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KORREKTUR unserer PM vom 25.08.2016 (s.u.)

Die WP Kuhbett GmbH & Co. KG teilt uns am 01.09.2016 mit, dass diese keinen Antrag auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG gestellt habe. Wir bitten darum, dies in der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Weiterhin teilt uns die WP Kuhbett GmbH & Co. KG mit, dass im LBP zum Antrag „in einem Satz ein Antrag auf Ausnahme“ auftauche, ein Textbaustein, den das Gutachterbüro „versehentlich“ übernommen habe.

Im LBP heißt es auf Seite 46 konkret zur Anlage WEA 3:

„...Ein Restrisiko der Tötung an der WEA3 lässt sich selbst bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen nicht vollständig ausschließen, da die thermikbedingten Flüge im Bereich der WEA3 lebensraumunabhängig stattfinden.
Es wird daher eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Da u.a. Maßnahmen zur Habitatoptimierung vorgesehen sind, werden die Voraussetzungen erfüllt (siehe hierzu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, IBU 2016) ..."

Laut Kuhbett GmbH & Co. KG spiele im TG und in der UVS ein „Antrag auf Ausnahme keine Rolle“, was auch nicht geplant gewesen sei.

Bei den Planungen zur Erweiterung des „Windpark Weibern-Rieden“, Rheinland-Pfalz, hingegen wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Antrag auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz beim Uhu gestellt wurde, so dass unsere grundsätzliche Kritik an derartigen Anträgen bestehen bleibt.

Ebenso bleibt unsere Kritik an der beantragten „Thermikabschaltung“ im Taunus bestehen.

 

25.08.2016

Um Geschäfte zu machen, will die „Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG“ das Töten von Rotmilanen in Kauf nehmen

Die „Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG“  beantragt die Ausnahme vom Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Landesregierung und Regierungspräsident Dr. Ulrich dürfen die Tötung von streng geschützten Tieren nicht zulassen!

Der Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Stadt Bad Camberg die Errichtung von sechs Windenergieanlagen. Die Taunuserhebung Kuhbett ist ein bewaldetes Naturgebiet, welches nun mit großen Windrädern zugebaut werden soll.

Im Bereich der geplanten Anlagen findet sich neben weiteren 69 Vogelarten auch der streng geschützte Rotmilan. Dieser ist in seinem Bestand gefährdet und in Hessen wird weiterhin der Rückgang seiner Population verzeichnet. Dabei haben Hessen und Deutschland eine immense Verantwortung für den globalen Erhalt des Rotmilans – Deutschland beheimatet immerhin 50% der europäischen Gesamtpopulation, Hessen 8%.

Hinzu kommt, dass die aktuelle PROGRESS-Studie noch einmal ganz deutlich feststellen konnte, dass der Rotmilan zu den beiden Greifvogelarten mit den meisten Kollisionsopfern gehört. Neben dem Mäusebussard weist der Rotmilan die höchste Aufenthaltsdauer im Bereich der Rotorhöhe auf. Die Kollisionsverluste erreichen bereits eine Größenordnung, die sich auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie auf die Populationsentwicklung auswirken kann.

Dennoch will die Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG das Risiko der Tötung dieser schützenswerten Vogelart in Kauf nehmen und beantragt die Ausnahme vom Tötungsverbot.

„Die Skrupellosigkeit von Windkraftunternehmen geht mittlerweile sogar so weit, dass bei den Genehmigungsbehörden Anträge auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44, Abs. 1 Nr. 1  des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt werden. D.h., das Töten von Rotmilanen wird billigend in Kauf genommen. Bereits die Antragstellung auf eine Ausnahmegenehmigung macht deutlich, dass dem Planvorhaben unüberwindbare Hindernisse des Artenschutzes entgegenstehen. Diese Anträge sind eine Bankrotterklärung an den Natur- und Artenschutz.

