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01.03.2016 PRESSEMITTEILUNG

Genehmigung der Windindustrieanlagen auf dem Ranzenkopf sind u.E. rechtswidrig!

Die Naturschutzinitiative e. V kritisiert die Genehmigungspraxis und den geplanten „Natur-Kahlschlag“ im Landkreis Bernkastel-Wittlich und fordert einen sofortigen Ausbaustopp für Windenergieanlagen!

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist es den gemeindlichen und privatwirtschaftlichen Betreibern gelungen, einen in der Form beispiellosen „Natur-Kahlschlag“ für einen völlig überdimensioniertes Windindustriegebiet zu lancieren.

Mitten in einem bislang nahezu unzerschnittenen und ökologisch hochwertigem Naturgebiet wird mit dem Planvorhaben ein gesamter Landschaftszug oberhalb der Gemeinde Gornhausen vernichtet. Im Einzugsbereich von ca. 2000 ha sollen über 50 Windindustrieanlagen errichtet werden, wobei der bisher übliche Abstand zwischen den Anlagen auf bis zu 500 Metern unterschritten würde. Damit kommt es mitten in „unberührter“ Natur zu einer bislang noch nicht dagewesenen Industrialisierung eines wertvollen Waldgebietes.

Das Gebiet ist mit einer Vielzahl von Wasserschutzzonen durchzogen, die ihrerseits nicht nur sensible geologische Strukturen darstellen; sie sind Nahrungshabitat einer artenreichen Flora und Fauna, die nach internationalen Konventionen als schützenswert gelten. Mitten im vorgesehenen Gelände liegt zudem ein großer, nässereicher, gesetzlich geschützter Bruchwald mit einem hohen Totholzanteil. Was andernorts nur vereinzelt vorkommt, findet sich hier dicht verteilt: seltene Vogelarten, Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard sowie eine Vielzahl an Fledermausarten. Dieser hochsensible und schützenswerte Bruchwald kommt nach den Planungen mitten in einem Windindustriegebiet zu liegen, seine Tierwelt würde vergrämt. Während sich die meisten Windenergieanagen in Rheinland-Pfalz bislang auf die Bergkuppen konzentrieren, schließt das Großprojekt im Haardtwald mit dem Ranzenkopf die gesamten Hänge nord- und südlich des Bergkammes in dichtem Besatz mit ein und stellt daher einen massiven, flächendeckenden und irreparablen Eingriff in die Naturlandschaft dar.

Nach den uns bisher bekannt gewordenen Informationen liegen Rechtsmittel gegen das Projekt vor und werden weiterhin Rechtsmittel vorgebracht. Noch am 23. Februar soll die zuständige Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich versichert haben, dass für eine derartige Maßnahme keine immissionsrechtliche Genehmigung erteilt worden sei. Mit der nunmehr wohl kurzfristig zum Dienstschluss des 29. Februar erteilten Genehmigung erweckt die Genehmigungsbehörde den Eindruck, dass Rechtsmittel durch unmittelbar vollzogene Rodung mit Tagesbeginn des 1. März unterlaufen werden sollen. Erschwerend kommt hinzu, dass mit diesem Datum die Nist- und Brutzeit begonnen hat und verschärfte Schutzbestimmungen wirksam geworden sind. Bereits im Vorfeld und zeitnah zum 23. bis 25. Februar hatten umfangreiche Rodungen stattgefunden, darunter in alten, schützenswerten Buchenwaldbeständen. Ferner wurde vor Ort festgestellt und dokumentiert, dass Vorkehrungen für weitere flächendeckende Großrodungen an rund 20 bereits bezeichneten Windkraftbaustellen vorbereitet und Rodungsmaschinen dort platziert wurden. Ebenfalls um legitime Rechtsmittel offenkundig zu behindern, seien nach Aussage von Zeugen Rodungsmaschinen in der Gemarkung Kasholz getarnt und versteckt worden. Darüber hinaus wurde bereits mit dem Leitungsbau begonnen und Steuerleitungen wurden offenkundig zu einem Teil der Windkraftbaustellen verlegt. Diese Arbeiten sind bereits im Gange, so dass nachweislich Vorarbeiten zu einem Zeitpunkt erfolgt und dokumentiert sind, zu dem laut Kreisverwaltung keine Genehmigung vorlag.

Schließlich ist anhand der uns vorliegenden Daten erkennbar, dass die immissionsrechtliche Genehmigung ursprünglich am Freitag, dem 26. Februar gegen 18 Uhr erteilt werden sollte. Bei mehreren Ortsbegehungen wurden vor Ort beauftragtes Personal, aber auch Einwohner angetroffen, welche die unmittelbar bevorstehenden Rodungen nach Eintritt des behördlichen Dienstschlusses erwarteten. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass schon im ersten Ansatz die Genehmigung der Maßnahme gezielt so erfolgen sollte, dass mögliche Rechtsmittel durch den Dienstschluss bei Gericht unterlaufen werden sollten.

