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09.03.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative erwartet von einer künftigen Landesregierung den sofortigen Ausbaustopp für Windenergie!

Natur- und Landschaftsschutz sowie der Schutz der ländlichen Bevölkerung müssen bei der Windenergie wieder zur obersten Maxime werden.

Der ungezügelte Windenergiebau in Rheinland-Pfalz hat seine Ursachen in unrealistisch gesetzten Zielen der Landesregierung, grundsätzlichen Planungsfehlern und in einem fehlsteuernden Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Die desaströsen Folgen einer großräumigen Zerstörung unserer Landschaften, Wälder und Lebensräume für Menschen und Natur sind mittlerweile unübersehbar und nicht weiter hinnehmbar.

Die Naturschutzinitiative sieht einen großen Korrekturbedarf bei der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Das Landesentwicklungsprogramm IV mit seinen Schwächen und Fehlern wurde bereits 2012 von allen 10 anerkannten Naturschutzverbänden kritisiert und als „Katastrophe für die Landschaft“ bezeichnet. Das unrealistische Ziel von 100% regenerativer Energie im Strombereich bis 2030 sowie der aufgeweichte Natur-, Arten-, und Landschaftsschutz sind die Ursachen der großen Fehlentwicklung beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz.

Die jüngste Entwicklung im Kreis Bernkastel-Kues (Haardwald/Ranzenkopf) zeigen die Auswüchse dieser zerstörerischen Dynamik: unzureichende faunistische Gutachten, mangelhafte Untersuchungen, mögliche Verflechtungen der Genehmigungsbehörden und Bürgermeister mit den Projektierern und/oder Betreibern, Intransparenz und mangelnde Beteiligung der Bürger und Naturschutzverbände an den Planungsverfahren.

Die Liste der Negativbeispiele lässt sich mittlerweile beliebig erweitern. Die zu Lasten von Mensch und Natur gehenden Muster sind immer die gleichen und müssen von der künftigen Landesregierung dringend kritisch hinterfragt werden. Wer die Planung und die Bauleitplanung auf die Kommunen verlagert, wer kleinräumige Planungen möglich macht, betreibt keine qualifizierte Steuerung, sondern handelt verantwortungslos.

Die Eingriffe in die Landschaften, Wälder und Lebensräume sind nicht mehr zu rechtfertigen. Kleinräumige, isolierte Planungen haben bereits in vielen Regionen zu einer industriellen Überbauung unserer Landschaften geführt, z.B. im Hunsrück und in Rheinhessen. Ein „Weiter-so“ lässt Landschaften und bedrohte Wildtiere sprichwörtlich unter die Räder kommen. Bei dem aktuell gültigen Landesentwicklungsprogramm und der damit verbundenen kleinräumigen Planung auf kommunaler Ebene würden weitere Landschaften unweigerlich in Industrielandschaften umgewandelt werden. Lebenswelten gehen verloren – z.B. in der Eifel, im Kreis Birkenfeld, in der Mosel/Hunsrück-Landschaft, in der Pfalz mit Pfälzerwald, im Nahebergland und im Wildenburger Land im Westerwald.

„Die Art und Weise wie derzeit die Windenergie in unseren Landschaften und Wäldern substanziell Raum greift ohne ausreichende Beachtung des Landschafts- und des Artenschutzes ist eine Katastrophe für die ländliche Bevölkerung, für die Natur und die Landschaft“, erklärte Landesvorsitzender Harry Neumann.

Ein sofortiger Ausbaustopp der Windkraft ist daher aufgrund der Fehlsteuerungen in den letzten 5 Jahren zwingend notwendig. Landschaften sind ein wesentlicher Teil unserer Identität und Heimat. Landschaften sind wichtiger Lebensraum für Menschen und Wildtiere. Landschaften müssen wieder einen eigenen Wert haben.

 

„Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windkraft müssen gänzlich neu bewertet werden und dürfen in den Genehmigungsverfahren nicht mehr länger „hingenommen und monetär ausgeglichen“ werden können. Wir erwarten daher von der neuen Landesregierung, dass sie den Wert und den Schutz von Landschaften und Lebensräumen wieder verstärkt in den Focus ihres Handelns nimmt und auch Landschaftsschutz wieder als Natur- und Menschenschutz begreift“, betonte Sylke Müller-Althauser, stv. Landesvorsitzende.

Verflechtungen zwischen Genehmigungsbehörden und Projektierern sowie Betreibern sind lückenlos aufzuklären. Zukünftig sind „Befangenheiten“ von Kommunalpolitikern offen zu legen. Wer befangen ist, darf an Entscheidungen nicht beteiligt sein. Die künftige Landesregierung hat Sorge dafür zu tragen, dass Planung, Genehmigung und Betrieb von Windenergieanlagen nicht durch die gleichen Personen erfolgen, bei Verstößen mit der Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung.

Bürgerbeteiligung findet nach wie vor völlig unzureichend oder gar nicht statt. Die künftige Landesregierung muss die gesamten Planungs- und Beteiligungsprozesse unter strenger Beachtung der Bürgerbeteiligung und mit Öffentlichkeitsbeteiligung neu gestalten.

Es gibt bis heute weder einen europaweiten noch bundesweiten Masterplan, um die immensen Herausforderungen bei der Grundlastfähigkeit zu lösen. Ausreichende Speicher sind für Jahrzehnte nicht in Sicht. Die installierte Nennleistung reicht bereits jetzt schon für die Stromversorgung aus. Ein weiterer Ausbau ist daher nicht mehr zu rechtfertigen, zumal die Grundprobleme der Energiewende nicht gelöst sind.

Windschwache Gebiete dürfen für Windkraftprojektierer und Betreiber nicht dadurch interessant werden, dass höhere Vergütungen gezahlt werden bzw. die Kriterien entsprechend „angepasst“ werden. Der Eingriff in unsere Lebensräume ist gerade dann nicht zu rechtfertigen, wenn es ausschließlich um das Abschöpfen von Subventionen geht. Die Privilegierung der Windenergie nach dem Baugesetzbuch muss abgeschafft werden. Diese ist ein weiterer Grund für das planlose und ungesteuerte Vorgehen. Windkraftanlagen sind im Hinblick auf die naturzerstörenden Eingriffe künftig genauso kritisch zu behandeln und zu bewerten wie der Bau von Legehennenbatterien oder sonstigen Industrieanlagen in Landschaften und Wäldern.

Der „Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ hat sich mittlerweile zu einem Instrument zur Umgehung des Natur- und Artenschutzes entwickelt. Gutachter, Bürger und Windkraftkritiker werden unter Druck gesetzt, Fachbehörden können oftmals nicht ohne politische Einflussnahme entscheiden, Genehmigungsverfahren finden zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen statt. Abwägungen, Umgehen und Wegwägungen von Natur- und Artenschutz sind die Regel geworden, Landschaften und optische Beeinträchtigungen werden angeblich „ausgeglichen“, Artenschutzkonflikte werden über sogenannte Monitorings, Vergrämungsmaßnahmen oder im Vorfeld durch mehr oder weniger geplante Horstzerstörungen und andere Maßnahmen ausgehebelt. Die aktuell gültigen Verordnungen und Erlasse zum Ausbau von Windenergie führen zu genau den oben beschriebenen naturzerstörenden Maßnahmen und leisten keinen Beitrag, Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln zu entwickeln. Natur- und Landschaftsschutz sowie Schutz der ländlichen Bevölkerung müssen wieder zur obersten Maxime werden.

Am Beispiel „Ranzenkopf“ in der Region „Mosel-Hunsrück“ werden die Auswüchse einer naturzerstörenden und bürgermissachtenden Planungs- und Genehmigungspraxis besonders deutlich. Es ist ein undurchsichtiger Komplex zwischen Windindustrielobby, Politik, Gutachtern und Genehmigungsbehörden entstanden. 

„Das Landesentwicklungsprogramm ist mit seinen fehlgeleiteten Planungsprozessen und unzureichenden Ausschlusskriterien ein wesentlicher Nährboden für all diese Fehlentwicklungen“, erklärte Dr. Ulrich Althauser, stv. Landesvorsitzender.

