08.06.2016 - Pressemitteilung
Windenergieanlagen Gimbweiler, Kreis Birkenfeld, sind nicht genehmigungsfähig!
NATURSCHUTZINITIATIVE (NI) und POLLICHIA fordern Einhalten des Natur- und Artenschutzes
Genehmigungen für 10 Anlagen müssen widerrufen werden – Anlagen müssen abgebaut werden!
Der geplante Standort für eine weitere Windenergieanlage in der Gemarkung Gimbweiler liegt in einem Dichtezentrum der Rotmilanverbreitung.
Dieses Dichtezentrum wurde schon 2012 bei der Kartierung windkraftsensibler Vogelarten im Saarland, das auch grenznahen Bereiche in Rheinland-Pfalz erfasste, ausgewiesen und durch die MILVUS-Studie 2015 sowie durch eine Aktionsraumanalyse bestätigt.
„Dass in diesem Gebiet hoher Revierdichte des Rotmilans sich schon 19 Windenergieanlagen drehen, ist ein unverantwortlicher Zustand, der auf die unqualifizierte Planung und Steuerung der rheinland-pfälzischen Windradpolitik zurückzuführen ist“, erklärte Willi Weitz, Vorsitzender der POLLICHIA Birkenfeld.
Der Rotmilanhorst südlich Leitzweiler wird seit vielen Jahren von den saarländischen Ornithologen kontrolliert und als alljährlich besetzter Rotmilanhorst geführt. Trotzdem wurden im 1500 m-Umfeld dieses Horstes neun Windenergieanlagen gebaut, ohne dass dieser Horst berücksichtigt wurde. Es wurden keine Aktionsraumanalysen durchgeführt, weil der Horst in den naturschutzfachlichen Planungsbeiträgen der Antragsteller - aus welchen Gründen auch immer - nicht angegeben wurde.
„Alle vier in der Gemarkung Gimbweiler schon bestehenden Windenergieanlagen befinden sich im 1500 m-Umfeld dieses Horstes und wurden ohne Vorlage einer Aktionsraumanalyse genehmigt, obwohl der Horst in der Planungsphase nachweislich vom Rotmilan besetzt war. Zwei der Gimbweiler Windenergieanlagen liegen sogar innerhalb des 1000 m-Radius um den Horst, hätten also gar nicht genehmigt werden dürfen. Hier handelt es sich um einen offensichtlichen Rechtsverstoß durch die Kreisverwaltung“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative.
Weil die Kreisverwaltung Birkenfeld vom saarländischen amtlichen Naturschutz und nicht von der Antragstellerin auf den Horst südlich Leitzweiler aufmerksam gemacht worden war, forderte sie für die nunmehr beantragte Anlage, die äußerst knapp außerhalb des 1000 m-Radius liegt (je nach Windrichtung greifen die Rotoren in die 1000 m-Zone), eine Aktionsraumanalyse.
Die Ergebnisse dieser Aktionsraumanalyse offenbaren das erschreckende Ausmaß der Gefährdung der lokalen Rotmilanpopulation durch die schon bestehenden WEA: Von 19 Windenergieanlagen im Untersuchungsbereich liegen 10 im Bereich hoher bis sehr hoher Rotmilanaktivität, also in der Tabuzone, in der Windenergieanlagen nicht genehmigungsfähig sind - darunter auch eine der schon bestehenden Gimbweiler Anlagen.
„Da der Rotmilanhorst südlich Leitzweiler bei der Planung der meisten dieser Anlagen, auch der Gimbweiler Windräder, nachweislich besetzt war, müssen die Genehmigungen für diese Anlagen widerrufen werden“, forderte Dr. Jürgen Ott, Präsident der POLLICHIA. Diese Anlagen daher nach Auffassung der Verbände müssen umgehend stillgelegt und abgebaut werden!
Dass angesichts der geschilderten, für die Rotmilanpopulation desaströsen Situation hier noch ein weiteres Windrad beantragt wird, ist nach Auffassung der Naturschutzverbände nur mit einer kompletten Missachtung naturschutzfachlicher Belange zu erklären.
Angesichts der oben dargelegten Gefährdung der Rotmilanpopulation, die daraus resultiert, dass infolge mangelhafter naturschutzfachlicher Planungsbeiträge zahlreiche Windenergieanlagen in einem Dichtezentrum der Art genehmigt wurde, ist hier keine weitere Windenergieanlage genehmigungsfähig, gleich in welche Aktivitätszone sie eingeordnet wird. Hier bringt jede weitere Windenergieanlage eine zusätzliche Gefährdung der Population mit sich.
„Diese Gefährdung der lokalen Population darf keinesfalls durch weitere Windenergieanlagen noch weiter erhöht werden und würde einen eklatanten Verstoß gegen das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes darstellen.
Wir fordern daher die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde dringend auf, den Antrag abzulehnen“, forderten Harry Neumann, Dr. Jürgen Ott und Willi Weitz.