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20.02.2017

Naturschutzinitiative e.V. fordert sofortigen Baustopp und Aufhebung der Genehmigung für den Windpark Knippen!

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) konnte am 02.01.2017 durch eine umfangreich dokumentierte 30 m lange Trittsiegelspur einen sicheren Nachweis eines Haselhuhnvorkommens im Bereich des Bauvorhabens „Windpark Knippen“ nachweisen. Der genaue Nachweisort im Gambachtal wurde durch Herrn Gertz von der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Siegen-Wittgenstein am 03.01.2017 bestätigt und durch eigene Fotos belegt.

Die Prüfung des möglichen Vorkommens dieser streng geschützten und windenergiesensiblen Art wurde jedoch im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der gleichzeitig durchgeführten Windenergiekonzentrationszonenplanung der Stadt Freudenberg trotz frühzeitiger Hinweise seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes (Anfang Mai 2015) nicht berücksichtigt. Dies ist umso unverständlicher, da die hier vorkommende Unterart des Haselhuhns „rhenana“ die am meisten bedrohte Vogelart Europas ist.

„Es ist für uns unverständlich, warum die Genehmigungsbehörde den Sachverstand der Naturschutzverbände nicht berücksichtigt. Offensichtlich hat Sie gar kein Interesse daran, dem Natur- und Artenschutz den Stellenwert zu geben, den dieser nach den Naturschutzgesetzen und den europäischen Naturschutzrichtlinien hat. Die Kreisverwaltung hat hier offenbar nicht sorgfältig gearbeitet“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Nordrhein/Westfalen.

Am 27.08.2015 wurden ohne eine ausreichende Prüftiefe die drei Windenergieanlagen durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein mit der Anordnung des Sofortvollzuges genehmigt. Das   Bauvorhaben mit den drei Windindustrieanlagen im Oberen Gambachtal erfordert jedoch durch den eindeutigen Haselhuhnnachweis eine völlig neue naturschutzfachliche Bewertung der Genehmigungsgrundlagen.

"Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben wir die Genehmigungsbehörde daher aufgefordert, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen auf Grundstücken in Freudenberg, Gemarkung Büschergrund (Windpark Knippen) umgehend aufzuheben, da die Verbotstatbestände des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht ausgeschlossen werden können“, erklärte Dipl.-Ing. agr. Gerhard Bottenberg, Länder- und Fachbeirat Nordrhein/Westfalen der Naturschutzinitiative e.V.

 

 

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