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Presse

30.05.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Uhu Brutpaar im „Windpark Arolsen“ muss geschützt werden! Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert Abschaltung der Windenergieanlagen!

In der Gemeinde Bad Arolsen brütete ein Uhupaar. Das Brutgeschäft hatte dort bereits Anfang April begonnen. Inzwischen sind die Jungen schon geschlüpft. Da die Nestlinge versorgt werden müssen, bringt die Nähe zu den Windenergieanlagen ihre Eltern in ständige Gefahr. Denn leider haben diese sich ihr Zuhause inmitten eines Windenergiegebietes gebaut. In unmittelbarer Nähe von zwei Windenergieanlagen (WEA) droht ihnen bei ihrer Jagd nicht nur direkte Kollision mit Rotorblättern, auch die akustische Beeinträchtigung durch den damit verbundenen Lärm ist für die nachtaktive Arte sehr problematisch.

Das zuständige Regierungspräsidium Kassel wurde von mehreren Seiten, u.a. auch von der Naturschutzinitiative e.V. (NI), sofort über diese neue Situation informiert.

Die NI bat mit Schreiben vom 07. April 2017 den Regierungspräsidenten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbotstatbestände nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auszuschließen und die Abstandempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG-VSW) für die streng geschützten Uhus einzuhalten. Diesem sogenannten „Helgoländer Papier“ (2015) mit seinen wissenschaftlich basierten Abstandsempfehlungen von Horsten zu Windkraftanlagen und Nahrungshabitaten hatte auch die hessische Landesregierung im Mai 2015 zugestimmt.

In seinem Antwortschreiben hat der Regierungspräsident der NI gegenüber mitteilen lassen, die Vögel seien keiner besonderen Gefahr ausgesetzt, obwohl sich ihr Horst mit der Brut direkt innerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs der WEA befindet.

Weiterlesen: 30.05.2017 - PM - Uhu Brutpaar im „Windpark Arolsen“ 

19.05.2017 - PRESSEMITTEILUNG

Windenergieanlage „Roter Kopf“ in Westerburg wird offensichtlich zur Todesfalle für den Rotmilan (Milvus milvus)

Unter einem der drei Windräder auf dem „Roter Kopf“ in der Verbandsgemeinde Westerburg ist ein getöteter Rotmilan gefunden worden. Aufmerksame und sachkundige Bürger entdeckten die zerfetzten Teile des streng geschützten Tieres und informierten die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Von dem Rotmilan wurde der Rumpf mit anhängendem linken Flügel gefunden, der Kopf und der andere Flügel waren abgetrennt. Beim weiteren Absuchen der Umgebung konnten noch Teile des anderen Flügels aufgefunden werden, wobei neben dem Handflügel noch die durchtrennten Knochen des Unterarms zu erkennen waren.

Anhand der Überreste kann man davon ausgehen, dass der Körper des Tieres von den Rotoren, die sich an der Spitze mit über 300 Kilometern pro Stunde drehen können, schräg durchschlagen wurde. Die Bilder verdeutlichen diesen Sachverhalt.

„Was wir längst wissen, wurde leider erneut bestätigt: Windräder können für Vögel tödliche Fallen sein und stellen damit gerade in der Fortpflanzungszeit eine besondere Gefahr dar. Sollte es sich hierbei um ein Individuum eines aktuell brütenden Paares handeln, hätte dies dramatische Folgen für das Gelege oder die Nachkommen“, erklärten die Naturschutzverbände.

Weiterlesen: 19.05.2017 - Pressemitteilung

 

25.04.2017 – PRESSEMITTEILUNG

Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen auf dem Knippen/Freudenberg

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Genehmigung von drei Windenergieanlagen auf dem Knippen/Freudenberg durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wieder hergestellt. Mit dem BESCHLUSS hob das OVG NRW den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 4. Oktober 2016 auf und stellte die aufschiebende Wirkung wieder her.

Gegen den Genehmigungsbescheid hatte ein Landwirt mit Unterstützung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) im Eilverfahren Einstweiligen Rechtsschutz (Baustopp) beantragt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sah und das Ergebnis der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung für nicht nachvollziehbar hielt.

„Damit müssen die Bauarbeiten am Windpark Knippen umgehend eingestellt werden“, betonte der Landesvorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Harry Neumann.