Informell haben wir erfahren, dass die Behörde entgegen ihrer Eile bei der Genehmigung bislang die gesetzlich vorgeschriebene Einsicht in naturschutzrechtliche Monitoringunterlagen nicht gewährt hat. Laut Presseberichten soll es zudem im Vorfeld möglicherweise zu Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung geschützter Artenvorkommen bzw. bei Vogelhorsten gekommen sein. So sollen seitens des Gutachters keine Untersuchungen zu den Vorkommen des streng geschützten Uhus gemacht worden sein.

Auf dieser Grundlage zum heutigen Zeitpunkt ist von folgenden Tatbeständen auszugehen:

  • Das Projekt wurde unter gezielter Umgehung des Naturschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung betrieben
  • Eine der Tragweite und der Art gemäße Beteiligung des Naturschutzes hat nach den uns vorliegenden Unterlagen nicht stattgefunden oder wurde im Verantwortungsbereich der Verwaltung möglicherweise sogar vorsätzlich erheblich erschwert.
  • Es steht zu befürchten, dass es zu rechtswidrigem Baubeginn von Maßnahmen kam, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen stehen, und zwar noch vor Vorliegen einer rechtsgültigen Genehmigung. 
  • Sowohl die Art der Vorbereitung als auch die tatsächliche, geradezu konspirative Durchführung der bisherigen Maßnahmen lässt darauf schließen, dass das Projekt allein aufgrund seiner enormen Ausmaße der Öffentlichkeit verschwiegen und unter Umgehung gesetzlicher Genehmigungsinstanzen klammheimlich erschlichen werden sollte.  
  • Ferner sollen bei Ortsbegehungen der letzten Tage neue Vorkommen geschützter Tierarten wie Rotmilan und Schwarzstorch mitten im Rodungsgebiet nachgewiesen worden sein. Darüber hinaus gäbe es deutliche Abweichungen der im Gelände ausgewiesenen Baustellen von den Planungsunterlagen.„Hier handelt es sich um ein weiteres erschreckendes Beispiel für einen neuen undurchsichtigen Komplex zwischen Windindustrielobby und Politik.

Die Naturschutzinitiativ e.V. wird alle Maßnahmen unterstützen, um den Betrieb der Industrieanlagen in diesem Waldgebiet zu verhindern, zumal diese volatilen und ineffizienten Anlagen weder einen Beitrag zum Klimaschutz und schon gar nicht zum Naturschutz leisten“, erklärte Vorsitzender Harry Neumann.„Wir fordern die Betreiber und die beteiligten Behörden, die zuständige Kreisverwaltung und insbesondere die SGD Nord auf, ihrer Garanten- und Wächterfunktion nachzukommen. Die Bevölkerung hat ein Recht, sich über den Umgang mit ihrem und dem Lebensraum ihrer Mitgeschöpfe vor dem Beginn einschneidender Maßnahmen zu informieren und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes gewahrt zu wissen“, so die stv. Vorsitzende Sylke Müller-Althauser.„Die Auswüchse naturzerstörender und bürgermissachtender Planungs- und Genehmigungspraxen sind die Folge der gesamten Fehlsteuerungen durch das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), insbesondere des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums. Da wir mittlerweile an einem Punkt angelangt sind, an dem die sogenannten Erneuerbaren Energien die Biologische Vielfalt, Landschaften, Wälder und Lebensräume in großem Stil gefährden und zerstören, fordern wir einen sofortigen Ausbaustopp für Windindustrieanlagen“, so Vorsitzender Harry Neumann.

Eine Genehmigung darf aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen nicht Bestand haben. Hierzu gibt es weder einen Grund noch ein öffentliches Interesse. Alle bisher eingeleiteten Arbeiten sind sofort einzustellen.

Die gegenwärtige Informationslage lässt erkennen, dass hier ein gigantisches Zerstörungswerk heimischer Naturlandschaft gegen geltendes Recht vollzogen werden soll. Die Verantwortlichen müssen sich fragen lassen: wenn ihr Einsatz für den vorgeblichen Klimaschutz ein seriöser sein soll, weshalb sie sich dann unseriöser Methoden bedienen.

Die „Naturschutzinitiative e.V.“ verurteilt diese Vorgehensweisen und insbesondere den geradezu maßlosen Umfang ebenso wie das undurchsichtige Vorgehen der Betreiber und Genehmigungsbehörden auf das Schärfste.

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