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23.03.2016 - PRESSEMITTEILUNG

„Art und Design Center“ im Stadtwald Montabaur ist nicht genehmigungsfähig.

Wildkatze und FFH-Gebiet müssen geschützt bleiben.

GNOR, NATURSCHUTZINITIATIVE und POLLICHIA kritisieren das Planvorhaben und fordern, das Gebiet dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.

Auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots in Montabaur wird derzeit die Umnutzung des Standortes zu einem „Art und Design Center“ geplant. Das Gebiet befindet sich innerhalb des Montabaurer Stadtwaldes und des europäischen FFH-Gebietes „Montabaurer Höhe“. Das Montabaurer Waldgebiet gehört zum Kernlebensraum der europäischen Wildkatze und ist für den Erhalt der Population und die weitere Ausbreitung von zentraler Bedeutung. Sie reagiert sehr sensibel auf menschliche Störungen und ist wie viele andere Wildtiere auf naturnahe und störungsarme Lebensräume angewiesen. Die vorgesehene Nutzung ist zwangsläufig mit Emissionen wie z.B. Lärm, Licht und Abfällen verbunden, die das Plangebiet selbst und auch die umliegenden Waldbereiche erheblichen Störungen aussetzen und damit zu einer Verschlechterung des Lebensraumes führen.

„In diesem sehr strukturreichen und ökologisch wertvollem Gebiet mit alten Bäumen und Höhlen bekommt die europäische Wildkatze ihre Jungen und zieht diese auch auf. Die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden, das Planvorhaben der Stadt Montabaur ist daher aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig, zumal es bisher an einer zwingend notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfung mangelt“, betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann.  

„Der gesamte Planbereich liegt außerdem in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes „Montabaurer Höhe. Da das Gebiet weit außerhalb bebauter Siedlungsbereiche im Wald liegt, würde der durch die Nutzung erforderliche Zielverkehr zusätzlich zu Beeinträchtigungen entlang des als Zufahrtsstraße geteerten gedachten Waldweges führen. Hinzu käme, dass sehr alte und ökologisch wertvolle Laubbäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssten und damit Lebensräume für Vögel und waldbewohnende Säugetiere verloren gingen“, erklärte Antonius Kunz für die GNOR Westerwald.  

Neben störenden Einflüssen durch Emissionen (z.B. Licht, Lärm, Schadstoffe, Anlegen von Parkplätzen) aufgrund der Befahrung würden außerdem Gefährdungen für weitere Tiere auftreten, da die umliegenden Gewässer und feuchten Waldbereiche Lebensraum für Amphibien wie z.B. den streng geschützten Feuersalamander darstellen. Da diese bei ihren Wanderungen auch die vorhandenen Waldwege queren, würden sie durch die Autos im Wald getötet. Das Gleiche gilt für Ringelnatter, Wald- und Zauneidechsen, die sich auf den warmen südexponierten Wegen und Bordsteinen aufhalten.  

„Auch ein vorgesehenes Tempolimit von 20 km/h würde hieran nichts ändern, da dessen Vollzug völlig unrealistisch ist und Amphibien nicht nur durch das Überfahren, sondern auch durch Luftverwirbelungen unter und neben den Fahrzeugen getötet werden. In einen Wald, zumal in einem europäischen FFH-Schutzgebiet, gehören weder bauliche Maßnahmen noch Veranstaltungen dieses Ausmaßes. Wir appellieren an den Stadtrat, von den Plänen und einem Pachtvertrag Abstand zu nehmen. Wir werden daher alles dafür tun, dass dieses Vorhaben nicht realisiert wird, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative.  

Innerhalb der Planungsfläche wurde 2009 die auch nach europäischem Recht geschützte Schmetterlingsart Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling nachgewiesen. Dieser Schmetterling lebt auf den offenen Flächen, die im Zuge der militärischen Nutzung entstanden sind. Für diese Art sollte in diesem Jahr eine geeignete Kartierung durchgeführt werden, um besiedelte Biotope identifizieren und zukünftig durch extensive Pflege erhalten zu können.  

Diese Notwendigkeit ergibt sich unabhängig von einer Nutzungsaufgabe aufgrund des Schutzstatus für den Schmetterling. Die relevanten Offenlandstrukturen wie Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden kommen eingestreut an verschiedenen Stellen in der Montabaurer Höhe vor und sind Teil der vorrangig aus Wald bestehenden Gebietskulisse des gleichnamigen FFH-Gebietes. Gleichermaßen müssen Kartierungen für weitere Artengruppen wie z.B. Vögel und waldgebundene Fledermäuse (Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr) vorgenommen werden, die durch das Planvorhaben beeinträchtigt und gestört werden können.

Weiterhin muss ermittelt werden, welche Gebäude als Fortpflanzungs- und Ruhestätte geeignet sind und genutzt werden. „Für die übrigen Bestandsbereiche ist zukünftig ein Rückbau mit einer nachgeschalteten naturnahen Entwicklung anzustreben, um diesen Lebensraum entsprechend den Vorgaben des europäischen FFH-Netzwerkes als Naturraum wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten. Aufgrund der schutzwürdigen Lage und der Bedeutung nicht beeinträchtigter Lebensräume für geschützte Arten ist die bei den Planungen beabsichtigte Nutzung in diesem Waldgebiet nicht mit dem Schutz von Natur und Landschaft vereinbar“, betonte Dr. Jürgen Ott von der POLLICHIA.

„Wir lehnen dieses Vorhaben daher eindeutig ab und plädieren für eine natürliche Waldentwicklung unter Erhalt wichtiger Offenlandbereiche in Teilbereichen. Für die Etablierung eines „Art und Design Center“ sollte deshalb ein Ort in zentraler und siedlungsnaher Lage in Montabaur gesucht werden, damit dieser wertvolle Lebensraum ohne eine nachteilige Beeinflussung den ökologischen Kreisläufen zur Verfügung gestellt werden kann“, forderte Konstantin Müller, Dipl. Biologe und Vorstand der Naturschutzinitiative.

„Das Gebiet sollte dauerhaft aus der Nutzung genommen und die Zufahrtsstraße zum Munitionsdepot zurückgebaut werden. Damit könnten diese Maßnahmen dem Ökokonto zugeführt werden und die Stadt Montabaur würde einen beispielhaften Beitrag für den Natur- und Artenschutz leisten“, betonten abschließend Antonius Kunz, Gabriele Neumann, Konstantin Müller, Harry Neumann und Dr. Jürgen Ott.

 

 

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