Diese Hindernisse sind nicht zu überwinden, außer, wenn man die Erlaubnis zum Töten dieser Arten beantragt. Wenn das Schule macht, ist das für der Ausverkauf des Naturschutzes in Deutschland und des europäischen Artenschutzes durch die Windindustrie aus reinen Profitgründen. Die Umgehung des Tötungsverbotes nach dem Bundesnaturschutzgesetz wäre ein einzigartiger Dammbruch“, erklärte Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender.
Gerade der Rotmilan, für den Deutschland und Hessen eine sehr große Verantwortung hat, ist extrem kollisionsgefährdet und durch seine geringe Populationsgröße ist jeder Verlust eines Individuums von großer Bedeutung.

Der durch die Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG beantragte Ausnahme vom Tötungsverbot darf daher nicht nachgekommen werden.
„Hier kann ein halbes Jahrhundert Geschichte des deutschen und europäischen Naturschutzrechtes Makulatur werden. Der sogenannte Klimaschutz und die Energiewende drohen den Naturschutz zu kannibalisieren“, warnt Dr. Wolfgang Epple, Biologe und Fachbeirat der Naturschutzinitiative
„Wir fordern das Regierungspräsidium Gießen auf, keine Ausnahme zu erteilen. Diese Genehmigung ist fachlich nicht haltbar. Die NATURSCHUTZINITIATIVE würde nicht zögern, auch die EU Kommission einzuschalten und alle möglichen rechtlichen Schritte einleiten, um diese Aufweichung der EU Richtlinien und des Artenschutzes zu verhindern“, bekräftigte Harry Neumann.

Zusätzlich zur Aufhebung des Tötungsverbotes stellt die „Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG“ den Antrag, die Anlagen bei einer gewissen Thermik abzuschalten. Dieser Antrag macht keinen Sinn und ist fachlich nicht haltbar. Die Thermik, die sich direkt im geplanten Anlagengebiet regelmäßig aufbaut, wird von Greifvögeln nachweislich gerne zu Segelflügen zur Nahrungssuche genutzt. Da Greifvögel selten Meidungsverhalten in Bezug auf Windräder zeigen, ist davon auszugehen, dass diese die entstehende gute Thermik vor Ort auch weiterhin nutzen werden, obwohl dort ein Hindernis erbaut wird. Man räumt ein, es sei zwar „methodisches Neuland“, aber „prinzipiell gut durchführbar“.

„Aber wie kann etwas gut durchführbar sein, wenn es noch nicht erprobt ist? So ein Vorgehen widerspricht auch dem Vorsorgeprinzip bei FFH Arten. Das Vorsorgeprinzip aus der EU Richtlinie beruht auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen. „Prinzipielle“ Annahmen klingen dabei nach einem Feldversuch an realen Rotmilanen, welcher nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz gestützt wird“, erklärten Andreas Kratz, Länderbeirat Taunus und Dr. Ulrich Althauser, stv. Landesvorsitzender.

Wird das Regierungspräsidium diesen „Dammbruch“ zulassen oder wird es seiner Aufgabe als unabhängiger Wächter und Garant des Artenschutzes in Anbetracht des politischen Drucks beim Ausbau der Windenergie aus dem grünen Umweltministerium gerecht werden können?

„Die „Windpark Kuhbett GmbH und Co. KG“ handelt mit ihrem Antrag aus reinen Profitinteressen skrupellos und rücksichtslos. Außerdem auf ‚Gut Glück‘ eine neue Methodik einzuplanen und dafür eine EU Richtlinie auszuhebeln, widerspricht jeglicher verantwortungsvollen und nachhaltigen Praxis.
Die Umgehung des Tötungsverbotes wäre ein Disaster für den landes- und bundesweiten Artenschutz. Wir fordern die Rücknahme sowohl des gesamten Bauantrages als auch des Antrages auf Ausnahme vom Tötungsverbot für den Rotmilan. Wir fordern die Genehmigungsbehörde nachdringlich auf, den Antrag vollumfänglich abzulehnen“, forderten abschließend Harry Neumann, Dr. Ulrich Althauser, Dr. Wolfgang Epple und Andreas Kratz.

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