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26.07.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Dahlem: Verwaltungsgericht stärkt den Natur– und Artenschutz!

Etappensieg für den Naturschutz in der Eifel

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Eifelgemeinde Dahlem stattgegeben. Damit müssen die Bauarbeiten eingestellt werden. Für alle Windräder sind die Fundamente errichtet, außerdem stehen bereits 2 Türme.

„Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt dieses klare Urteil in der Sache und wird der Bürgerinitiative auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen“, so Landesvorsitzender Harry Neumann.

Dahlems Bürgermeister Jan Lembach kann, nach seinen Aussagen in einer ersten öffentlichen Stellungnahme, nicht nachvollziehen was der Kreis falsch gemacht haben könnte. Demgegenüber stellt das Gericht in aller Deutlichkeit fest, dass der Genehmigungsbehörde ein „beachtlicher Verfahrensfehler“ unterlaufen sei. Denn: Es sei nicht nachvollziehbar geprüft worden, ob durch den Bau der Windräder im Dahlemer Wald der Schwarzstorch gefährdet werde. Die durchgeführten Untersuchungen seien hierfür nicht ausreichend gewesen. Es sei insbesondere keine gezielte Raumnutzungsanalyse für den Schwarzstorch durchgeführt worden. Daher sei nicht davon auszugehen, dass mit der zufälligen Beobachtung von Flugbewegungen des Schwarzstorches anlässlich der Raumnutzungsanalyse des Rotmilans die Schwarzstorchaktivitäten im Baugebiet zuverlässig erfasst worden seien. Angesichts dieses beachtlichen Fehlers kommt das Verwaltungsgericht nach dem jetzigen Sach- und Erkenntnisstand zu dem Ergebnis, dass die angefochtene Genehmigung im Hauptverfahren aufgehoben werde.

Damit ist völlig klar, dass die Kreisverwaltung Euskirchen bei der Genehmigung der fünf Windkraftanlagen nur unzureichend geprüft hat. „Es beginnt schon damit, dass die Betreiberfirma Dunoair als zukünftiger Windkraftprofiteur das nötige Artenschutzgutachten wie üblich in ihrem Auftrag erstellen lässt. Das heißt, sie hat möglicherweise auch Einfluss darauf, welche Vogel- und Tierarten erfasst werden und wie untersucht wird. Das erklärt, warum Gutachter nach unseren Erfahrungen besonders geschützte Rotmilane oder Schwarzstörche über dem Baugebiet oft ‚übersehen‘, an denen sich aber Naturschützer Tag für Tag erfreuen“, betonen Heinz-Rüdiger und Irene Hugo von der Bürgerinitiative.

Dunoair ist auch bekannt dafür, Anträge auf eine Ausnahme vom Tötungsverbot zu stellen, z.B. beim Uhu in einem „Windpark“ in Rheinland-Pfalz, obwohl dort bereits drei tote Uhus aufgefunden wurden. Das Unternehmen scheut sich offensichtlich nicht davor, praktisch die „Lizenz zum Töten“ zu beantragen.

Ohnehin erhärtet sich der Eindruck, dass die von den vielen Helfern der Bürgerinitiative dokumentierten umfangreichen Flugbeobachtungen des Rotmilans und des Schwarzstorches im Gemeindegebiet offensichtlich von der Genehmigungsbehörde nicht ernst genommen und angemessen berücksichtigt wurden.

In den Nachrichten von WDR II (Stand: 24.07.2017, 13:50) wurde sogar der Verdacht geäußert, dass die Kreisverwaltung noch Ende Dezember 2016 übereilt entschieden habe, weil möglicherweise hierdurch die im vergangenen Jahr noch höheren Subventionen für Windräder gesichert werden sollten. Nicht nur, dass das Gericht zurecht erhebliche Mängel im Genehmigungsbescheid rügt, auch die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde und Wächter und Garant des Artenschutzes hat jetzt noch ein weiteres Problem:

Ein Schwarzstorchpaar brütet zurzeit neben der Baustelle. Und das in einem Horst, der nach Frank Fritze, Leiter Umwelt und Planung im Kreis, „…schon seit vielen Jahren nicht mehr bewohnt (ist). Zudem sei er mittlerweile so dünn, dass er auch keinen Storch mehr trage … Deshalb werde der Storch definitiv nie mehr dorthin zurückkehren“ (vgl. Kölnische Rundschau vom 10.08.2015).

„Hierbei handelt es ich um eine völlige Fehleinschätzung, die auch naturschutzfachlich nicht haltbar ist“, betonte Harry Neumann. Die natürliche Dynamik werde völlig außer Acht gelassen, es handele sich nur um Momentaufnahmen in einer „zeitlichen Isolation“, die die natürlichen Prozesse nicht widerspiegeln würden. Die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung hätte vielmehr dafür sorgen sollen, dass der Horst ertüchtigt wird. „Wir haben den Eindruck, dass es sich meistens um ‚Ermöglichungspapiere‘ handelt, um eigentlich nicht zulässige Anlagen genehmigungsfähig zu machen“. Die Genehmigungsbehörde solle daher die vorgelegten „Gutachten“ sorgfältiger und kritischer prüfen und auch eigene unabhängige Gutachten in Auftrag geben.

NI und Bürgerinitiative danken dem NABU, dass er gegen den offensichtlich rechtswidrigen Genehmigungsbescheid geklagt hat und hoffen, dass die Entscheidung im Falle einer Beschwerde durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt wird.

 

Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)

 
 

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