und Totfunde melden an:

wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Wildkatzen Hotline: 0151 46 55 88 31

 

 

 

Fotos: © Harry Neumann

 

 

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