• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

17.11.2017 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) erhält die bundesweite Anerkennung

Der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) wurde durch das Umweltbundesamt die bundesweite Anerkennung nach § 3 des Umwelt-Rechts-Behelfsgesetzes (UmwRG) erteilt.

Damit erhält die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) als 100. Verband bundesweit alle Mitwirkungs- und Klagerechte einer staatlich anerkannten Umweltvereinigung.

In der Begründung des Umweltbundesamtes heißt es hierzu (auszugsweise):

„Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) „erfüllt alle Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 5 UmwRG. Sie fördert nach ihrer Satzung und ihren tatsächlichen Aktivitäten vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Emissionen einsetzt, sich hierfür mit Fachkenntnissen in Verwaltungsverfahren einbringt und Naturschutzprojekte, beispielsweise zum  Schutz der Europäischen Wildkatze, durchführt.

Zudem informiert sie die Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und fördert durch naturkundliche Veranstaltungen das Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Sie bietet die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung“ und „verfolgt gemeinnützige Zwecke“.

 

Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI):

„Damit können wir unserer satzungsgemäßen Verpflichtung, uns für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einzusetzen, noch wirksamer nachkommen. Den Schutz der Biologischen Vielfalt, den Erhalt der Lebensräume und Landschaften, den Schutz von Wäldern und Wildtieren wollen wir wieder stärker in den Blick von Gesellschaft und Politik rücken. Wir brauchen eine Renaissance des Naturschutzes. Die wichtigste Herausforderung des 21. Jahrhunderts ist der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt.“

Das Anerkennungsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Dr. Sven Claussen von der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte, Hamburg, für die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI), durchgeführt.

Unsere Pressemitteilung hier als PDF: "NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) erhält die bundesweite Anerkennung"


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG