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23.08.216

„VG Koblenz:
Keine Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in Kail wegen Beeinträchtigung der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten“

Verwaltungsgericht Koblenz stärkt das Landschaftsbild - NATURSCHUTZINITIATIVE begrüßt das Urteil

Mit diesem Urteil gibt es endlich eine klare Aussage zum Landschaftsschutz. Denn auch bei Landschaften handelt es sich um ein „öffentliches Interesse“.

Unverbaute Landschaften sind ein wichtiger Teil des Naturschutzes, haben einen Wert an sich und sind für uns Menschen lebensnotwendig. Sie dürfen genauso wenig wie der der Natur- und Artenschutz einer falschen Energiepolitik zum Opfer fallen.

„Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Landschaften und nicht deren Industrialisierung. Die Genehmigungsbehörden fordern wir auf, bei Anträgen auf Errichtung von Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu erteilen. Das gleiche gilt für Naturparke“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts hier als PDF: Urteil zum Landschaftsschutz des VG Koblenz 2016

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