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30.05.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Uhu Brutpaar im „Windpark Arolsen“ muss geschützt werden! Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert Abschaltung der Windenergieanlagen!

In der Gemeinde Bad Arolsen brütete ein Uhupaar. Das Brutgeschäft hatte dort bereits Anfang April begonnen. Inzwischen sind die Jungen schon geschlüpft. Da die Nestlinge versorgt werden müssen, bringt die Nähe zu den Windenergieanlagen ihre Eltern in ständige Gefahr. Denn leider haben diese sich ihr Zuhause inmitten eines Windenergiegebietes gebaut. In unmittelbarer Nähe von zwei Windenergieanlagen (WEA) droht ihnen bei ihrer Jagd nicht nur direkte Kollision mit Rotorblättern, auch die akustische Beeinträchtigung durch den damit verbundenen Lärm ist für die nachtaktive Arte sehr problematisch.

Das zuständige Regierungspräsidium Kassel wurde von mehreren Seiten, u.a. auch von der Naturschutzinitiative e.V. (NI), sofort über diese neue Situation informiert.

Die NI bat mit Schreiben vom 07. April 2017 den Regierungspräsidenten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbotstatbestände nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auszuschließen und die Abstandempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG-VSW) für die streng geschützten Uhus einzuhalten. Diesem sogenannten „Helgoländer Papier“ (2015) mit seinen wissenschaftlich basierten Abstandsempfehlungen von Horsten zu Windkraftanlagen und Nahrungshabitaten hatte auch die hessische Landesregierung im Mai 2015 zugestimmt.

In seinem Antwortschreiben hat der Regierungspräsident der NI gegenüber mitteilen lassen, die Vögel seien keiner besonderen Gefahr ausgesetzt, obwohl sich ihr Horst mit der Brut direkt innerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs der WEA befindet.

„Diese Aussage ist natur- und artenschutzfachlich völlig unhaltbar und bringt die Tiere in eine große Gefahr. Eine verblüffende und nicht haltbare Aussage, da hier der zuständige Sachbearbeiter offensichtlich seine persönliche Einschätzung über die Fachexpertise der staatlichen Vogelschutzwarten und deren Empfehlungen stellt“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen der Naturschutzinitiative e.V.

„Nicht nur setzt sich dieser Sachbearbeiter über die allseits anerkannte Fachkonvention des „Helgoländer Papier“ hinweg, sondern gleich auch noch über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die FFH-Richtlinie.
Dass ein solches Vorgehen vor Gericht keinen Bestand haben kann, zeigen die jüngsten Urteile in solchen Fällen“, betonte Jürgen Bender, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V., Nordhessen.

Um die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen, fordern wir daher die umgehende Abschaltung der betroffenen Anlagen.

„Wir bestehen auf die Einhaltung der Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers und erwarten vom Regierungspräsidenten in Kassel, dass er alle betroffenen Windenergieanlagen aus Vorsorgegründen auch tagsüber abschalten lässt. Außerdem ist ein Tabu- und Schutzbereich von mindestens 300 Meter um den Horst einzurichten. „Der neue Sachverhalt ist bei allen weiteren Ausbauplanungen zu berücksichtigen. Im Umkreis von mindestens 1000 Metern um einen Uhu-Horst dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Der erweiterte Prüfraum von 3000 Metern zu den Nahrungshabitaten ist strikt zu beachten“, forderten Harry Neumann und Jürgen Bender.

Foto:

Harry Neumann/Naturschutzinitiative e.V.

 

 

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