• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

 

24.05.2016 PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE fordert: Keine Windräder im Landschaftsschutzgebiet Fröhner Wald!

Die Naturschutzinitiative e.V. lehnt den Bau von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Fröhner Wald ab.

„Wir lehnen es entschieden ab, dass die intakte und schützenswerte Natur des Fröhner Waldes in ein Windindustriegebiet verwandelt werden soll. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Landschaften und nicht ihrer Industrialisierung. Hier geht es wohl eher um die Durchsetzung fragwürdiger politischer Ziele als um den Natur- und Klimaschutz“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender und saarländischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.

Der Fröhner Wald mit seinen fast 45 ha besteht vorwiegend aus ökologisch wertvollem Buchen-Eichen-Laubmischwald. Er ist durchzogen von vielen Rinnsalen, kleinen Bächen, stehenden Gewässern und bildet unzählige Natur- und Feuchtbiotope. Er grenzt mit einem völlig unzureichenden „Schutzpuffer“ von nur 200 Metern unmittelbar an das zweitgrößte saarländische FFH- und Vogelschutzgebiet „Saar-Kohlenwald“. Mit dem benachbarten Schutzgebiet bildet er eine zusammenhängende ökologische Einheit, in der die gleichen Pflanzen und Tiere leben: der Fröhner Wald ist somit faktisches FFH- und Vogelschutzgebiet.

„Vögel halten sich nicht an die Grenzen von Schutzgebieten. Insbesondere der im Umfeld des Fröhner Waldes brütende Rotmilan würde durch die geplanten Anlagen gefährdet. Außerdem ist selbst der Mäusebussard nach der neuen „Progress Studie“ in seinem Bestand gefährdet“, betonte die stv. Vorsitzende Sylke-Müller-Althauser

Der Fröhner Wald ist ein durch die anrainende Bevölkerung hoch frequentiertes Naherholungsgebiet und hat überregionale Bedeutung durch ausgewiesene Premium- und Themenwanderwege.

In dem der Planung zu Grunde legenden Abschlussbericht der TU Dortmund wird dem Fröhner Wald eine „hohe Eigenart“ und eine „hohe Schönheit“ mit „mittlerer bis hoher visueller Naturnähe“ bescheinigt. Ebenso läge eine „sehr starke Betroffenheit“ des Frohn-Wald-Weges vor.

Das Konfliktpotential wird insgesamt als „hoch“ eingestuft. Die zusammenfassende Bewertung des Regionalverbandes bescheinigt der Zone eine nur geringe bis mittlere Eignung für Windkraft, in Teilbereichen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, ein hohes Konfliktpotential in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild und eine besondere Bedeutung für die Naherholung.

Auch das Landesdenkmalamt hat sich vehement und mit Nachdruck gegen die Ausweisung des Fröhner Waldes als Vorrangzone für Windkraft ausgesprochen. Dort heißt es: "Aus hiesiger Sicht sind aus kulturlandschaftlichen Erwägungen insbesondere die Flächen in (...) und im Fröhner Wald/Kasberg (RbHw1) aufgrund ihrer in wesentlichen Grundzügen gut nachvollziehbaren, historisch überlieferten Kulturlandschaft für die Ausweisung als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ungeeignet ...“

Der Fröhner Wald beheimatet weiterhin die rechtskräftig ausgewiesenen und vom LUA bestätigten Naturdenkmäler des Holzer Konglomerates, einer etwa 4-50 m starken Gesteinsformation des saarländisch-lothringischen Karbons. Mit dem Bau der WEA würden Teile dieser weltweit einzigartigen Gesteinsformation unwiderruflich zerstört.

„Aufgrund der exponierten Höhenlage des Fröhner Waldes würden die geplanten Windindustrieanlagen mit einer Höhe von ca. 230 Metern das gesamte Landschaftsbild und das Ortsbild der Orte Holz und Riegelsberg auf völlig unakzeptable Weise verändern und zerstören.

„Aus Gründen des Natur,- Denkmal- und des Landschaftsschutzes halten wir die geplanten Anlagen für nicht genehmigungsfähig. Sollte es trotz dieser eindeutigen Sachlage zu einer Genehmigung der Anlagen kommen, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzen, um den Bau zu verhindern“, betonte Harry Neumann.