Neue wissenschaftliche Untersuchungen belegen eindeutig, dass u.a. die Populationen von Rotmilan, Mäusebussard, Schwarzstorch und Fledermäusen durch den Ausbau der Windenergie massiv gefährdet sind und eindeutig zurückgehen. Alleine beim Rotmilan geht man bundesweit von 1.000 Schlagopfern aus, davon sind 90% brütende Altvögel. Beim Mäusebussard ist bundesweit von 10.000-12.000 Schlagopfern pro Jahr auszugehen, bei Fledermäusen jährlich von über 300.000. Die Dunkelziffern sind immens hoch. Auch Singvögel leiden unter dem rücksichtslosen Ausbau und gehen in ihren Beständen dramatisch zurück oder werden von ihren Brutplätzen vertrieben, bei der Waldschnepfe z.B. um bis zu 90%. Wissenschaftler sprechen daher schon von einem „Biodiversitäts-Desaster“.

Wir erwarten daher von der künftigen Landesregierung,

  • dass sie einen sofortigen Ausbaustopp für den Windenergieausbau erlässt.
  • dass sie das Landesentwicklungsprogramm substanziell verändert und kurzfristig die gesamten Fehlsteuerungsimpulse behebt. Dazu gehören klare Ausschlussgebiete als Vorrangflächen für den Natuschutz, die Überarbeitung des „Naturschutzfachlichen Rahmens“, der Verordnungen und Erlasse unter Einbezug der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Insbesondere das Helgoländer Papier muss bei der Genehmigung von Windenergieanlagen verbindlich zugrunde gelegt werden.
  • die sofortige Korrektur der „selbst gesetzten Landesziele“. Der Schutz des Menschen, der Natur und Landschaften müssen oberste Priorität und damit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Daraus leiten sich wesentlich größere Mindestabstände zur Wohnbebauung ab.
  • die Aufhebung der Mindest-Anforderung von 2% Vorrangfläche für Windenergieanlagen. Dieses Ziel darf es künftig nicht mehr geben, da sich die Planung ausschließlich am „Schutz von Menschen, Natur und Lebensräumen“ auszurichten hat
  • dass die Planungs-, Bau- und Genehmigungsprozesse grundsätzlich neu gestaltet werden. Hierbei sind großräumige Planungen durch unabhängige Gutachter sowie die Sicherstellung von Planungs- und Entscheidungsprozessen mit einer vollständigen Transparenz, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Naturschutzverbände zwingend erforderlich.
  • ein Ende der neuen „Komplexe“ zwischen Regierung, Politik, Windindustrie, Gutachtern und Genehmigungsbehörden, das Ende einer willkürlichen „Ermöglichungspolitik“.
  • dass sie sich im Bundesrat für die Abschaffung der Privilegierung sowie des planwirtschaftlichen Instrumentes EEG einsetzt. Die alternativen Energien müssen sich ohne Subventionen dem freien Markt stellen.

Unsere Landschaften und Wälder dürfen nicht noch mehr in Industriegebiete umgewandelt werden. Dies gilt auch für die Freiflächenphotovoltaikanlagen, die einen unnötigen Eingriff in gewachsene Lebensräume und Landschaftsbilder darstellen und für die genügend Dächer zur Verfügung stehen. Trotz des ständigen Zubaus an Windindustrieanlagen steigt der CO2 Ausstoß in Deutschland. Die Möglichkeiten von Rheinland-Pfalz und Deutschland, einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz zu leisten, gehen gegen Null. Die Reduzierung der Energiewende auf nur ein Fünftel des gesamten Energiebedarfes im Stromsektor ist keine Energiewende, sondern eine reine Subventionswende auf Kosten von Menschen und Natur. Der Beitrag der ineffizienten Windenergieanlagen zum gesamten Endenergieverbrauch liegt bei ca. 2% (2014). Es ist nicht gerechtfertigt, für diesen marginalen Beitrag unsere Landschaften und Wälder weiter zu zerstören.

„Wir sind mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem die sogenannten Erneuerbaren Energien die Biologische Vielfalt, Landschaften und Lebensräume in großem Stil zerstören. Denn es gibt keine Eingriffe ohne Auswirkungen. Wir brauchen daher einen sofortigen Ausbaustopp für Windindustrieanlagen, das Maß ist voll!“, forderte abschließend Landesvorsitzender Harry Neumann. 

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