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08.09.2017 - Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG von

Naturschutzinitiative e.V. (NI), NABU Kroppacher Schweiz, GNOR, POLLICHIA

Windenergieanlagen „Roter Kopf“ und „Hartenfelser Kopf" bleiben weiterhin eine Todesfalle für den Rotmilan und andere Arten! Naturschutzverbände fordern Rückbau der Anlagen!

Der Rotmilan gehört in Deutschland zu den überproportional durch Windenergieanlagen gefährdeten Arten. Dies wird durch Ergebnisse der Staatlichen Vogelschutzwarte von Brandenburg verdeutlicht, nach denen Windräder an vorderster Stelle bei den Verlustursachen für den Rotmilan angeführt werden. Mittlerweile ist auch hinreichend bekannt, dass gerade an höheren Windenergieanlagen mit einem Rotor-Boden-Abstand von mehr als 80 m in zunehmendem Maße Rotmilane getötet werden. Gleichermaßen finden sich Schlagopfer bei dieser Art vermehrt in Wäldern. Dies liegt höchstwahrscheinlich darin begründet, dass in jüngster Zeit verstärkt auch Waldgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen geopfert wurden.

In einer Pressemitteilung teilt die Kreisverwaltung Westerwald aktuell mit, dass für den Standort Roter Kopf bei Westerburg im Juni 2017 Untersuchungen zum Rotmilan in Auftrag gegeben wurden. Diese Untersuchungen erfolgten jedoch erst, nachdem die Naturschutzverbände mehrfach auf die getöteten Rotmilane im Westerwald hingewiesen hatten. Der Untersuchungsbeginn war somit viel zu spät, nämlich erst nach dem Fund des dritten Rotmilans (Hartenfelser Kopf) im Westerwald in diesem Jahr. Die Untersuchungen für den Roten Kopf hätten bereits ab April – mit dem Fund des ersten Rotmilans – eingeleitet werden müssen. Dann hätte das Gefahrenpotential für die Art möglicherweise noch rechtzeitig abgewendet werden können. Allerdings wurden zu dem Zeitpunkt weder die Öffentlichkeit noch die Naturschutzverbände über den getöteten Rotmilan, von dem die Kreisverwaltung Kenntnis hatte, informiert. Selbst nach der folgenden Totfundmeldung im Mai im selben Bereich blieben notwendige Maßnahmen aus. Die Kreisverwaltung ließ die Kadaver nicht untersuchen, obwohl diese gemeldet wurden, in einem Fall sogar der Polizei.

Im Rahmen eines Monitorings für den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) wurden seit mehreren Jahren regelmäßig Flugbewegungen von Rotmilanen entlang des Roten Kopfes und Einflüge in den Wald beobachtet. Frühzeitig eingebrachte Hinweise wurden jedoch bei den Windenergieplanungen von den zuständigen Stellen missachtet. Bei diesem Monitoring wurde auch der Wespenbussard in dem Gebiet nachgewiesen. Aufgrund von dessen Kollisionsgefährdung wird von den Vogelschutzwarten in der Fachkonvention des „Helgoländer Papiers“ ein Mindestabstand von 1.000 m um Brutplätze gefordert. Wie aus den damaligen Planungsunterlagen zum Roten Kopf hervorgeht, wurde 2014 ein Nistplatz in etwa 800 m Entfernung zu den heutigen Anlagen nachgewiesen. Für diese Art besteht daher ebenfalls ein sehr hohes Kollisionsrisiko.

Das sehr hohe Konfliktpotential am Roten Kopf wurde zudem bereits erkennbar, als im Zeitraum der Bauphase der Anlagen in weniger als 1.000 m Entfernung ein Brutplatz von Schwarzstörchen entdeckt wurde. Bereits hier wurde von Seiten der Naturschutzverbände hervorgehoben, dass das Waldgebiet eine besondere Sensibilität aufweist und eine Windenergienutzung daher abzulehnen ist. Abgesehen von einem kurzen Baustopp wurden die Anlagen allerdings dennoch errichtet und in Betrieb genommen.

Beim Rotmilan werden überwiegend Altvögel an den Rotoren getötet. Während der Brutzeit sind die Verluste besonders verheerend, weil der Tod eines Elterntieres zusätzlich das Überleben der Nachkommen und damit den Bruterfolg gefährdet. Die Aussage, dass Rotmilane im Herbst in ihre Winterquartiere ziehen, ändert nichts an dieser Tatsache, sondern soll vermutlich nur von dem hohen Konfliktpotenzial ablenken. Kollisionen können zudem auch während der Zugzeit auftreten.

Wie auch in Bezug auf die jetzigen Untersuchungen wurde von Anfang an argumentiert, dass der Großteil (ca. 95 %) der Flugbewegungen von Großvögeln außerhalb des Gefahrenbereiches der Windenergieanlagen stattfindet. Durch die Häufung der Totfunde in diesem Jahr hat sich allerdings eindeutig gezeigt, dass solche Einschätzungen wenig Aussagekraft haben und der tatsächlichen Gefährdung, die für die Arten besteht, nicht gerecht werden. Aus artenschutzfachlicher Sicht ist es völlig unzureichend, dass nun mithilfe sogenannter „ergänzender Maßnahmen“ der Anlagenbetrieb weiterhin gerechtfertigt werden soll. Da Rotmilane auch weiter als in ihrem engeren Horstbereich nahrungssuchend umherfliegen, sind Kollisionen immer vorprogrammiert. Hier hilft nur ein großräumiges Freihalten von Windenergieanlagen.

Mit dem Ziel, das Gebiet „unattraktiv“ für den Rotmilan zu gestalten, werden der Art dagegen Nahrungshabitate innerhalb ihres Lebensraums entzogen. Die hohe Nutzungsintensität des Gebietes ist allerdings unabhängig von einer landwirtschaftlichen Bearbeitung, wie z.B. Mahd. Zudem stehen die Lebensraumnutzung und Flüge über dem Wald nicht ausschließlich in Zusammenhang mit der Nahrungssuche. Die diesbezügliche von der Kreisverwaltung beabsichtigte Herangehensweise ist daher wenig zielführend. Weiterhin ist es befremdlich, dass mit der Aussage bezüglich einer „Steigerung der Aktivität von Nord nach Süd“ impliziert werden soll, dass die nördlichen Anlagenstandorte weniger konfliktträchtig seien. Die beiden Totfunde stammen nämlich gerade von diesen Anlagen im Wald.

Von den Naturschutzverbänden wird gefordert, dass die Lebensräume und Brutgebiete der sensiblen Arten vollständig von Windenergieanlagen freigehalten werden. Da Waldgebiete sowohl für (Groß-)Vögel als auch für Fledermäuse wichtige Habitate darstellen, besteht ebenfalls die Notwendigkeit, dass Wälder für eine Windenergienutzung ausgeschlossen werden. Der einzige Schutz für den Rotmilan und andere windenergiesensible Arten ist in der Konsequenz der Rückbau der Anlagen.

 

            

 

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