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14.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Windenergieanlagen auf der Kalteiche werden offensichtlich zur Todesfalle für den Rotmilan – Naturschutzverbände fordern das Abschalten der Windenergieanlagen auf der Kalteiche

Bereits Mitte März diesen Jahres wurden auf der Kalteiche unter einer Windenergieanlage die Überreste eines getöteten Rotmilans gefunden. Nach der Mitteilung des Fundes an die Naturschutzinitiative e.V. erfolgte damals eine entsprechende Meldung an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Der tote Milan und die Fundstelle weisen darauf hin, dass der Vogel sehr wahrscheinlich von der Windenergieanlage erschlagen wurde. Auch ein von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nach den uns vorliegenden Informationen zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Todesursache um ein „scharfes Trauma“, am „wahrscheinlichsten“ verursacht durch die Windenergieanlage, handelt. Der Fundort liegt ca. 2000 m von den nächsten Offenlandflächen entfernt. Auch im Waldbereich sind Totfunde des Rotmilans kein Einzelfall.

Auch im Bereich der Kalteiche besteht durch Windenergieanlagen offensichtlich ein erhebliches Gefahrenpotential für diese Art. Denn es ist ohne jeden Zweifel nachvollziehbar, dass Rotmilane nicht rein zufällig tot unter Windenergieanlagen liegen.

Es ist daher völlig unverständlich, dass die Genehmigungsbehörde als Wächter und Garant des Artenschutzes bislang offensichtlich nichts zum Schutz des Rotmilans unternommen hat. Sie hat nun dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall nicht noch einmal wiederholt und die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden können.

Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Anlagen bis zum Wegzug der Vögel im Herbst ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang abgeschaltet werden. Zusätzlich ist eine umfangreiche Kartierung erforderlich, um weitere Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und eine mögliche Beeinträchtigung weiterer Arten, wie z.B. des Schwarzstorches, des Wespenbussards und des Mäusebussards, auszuschließen.

Was wir längst wissen, wurde leider erneut bestätigt: Windräder können für Vögel tödliche Fallen sein und stellen damit gerade in der Fortpflanzungszeit eine besondere Gefahr dar. Sollte es sich hierbei um ein Individuum eines aktuell brütenden oder Jungen aufziehenden Paares handeln, hätte dies dramatische Folgen für das Gelege oder die Nachkommen, erklärten die Naturschutzverbände.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und die Landesgemeinschaft Naturschutz Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) fordern die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein gemeinsam mit der BI „Erhaltet die Kalteiche e. V.“ daher auf, zukünftig die vorgelegten „Gutachten“ sorgfältiger und kritischer zu prüfen und auch eigene Gutachten in Auftrag zu geben. Es ist dabei unumgänglich und entspräche auch der wissenschaftlichen Auffassung, dass Gebiete zudem langfristiger und großräumiger untersucht werden müssen, um die Naturräume und deren Dynamik in geeigneter Weise bewerten zu können.

Dass Schlagopfer beim Rotmilan sehr häufig sind, ist u.a. durch die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg gut dokumentiert. In vielen Teilen Deutschlands, wie auch im Kreis Siegen-Wittgenstein und den angrenzenden Windkraftanlagen auf der Tiefenrother-Höhe Hessen, fehlt jedoch bedauerlicherweise ein gezieltes Monitoring, sodass insgesamt von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Die aktuelle PROGRESS-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Rotmilan ebenso wie der Mäusebussard in seiner Population durch Windenergieanlagen gefährdet sein kann. Nach den Ergebnissen der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg (zentrale Meldestelle für Schlagopfer) stehen Windräder mittlerweile auf Rang 1 der Todesursachen beim Rotmilan. Zudem ist aus den Meldedaten wissenschaftlich belegt, dass gerade an höheren Windenergieanlagen mit einem Rotor-Boden-Abstand von mehr als 80 m in zunehmendem Maße Rotmilane getötet werden.

Tödliche Kollisionen bei Rotmilanen sind keine Seltenheit: So wurde angrenzend zu Rheinland-Pfalz im Juni 2016 im Oberbergischen Kreis ein von einem Windrad erschlagener Rotmilan gefunden.

Im benachbarten Westerwaldkreis wurden alleine im April und Mai 2017 drei getötete Rotmilane unter Windindustrieanlagen gefunden.

Die Naturschutzverbände lehnen es strikt ab, dass bei Windenergieplanungen und deren Genehmigungen regelmäßig die erforderlichen Mindestabstände zu Brutplätzen sensibler und bedrohter Vogelarten unterschritten werden. Die Häufung der Todesfälle verdeutlicht vielmehr, wie wichtig es ist, die Lebensräume dieser und anderer Arten großflächig zu schützen und von Windenergie freizuhalten. Daher sind die im „Helgoländer Papier“ (die Fachkonvention aller Staatlichen Vogelschutzwarten) festgelegten Mindestabstände strikt einzuhalten.

Denn der Rotmilan steht nicht nur auf der Liste der bedrohten Vogelarten, sondern führt auch die Liste der Anflugopfer in der Bundesrepublik mit an. Dies resultiert u.a. daraus, dass die Vögel Windenergieanlagen nicht meiden und in deren Umgebung nach Nahrung suchen, wobei sie schließlich von den Rotorblättern erfasst werden können.

 

Fotos - Gerhard Bottenberg/Naturschutzinitiative e.V. (NI):
getöteter Rotmilan Kalteiche

 

 

 


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