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24.09.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Geplanter „Autohof Heiligenroth“ ist nicht genehmigungsfähig!

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. und POLLICHIA liegen Nachweise der streng geschützten Zauneidechse (FFH Art) vor

Im Nordwesten von Heiligenroth soll ein neuer Autohof entstehen. Das Plangebiet umfasst ein mehr als 5 ha großes Waldgebiet östlich der B 255, das gerodet werden soll. Das Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Strukturreichtum aus und ist in weiten Teilen als mittel- bis eher hochwertig einzustufen. Menschen nutzen die angrenzende Region für Spaziergänge. Für die Tiere ist diese Waldinsel in einer vom Menschen überformten Gegend ein wichtiger Rückzugsort und Biotoptrittstein.

Gerade im Hinblick auf nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten ist dieser Autohof nicht genehmigungsfähig. Uns liegen Nachweise der Zauneidechse und des Feuersalamanders in der Nähe zum Planungsraum vor. Die Zauneidechse zählt zu den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und zu den streng geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Beide Arten wurden bei den Planungen nicht untersucht Zum anderen haben sich die Gutachten nicht mit der streng geschützten Haselmaus auseinandergesetzt. Diese Defizite führen dazu, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da die Verbotstatbestände für die Zauneidechse und die Haselmaus nicht ausgeschlossen werden können. Für uns ist es auch nicht nachvollziehbar, dass die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und die Untere Naturschutzbehörde nach den uns vorliegenden Unterlagen keine naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben haben. Es findet sich einzig ein Hinweis auf Ersatzzahlungen, die Größe der Verkaufsflächen und die Einhaltung der Schallschutzpegel, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne uns hätte es z.B. keine Wildkatzenuntersuchung und die damit zwingend notwendige Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für diese streng geschützte und FFH-Art gegeben.

Auch andere bedrohte Arten sind in dem Gebiet nachgewiesen worden. So etwa der Schwarzstorch und die Wildkatze.
„Hinweise auf das Vorkommen des Schwarzspechtes stehen in Zusammenhang mit Totholzstrukturen, die auch für andere Arten von Bedeutung sind. In einer Entfernung von ca. 350 m zum Plangebiet grenzen Teile des FFH-Gebietes „Westerwälder Kuppenland“ an, für das im Schutzzweck u.a. Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr aufgeführt sind. Die Auswirkungen auf den Schutzzweck des FFH-Gebietes wurden nicht untersucht. Hier handelt es sich um einen schwerwiegenden Untersuchungsmangel“, stellt Dr. Jürgen Ott, Dipl.-Biologe und Präsident der POLLICHIA fest.
„Im Wildkatzengutachten werden zur Vermeidung der (potentiellen) Tötung von Wildkatzen eine vorherige Baukontrolle und gegebenenfalls ein Vertreiben angeführt. Derartige Vertreibungsmaßnahmen werden von uns vollständig abgelehnt. Diese stehen auch nicht im Einklang mit dem europäischen Artenschutzrecht“, betonte Gabriele Neumann, Wildkatzenexpertin.

Zudem wurde im Vorfeld noch nicht einmal geklärt, ob dieser Autohof überhaupt benötigt wird. Es liegt keine Bedarfsanalyse vor.

„Wir sehen die zunehmende Flächenversiegelung durch neue Baumaßnahmen äußerst kritisch, da natürliche Landschaften zerstört und Lebensräume von Tieren und Pflanzen vernichtet werden. Damit einhergehend findet eine Störung funktionaler Kreisläufe des Naturhaushaltes (z.B. die völlige Zerstörung aller Bodenfunktionen, Wasser, Luft/Klima) in vielfältiger Weise statt. Unversiegelte Flächen erlangen gerade in der Zeit des Klimawandels als CO2-Speicher eine herausragende Bedeutung. Werden bei solchen Vorhaben auch land- oder forstwirtschaftlich nutzbare Flächen reduziert, folgt daraus eine Nutzungsintensivierung, was wiederum zu Konflikten führt“, betonte Konstantin Müller, Dipl.-Biologe und Vorstand der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.

„Wir lehnen das Planvorhaben für den Autohof aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen ab. Hinzu kommt: Wer eine wirkliche Energiewende möchte, muss endlich mit der Flächenversiegelung und neuen Bau- und Gewerbegebeten aufhören. Der Untere Westerwald ist hier leider ein abschreckendes Beispiel. Die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen ist nämlich die Hauptursache für den Rückgang
der Arten und der Biologischen Vielfalt. Der Bebauungsplan bzw. das Vorhaben sind nicht genehmigungsfähig, weil die Verbotstatbestände für zahlreiche Artengruppen nicht ausgeschlossen werden können.
Sollte der Gemeinderat Heiligenroth diese Satzung beschließen, werden wir eine Normenkontrollklage dagegen eingehend prüfen“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.

 

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