Das Gericht fordert u.a., dass der fachlich gebotene Abstand von 1.500 m zu den Brutstätten des Rotmilans im Rahmen der UVP-Vorprüfung hätte beachtet werden müssen. Damit stärkt das Oberverwaltungsgericht auch die bundesweit zu beachtende Fachkonvention, das Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW).

Das Gericht vertritt den folgerichtigen Standpunkt, dass das Helgoländer Papier aufgrund des aktuellsten Erkenntnisstandes zusätzlich zu dem veralteten Leitfaden in NRW berücksichtigt werden müsse. „Das ist eine gute Entscheidung für den Natur- und Artenschutz, die deutschlandweit zum verbindlichen Standard werden muss“, erklärte Harry Neumann.

Die NI ist der Auffassung, dass der Investor aus rechtlichen Gründen jetzt sogar ein völlig neues Verfahren einleiten muss, in dem auch die Bedeutung des Lebensraumes für das Haselhuhn zu untersuchen ist. „Am besten ist es, wenn er seinen Bauantrag zurückzieht und die bisherigen Bauteile wieder abbaut“, erklärte Gerhard Bottenberg, Länderbeirat NRW der Naturschutzinitiative e.V.

Das Gericht stellt eindeutig fest: „Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Genehmigungsbescheides des Antraggegners vom 27. August 2015“.

Weiterlesen: 25.04.2017 - Pressemitteilung 

 

12.04.2017 PRESSEMITTEILUNG

Biologische Vielfalt schützen und stärken!

Biodiversitäts Symposium der Naturschutzinitiative e.V. (NI) findet große Zustimmung!

Mit dem 1. Biodiversitäts Symposium in der vollbesetzen Schickardt-Halle in Esslingen machten die Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Deutsche Wildtier Stiftung und die Naturschutzvereinigung „Natürlich fürs Allgäu und Baden-Württemberg e.V.“ den Wert der Biologischen Vielfalt für heutige und zukünftige Generationen deutlich. „Biologische Vielfalt ist eine existenzielle Grundlage für das menschliche Leben“, so formuliert es die im Jahres 2007 beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

„Wir wollen diese ganz bewusst wieder stärker in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen und politischen Handelns stellen und ihre Bedeutung für unser aller Leben deutlich machen“, erklärte eingangs Dr. Ulrich Althauser, stv. Vorsitzender Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Denn nur eine intakte Natur „ermöglicht heutigen und zukünftigen Generationen eine hohe Lebensqualität“, „ein ansprechendes Wohnumfeld und erholsame Landschaften, die gleichzeitig auch Wurzel der regionalen Identität der Menschen sind“, formuliert treffend die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

Die Hauptursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland und Europa sind die Zerstörung der natürlichen Lebensräume, der nach wie vor hohe Flächenverbrauch, die Intensivierung und Düngung von landwirtschaftlichen Flächen, der Einsatz von Chemikalien und Pestiziden, die Fragmentierung und Zersiedelung der Landschaft. Alleine durch Waldrodung verlieren mehr als 4000 Spezies ihren Lebensraum, stellt eine aktuelle in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie fest.

Weiterlesen: 12.04.2017 - Pressemitteilung

16.02.2017

Genehmigung des Windpark Breit verstößt gegen den Natur- und Artenschutz! POLLICHIA e.V. reicht Klage ein.

Mit Unterstützung der Naturschutzinitiative e.V. und ProNatur Heidenburg e. V. hat die POLLICHIA e.V. als anerkannter Umweltverband beim Verwaltungsgericht Trier ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet. Das Gerichtsverfahren richtet sich gegen die von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wenige Tage vor dem Jahreswechsel eilig erteilte Genehmigung des Windparks Breit (Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf). Die Eile erklärt sich daraus, dass dem Windkraftinvestor die Möglichkeit verschafft werden sollte, von den vergleichsweise günstigen Subventionen des Jahres 2016 zu profitieren.

Die Genehmigung konnte deshalb noch im vergangenen Jahr erteilt werden, weil die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mitgespielt und ihren Flächennutzungsplan nach Durchführung der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer erstaunlich kurzen Frist beschlossen hat. Der Plan weist für den Windpark Breit eine Konzentrationszone für die Windenergienutzung aus. Es versteht sich, dass er von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in hohem Tempo genehmigt wurde und daher „rechtzeitig“ in Kraft treten konnte.  

Weiterlesen: 16.02.2017 - Pressemitteilung


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