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23.11.2017 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) lehnt Wohnhausbau „Waldhof am Breitenberg“ im Natura 2000-Gebiet als nicht genehmigungsfähig ab!

Kreisverwaltung Westerwald darf dem Bauantrag nicht stattgeben!

In der Gemeinde Ötzingen plant ein Privatinvestor aus dem Westerwald nach Sanierung der beiden bereits vorhandenen Wohngebäude den zusätzlichen Neubau eines Wohnhauses auf einer Fläche von 22 x 45 Meter auf dem Wiesengrundstück „Waldhof am Breitenberg“ im Außenbereich der Gemeinde. Seit Monaten formiert sich auch in der Bevölkerung Widerstand gegen das überdimensionierte Bauvorhaben.

Die abschließende Entscheidung über die Baugenehmigung der Kreisverwaltung Westerwald steht aktuell noch aus, jedoch erfolgte bereits die rechtlich vorgeschriebene Anhörung zur beabsichtigten Ablehnung des Bauantrags, wie die Pressestelle der Kreisverwaltung lt. Rhein-Zeitung vom 22.11.2017 mitteilte. Die SGD Nord kam als Obere Bauaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass der geplante Bau schon aufgrund der zu befürchtenden Erweiterung einer Splittersiedlung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nicht genehmigungsfähig sei. Die Kreisverwaltung wurde aufgefordert, dies bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) begrüßt die Absicht der Kreisverwaltung, das Bauvorhaben auf dem „Waldhof am Breitenberg“ abzulehnen. Die Ende 2016 von der Gemeinde Ötzingen aufgestellte Satzung für den Außenbereich, welche die Rechtsgrundlage für den Bauantrag darstellt, ist nach rechtlicher Prüfung durch die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) rechtswidrig. Der Ortsgemeinderat darf das private Interesse des Investors nicht über das allgemeine öffentliche Interesse stellen. Auch das Landschaftsbild am Breitenberg darf nicht durch eine kubusförmige große Villa zerstört werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht lehnt die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) das geplante Bauvorhaben ebenfalls strikt ab. „Wir halten dieses Bauprojekt für natur- und artenschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig, weil es sowohl im Vogelschutzgebiet ‚Westerwald‘ als auch im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ‚Westerwälder Kuppenland‘ liegt“, erklärte Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer, Naturschutzreferentin der NI, und führt weiter aus:

„Die Schutz- und Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten, zu denen alle ausgewiesenen Vogelschutz- und FFH-Gebiete gehören, dürfen keinesfalls beeinträchtigt werden.“

Diese zu vermeidende Beeinträchtigung steht im Baugesetzbuch § 35 festgeschrieben. Eine Genehmigung von Bauvorhaben in Natura 2000-Gebieten ist mit den Erhaltungszielen für die Arten nicht vereinbar und verstößt außerdem gegen die EU-Richtlinien zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten.

„Die Wiesenbrüter im Vogelschutzgebiet Westerwald sind bereits um 75-80 Prozent zurückgegangen, so dass jeder weitere negative Einfluss auf Vögel, Insekten und andere Tierarten hier unbedingt vermieden werden muss“, fordert Dipl.-Biologin Jasmina Stahmer.

„Es ist völlig unverständlich, dass der Ortsbürgermeister von Ötzingen und sein Gemeinderat eine rechtswidrige Satzung für den Außenbereich beschlossen haben.

Wir fordern die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises daher ausdrücklich auf, diesen Bauantrag nicht zu genehmigen. Wir werden es nicht zulassen, dass die Biologische Vielfalt in diesem sensiblen Bereich durch weitere Versiegelung der Landschaft beeinträchtigt. Als  anerkannter Naturschutzverband würden wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bau zu verhindern“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

 

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