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18.06.2016 PRESSEMITTEILUNG

Schloss Lichtenstein muss windkraftfrei bleiben! Das einzigartige Landschafsbild muss erhalten bleiben!

Die Naturschutzinitiative e.V. spricht sich entschieden gegen das Windkraftvorhaben „Hochfleck“ bei Schloss Lichtenstein aus. Neben Gründen des Natur- und Artenschutzes verbietet auch die Zerstörung des einzigartigen Landschaftsbildes rund um Schloss Lichtenstein den geplanten Bau von fünf Windindustrieanlagen am Albtrauf südlich von Reutlingen.

„Der „Hochfleck“ ist sowohl in Bezug auf den Natur- und Artenschutz auch hinsichtlich des Landschaftsschutzes ein völlig indiskutabler Standort für Windindustrieanlagen“, betont Harry Neumann, Vorsitzender der „Naturschutzinitiative e.V.“ anlässlich der aktuellen Debatte um die Windkraftnutzung bei Schloss Lichtenstein.

„Wenn es nicht gelingt, selbst ein derart bedeutsames Landschaftsbild wie den Albtrauf um Schloss Lichtenstein vor der Zerstörung durch Windindustrieanlagen zu verhindern, bedeutet dies faktisch die Abschaffung des Landschaftsschutzes in Baden-Württemberg“, machte Länderbeirat Dr. Richard Leiner unmissverständlich deutlich.

Die Firma Sowitec plant auf dem Hochfleck zwischen Engstingen und Sonnenbühl im Kreis Reutlingen die Errichtung von fünf Windindustrieanlagen mit Gesamthöhen von jeweils

200 m. Dies entspricht der Höhe des Stuttgarter Fernsehturms. Die Anlagen sollen auf einem Höhenzug inmitten eines Laubmischwaldes mit alten Buchenbeständen und wertvollen Habitatsbäumen errichtet werden. Alleine die Schäden die durch Rodungen für Standflächen, dauerhaft freizuhaltende Zufahrtsschneisen sowie Erdarbeiten und Terrassierungen in diesem erhaltenswerten Waldökosystem entstünden, verbieten aus Sicht der Naturschutzinitiative die Windkraftnutzung an diesem Standort.

Aus Sicht des Artenschutzes sind Windindustrieanlagen auf dem „Hochfleck“ aufgrund des Vorkommens von streng geschützten, windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten nicht genehmigungsfähig. Zu den betroffenen Tierarten zählen u.a. Habicht, Mäusebussard, Waldohreule, Waldkauz, Hohltaube, Schwarzspecht, zahlreiche Fledermausarten, Halsbandschnäpper und sowie die Haselmaus.

Besonders gravierend sind aus artenschutzrechtlicher Sicht die Vorkommen von Schwarzmilan und Rotmilan. Der Rotmilan - eine der deutschen Verantwortungsarten im Kontext des europäischen Artenschutzes - ist seit vielen Jahren mit mehreren Brutpaaren rund um den „Hochfleck“ vertreten.

„Der Bau von Windindustrieanlagen in einer Region mit einer derart hohen Rotmilandichte ist mit dem Artenschutz nicht vereinbar und unverantwortlich“, erklärte Konstantin Müller, Dipl. Biologe und Vorstand der Naturschutzinitiative.

In diesem Zusammenhang kritisiert die Naturschutzintitative, dass in Baden-Württemberg die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) bezüglich des Rotmilanschutzes missachtet werden. Während das Expertengremium der Ornithologen im „Helgoländer Papier“ einen Mindestabstand von Windindustrieanlagen zu Rotmilanhorsten von mindestens 1500 m fordert, wurde dieser „Sicherheitsabstand“ in Baden-Württemberg aus politischen Gründen auf nur 1000 m reduziert.

„Wir halten es für unverantwortlich, dass die naturschutzfachlichen Empfehlungen der Vogelschutzwarten bei einer europäischen Verantwortungsart wie dem Rotmilan vom Umweltministerium derart missachtet und ignoriert werden“, kommentierte der Vorstand der Naturschutzinitiative die geringen baden-württembergischen Schutzabstände für den Rotmilan.

„Wie bei derart geringen Mindestabständen zu Windindustrieanlagen die Rotmilanbestände zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb langfristig erhalten werden sollen, ist für uns nicht erkennbar.“

Allein aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen sind Windkraftanlagen auf dem Hochfleck aus Sicht der Naturschutzinitiative nicht genehmigungsfähig, zumal diese weder einen ernst zu nehmenden Beitrag zum Klimaschutz noch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten würden.

Hinzu kommt die massive Zerstörung des Landschaftsbildes, welche Windindustrieanlagen an diesem Standort bewirken würden. Die von Sowitec veröffentlichten Visualierungen belegen dies eindrücklich.

Die Naturschutzinitiative möchte in Erinnerung rufen, dass es die ureigenste Aufgabe des Landschaftsschutzes war und ist, Natur- und Kulturlandschaften vor einer technisch- industriellen Überformung zu bewahren.

„Der Rote Faden in der Raumplanung war immer der Versuch, industriell urbanisierte und naturnahe Rückzugsgebiete für Mensch und Natur voneinander zu trennen. Wälder und Felsen prägen das einmalige Landschaftsbild um Schloss Lichtenberg. Hier Windindustrieanlagen bauen zu wollen, stellt eine unfassbare Missachtung des Landschaftsschutzgedankens dar“, so Harry Neumann, Dr. Richard Leiner und Konstantin Müller.

 

 

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