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12.04.2016 - PRESSEMITTEILUNG

Windenergieanlage Oberdreisbach ist rechtswidrig - Landrat Lieber muss den Genehmigungsbescheid aufheben

Keine weiteren Windenergieanlagen im Westerwald möglich

Der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen ist nach Auffassung der Naturschutzinitiative rechtswidrig. Diese Einschätzung wurde nach unseren Informationen auch im Erörterungstermin vor dem Kreisrechtsausschuss bestätigt.

Die für eine Genehmigung notwendigen „Artenschutzrechtlichen Prüfungen“ sind unvollständig. Dies gilt insbesondere für

  • ein völlig unzureichendes Rotmilanmonitoring (ARA) der drei nachgewiesenen Brutpaare im angrenzenden Vogelschutzgebiet Westerwald, einem absoluten Verbreitungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz,
  • die mangelhaften FFH-Vorprüfungen zum „Vogelschutzgebiet Westerwald“ und dem FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“,
  • die nicht nachvollziehbare Bewertung in Bezug auf die Rast- und Zugvögel im Vogelschutzgebiet „Neunkhäuser Plateau“,
  • die Vorkommensbeurteilung der Haselhuhnunterart „rhenana“, für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung hat, weil sie die einzige endemische Vogelart mit weltweitem Verbreitungsschwerpunkt in RLP ist,
  • die falsche Bewertung der Aktivitätsdichte für den Großen Abendsegler und die Rauhhautfledermaus.

Ebenso fehlt es an der Prüfung von Summationswirkungen nach den EU-Richtlinien und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die hier schon aus der vorliegenden räumlichen Situation heraus zwingend erforderlich ist.

„Unsere Kritikpunkte decken sich auch vollumfänglich mit den Bewertungen der Naturschutzabteilung der Kreisverwaltung, wie eine Akteneinsicht deutlich machte. Auch die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Frau Seekatz, hat unserer Einschätzung, dass alle bisherigen Genehmigungs- und Änderungsbescheide rechtswidrig sind, nicht widersprochen“, betonte Gerhard Bottenberg, Naturschutzexperte der Naturschutzinitiative.

„Von Landrat Michael Lieber, der sich bisher immer verantwortungsbewusst und umsichtig verhalten hat, fordern wir daher, den Genehmigungsbescheid aufzuheben, eine vollständige Aktionsraumanalyse für den Rotmilan (ARA), vollumfängliche FFH-Prüfungen für das „Vogelschutzgebiet Westerwald“ und dem FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ sowie die Prüfung von Summationswirkungen anzuordnen. Alle diese Punkte müssen vor einer Genehmigung und dem Bau der beantragten Windindustrieanlage erfüllt werden, um die Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können.

Sollte jetzt versucht werden, über sogenannte Nebenbestimmungen den rechtswidrigen Bescheid zu heilen, wäre dies ebenfalls rechtswidrig und auch völlig unglaubwürdig. Denn auf der Basis einer rechtswidrigen Genehmigung können als Folge auch keine diese „heilenden“ Nebenbestimmungen erlassen werden“, erklärte Landesvorsitzender Harry Neumann.

„Der gesamte Westerwald (Kreis Altenkirchen, Kreis Neuwied, Westerwaldkreis) ist ein bedeutendes Dichtezentrum von Rotmilan, Schwarzstorch und anderer windenergiesensibler, streng geschützter Arten. Daher und auch zum Schutz des einzigartigen Landschaftsbildes sind im gesamten Westerwald keine weiteren Windenergieanlagen mehr möglich“, betonten Harry Neumann und Gerhard Bottenberg.

 

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