 

Weitere Hintergrundinformationen zur Schutzwürdigkeit des Fröhner Waldes

In einem vom Investor finanzierten avifaunistischen Gutachten aus 2013 wurden 46 Vogelarten nachgewiesen, davon 27 mit Brutrevieren sowie 6 Arten, die auf der roten Liste des Saarlandes stehen; ebenso 52 Gast-, Rast- und Zugvogelarten sowie 7 Fledermausarten. Vorkommende Vogelarten sind u.a. Schleiereule, Waldkauz, Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke, Graureiher, Zwergfledermaus, Schwarz-, Grün-, Bunt- und Mittelspecht – einige dieser Arten sind im benachbarten Vogelschutzgebiet explizit als Schutzzweck angegeben. Zugvögel wie z.B. Kraniche ziehen zweimal jährlich über den Fröhner Wald – auf Kollisionskurs mit den geplanten Windrädern! Weitere beobachtete Tierarten: zahlreiche Amphibienarten, darunter der streng geschützte Feuersalamander sowie der ebenfalls als Schutzzweck im benachbarten FFH-Gebiet angegebene Hirschkäfer.

Der Fröhner Wald beheimatet die rechtskräftig ausgewiesenen und vom LUA bestätigten Naturdenkmäler des Holzer Konglomerates, einer etwa 4-50 m starken Gesteinsformation des saarländisch-lothringischen Karbons, dessen Entstehung auf etwa 250 -310 Millionen Jahre datiert wird. Das Holzer Konglomerat hat für Geologen eine hohe Bedeutung als wichtige Trenn- und Leitschicht. Im Fröhner Wald tritt das ansonsten in der Tiefe verborgene Konglomerat in mächtigen Blöcken sichtbar an die Oberfläche und bildet als außerordentliches Naturensemble gleichsam Lebensraum für seltene Flechtenarten.

Auch das Landesdenkmalamt hat sich vehement und mit Nachdruck gegen die Ausweisung des Fröhner Waldes als Vorrangzone für Windkraft ausgesprochen. Dort heißt es: "Aus hiesiger Sicht sind aus kulturlandschaftlichen Erwägungen insbesondere die Flächen in (...) und im Fröhner Wald/Kasberg (RbHw1) aufgrund ihrer in wesentlichen Grundzügen gut nachvollziehbaren, historisch überlieferten Kulturlandschaft für die Ausweisung als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ungeeignet (...) da sich aus hiesiger Sicht im Nachgang zur geplanten Ausweisung im Flächennutzungsplan, sowohl im Bereich der Flächen mit hoher archäologischer Funddichte als auch bei den Flächen mit hoher kulturlandschaftlicher Bedeutung, Probleme bei der Genehmigung, spätestens jedoch bei der Errichtung von Windrädern ergeben werden".

Der Fröhner Wald weist zahlreiche Spuren des 2. Weltkrieges (Westwall-Bunker, Stellungen, Trichter, Laufgräben) aus, die nach Aussage des Landesdenkmalamtes als Bodendenkmäler zu behandeln sind. Das zuständige Kultusministerium plant die Ausweisung der saarländischen Westwall-Relikte als Flächendenkmal – hierzu soll im Rahmen der Novellierung des saarländischen Denkmalschutzgesetzes eigens die Schaffung einer neuen Denkmalkategorie erfolgen. Insbesondere die Bunker (Projekt „Grüner Wall im Westen“) sind ein Biotopverbund von internationaler Bedeutung. Sie bieten Heimat für die streng geschützten Arten wie Wildkatze und Fledermäuse. Die Biodiversität ist dabei deutlich größer als im Wald, in dem es störende Forsteingriffe gibt.

Sinnvolle „Ausgleichsmaßnahmen“ sind zudem vor Ort ohnehin nicht möglich – der Fröhner Wald ist umgeben von ökologisch wertvollem Offenland, welches ebenfalls viele Arten beheimatet und als Jagdhabitat für die im Fröhner Wald lebenden Greifvögel dient.

 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG