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03.08.2016 PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE und POLLICHIA fordern:

Keine weiteren Windindustrieanlagen in der Verbandsgemeinde Thalfang - Windenergieanlagen Breit am Erbeskopf sind nicht genehmigungsfähig!

Nach Begutachtung aller vorgelegten Unterlagen der Fa. Abo Wind AG zum Bauvorhaben von Windenergieanlagen in Breit, Verbandsgemeinde Thalfang, lehnen die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. und die POLLICHIA diese Anlagen grundlegend ab. Der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Genehmigungsbehörde wurde hierzu eine 54-seitige naturschutzfachliche Stellungnahme übersandt.

„Neben Gründen des Natur- und Artenschutzes verbietet auch die Zerstörung des einzigartigen Landschaftsbildes die Ausweitung der schon jetzt zahlreichen Windindustrieanlagen in dieser Verbandsgemeinde“, erklärte Landesvorsitzender Harry Neumann.

Dieser besondere Landesteil bietet nicht nur durch den Naturpark Saar-Hunsrück ein einmaliges Naturerlebnis. Auch die Höhenzüge rund um Breit bieten einen landschaftlich herrlichen Blick auf das Moseltal, den Taleinschnitt der Kleinen Drohn bis hin zu den Bergen der Eifel und dem Erbeskopf, als höchste Erhebung in Rheinland-Pfalz. Die Waldflächen, Wiesen, Hecken und Rainen, Moore sowie die Fluss- und Bachtälern bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum. Für den Menschen stellen sie eine reizvolle Natur- und Kulturlandschaft dar.

Der Standort des geplanten Vorhabens mit fünf Windenergieanlagen befindet sich im Westen von bereits 14 bestehenden Windindustrieanlagen. Selbst die ABO Wind AG weist in einem ihrer Anträge auf eine „hohe Vorbelastung“ durch die Windparks Berglicht, Talling und Heidenburg hin. Und es sind noch zwei weitere Standorte im Nordwesten und drei im Südwesten des hier in Rede stehenden Bereichs vorgesehen. Von daher ist es völlig unverständlich, dass hier weitere Anlagen geplant werden.

Zwei der fünf neu geplanten - knapp 200 m hohen - Windindustrieanlagen sollen sogar im Naturpark Saar-Hunsrück gebaut werden. Dies widerspricht der Naturparkverordnung, welche den Schutzzweck des Naturparks in der Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, Schönheit und des für Langzeit- und Kurzurlaub besonderen Erholungswertes benennt. „WEA im Naturpark Saar-Hunsrück widersprechen diesem Schutzzweck bzw. fallen unter die Verbots-Tatbestände“, gibt selbst die ABO Wind AG zu bedenken.

„Die Eigenart und Schönheit der Landschaft - einschließlich ihres besonderen Erholungswertes - geht innerhalb des Naturparks und auch im direkt angrenzenden Gebiet der geplanten Anlagen durch deren Bau verloren. Naturparke dienen dem Schutz der Landschaft und nicht ihrer Industrialisierung, betonte “, betonte Dr. Jürgen Ott, Präsident der POLLICHIA.

„Wir fordern daher die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord auf, keine Befreiung für den Naturpark auszusprechen“, ergänzte Harry Neumann.

Neben diesen wichtigen Punkten der Landschaftsbildzerstörung ist besonders auch aus artenschutzrechtlicher Sicht ein weiterer Ausbau der Windkraft in dieser Region zu unterlassen:

Im Hinblick auf Groß- und Greifvögel ergeben sich erhebliche Konflikte, weil mehrere Brutplätze von u.a. Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch den Standortbereich mit den vorgeschriebenen Mindestabständen überlagern. Gerade diese Vogelarten zeigen eine hohe Intoleranz gegenüber Windkraftanlagen. Rotmilane, die ohnehin in ihrem Bestand zurückgehen, zählen bundesweit zu den größten Schlagopfern durch Windindustrieanlagen. 

Der Untersuchungsraum zeichnet sich weiterhin durch eine hohe Artenzahl aus der Gruppe der Greifvögel aus: Baumfalke, Habicht, Mäusebussard, Fischadler, Kornweihe, Sperber, Turmfalke, Wanderfalke und Wespenbussard. Die aktuelle „Progress-Studie“ belegt populationsrelevante Effekte auf Mäuse- und Wespenbussarde durch den bereits bestehenden Ausbaustand der Windenergie. Ein weiterer Ausbau stellt daher eine Bedrohung für diese Arten und deren lokale Populationen dar.

„Bei Berücksichtigung der Summationswirkungen mit den bereits existierenden Windenergieanlagen ergibt sich für das Gebiet ein sehr hohes Konfliktpotential, das den Ausschluss einer weiteren Windenergienutzung erfordert“, erklärte Konstantin Müller, Dipl. Biologe und Vorstand der NATURSCHUTZINITIATIVE.

Darüber hinaus weisen Gutachten mindestens 85 Vogelarten nach, von denen mindestens 69 Brutvögel sind. Bedeutsam sind auch die Vorkommen von gefährdeten Arten in spezifischen Lebensraumtypen, wie z.B. Rebhuhn und Wachtel als Vertreter des Offenlandes. In den Waldbereichen zeigen u.a. Hohltaube, Raufußkauz, Trauerschnäpper, Turteltaube und Waldlaubsänger reich strukturierte Waldbereiche mit großem Altholzanteil an. Einige der genannten Arten sprechen auch für einen hohen Höhlenanteil, der auch im Zusammenhang mit dem Auftreten von mindestens vier Spechtarten steht. Allein die Avifauna weist also schon auf einen Lebensraum mit einer sehr hohen ökologischen Wertigkeit, der somit kurz vor seiner Zerstörung steht.

Weniger als 2000 m vom geplanten Windpark entfernt befindet sich das FFH-Gebiet „Dhronhänge“, in welchem seltene und unter Schutz stehende Fledermausarten, u.a. Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Teichfledermaus und Wimperfledermaus, vorkommen. Diese Fläche des europäischen Natura 2000-Netzwerkes wurde bei den Gutachten nicht einmal berücksichtigt, ist aber aufgrund ihrer angrenzenden Lage ebenso betroffen. Diese Gebiete sind Schutzgebiete nach europäischen Richtlinien und unterstehen somit starken Schutzanforderungen für Fauna und Flora. Es ist nicht sinnvoll, jedes Jahr Gelder in den Schutz von Tieren und Pflanzen in Schutzgebieten wie z.B. auch dem Naturpark – zu investieren, um sie dann 2 km weiter zu zerstören.

„Besonders grotesk ist, dass es sich bei dem vorgesehenen Windenergiestandort im geltenden Flächennutzungsplan um eine Ausschlussfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen handelt. Wir werden daher auch die Ortsgemeinde Talling und den Naturschutzverein „ProNatur e.V.“ mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, um diese Anlagen zu verhindern“, machten abschließend Harry Neumann und Dr. Jürgen Ott deutlich.

Harry Neumann, Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz

Konstantin Müller, Dipl. Biologe, Landesvorstand Rheinland-Pfalz

Dr. Jürgen Ott, Präsident der POLLICHIA

 

 

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