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26.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) weist Haselhuhn im Gebiet Knippen und Kuhlenberg nach. Windenergieanlagen dürfen dort nicht errichtet und genehmigt werden!

Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gelangen, vor allem auch außerhalb der offiziellen Schutzgebiete, zahlreiche N1-Nachweise von Haselhühnern. Diese wurden der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein mitgeteilt, die wiederum das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) um eine Expertise bat.

Diese liegt mittlerweile vor. Danach sind alle Plangebiete für Windenergieanlagen im Bereich von Haselhuhnvorkommen nicht nutzbar, weil die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgelöst würden.

Besonders hervorzuheben ist, dass diese wissenschaftlich gesicherten Nachweise in Verbundkorridoren erbracht wurden, die nach der LANUV-Studie, neben den kleineren Trittsteinbiotopen, wichtige Bestandteile des Haselhuhnlebensraumes sind.

„Ohne die Verbundkorridore ist eine auf Dauer überlebensfähige Haselhuhnpopulation nicht möglich, weil das Haselhuhn einen großflächigen substantiellen Lebensraum braucht und in isolierten Teillebensräumen zum Aussterben verurteilt wäre“, betonte der Haselhuhnexperte und Länderbeirat der NI, Gerhard Bottenberg, dem auch die wissenschaftlich fundierten Nachweise gelangen.

Bei Beachtung der auch der NI vorliegenden LANUV-Expertise bereits von März 2017 sind u.a. in den folgenden Planbereichen nach unseren naturschutzfachlichen Kenntnissen nicht genehmigungsfähig:

Knippen und Kuhlenberg (Stadt Freudenberg), Heller-Wildenbach-Bergland (u.a. Baudenberg, Walkersdorfer Berg, Simberg, Schillerbach), Kalteiche (NRW), Kalteiche (Hessen mit u.a. Hirschstein u. Metzlers Rücken), Tiefenrother Höhe und Gernsbacher Höhe.

Haselhuhnvorkommen sind aber auch in Landschaftsbereichen zu erwarten, die haselhuhngeeignete Habitatstrukturen aufweisen und mit den nachgewiesenen Vorkommensgebieten über haselhuhngeeignete Habitate in räumlicher Verbindung stehen. Hier sind z.B. zu nennen die Haincher Höhe und Sieg-Lenne-Wasserscheide (Landhecke).

„Wir erwarten daher aufgrund dieser Erkenntnisse und Expertisen, dass die Genehmigungsbehörde umgehend den Rückbau der begonnenen Windenergieanlagen auf dem Knippen anordnet“, forderte Gerhard Bottenberg.

„Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat für den Schutz der bedrohtesten Vogelart Europas eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Es kommt auf jedes einzelne Tier an, denn jedes einzelne Tier ist populationsrelevant. Windenergieanlagen in Haselhuhnlebensräumen sind nicht genehmigungsfähig. Sollte es dennoch zu Genehmigungen kommen, z.B., auf dem Kuhlenberg, werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Jochen Niemand, Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU).

 

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