Presse
KORREKTUR unserer PM vom 25.08.2016 (s.u.)
Die WP Kuhbett GmbH & Co. KG teilt uns am 01.09.2016 mit, dass diese keinen Antrag auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG gestellt habe. Wir bitten darum, dies in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Weiterhin teilt uns die WP Kuhbett GmbH & Co. KG mit, dass im LBP zum Antrag „in einem Satz ein Antrag auf Ausnahme“ auftauche, ein Textbaustein, den das Gutachterbüro „versehentlich“ übernommen habe.
Im LBP heißt es auf Seite 46 konkret zur Anlage WEA 3:
„...Ein Restrisiko der Tötung an der WEA3 lässt sich selbst bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen nicht vollständig ausschließen, da die thermikbedingten Flüge im Bereich der WEA3 lebensraumunabhängig stattfinden.
Es wird daher eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Da u.a. Maßnahmen zur Habitatoptimierung vorgesehen sind, werden die Voraussetzungen erfüllt (siehe hierzu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, IBU 2016) ..."
Laut Kuhbett GmbH & Co. KG spiele im TG und in der UVS ein „Antrag auf Ausnahme keine Rolle“, was auch nicht geplant gewesen sei.
Bei den Planungen zur Erweiterung des „Windpark Weibern-Rieden“, Rheinland-Pfalz, hingegen wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Antrag auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz beim Uhu gestellt wurde, so dass unsere grundsätzliche Kritik an derartigen Anträgen bestehen bleibt.
Ebenso bleibt unsere Kritik an der beantragten „Thermikabschaltung“ im Taunus bestehen.
25.08.2016
Um Geschäfte zu machen, will die „Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG“ das Töten von Rotmilanen in Kauf nehmen
Die „Windpark Kuhbett GmbH & Co. KG“ beantragt die Ausnahme vom Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Landesregierung und Regierungspräsident Dr. Ulrich dürfen die Tötung von streng geschützten Tieren nicht zulassen!
23.08.216
„VG Koblenz:
Keine Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in Kail wegen Beeinträchtigung der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten“
Verwaltungsgericht Koblenz stärkt das Landschaftsbild - NATURSCHUTZINITIATIVE begrüßt das Urteil
Mit diesem Urteil gibt es endlich eine klare Aussage zum Landschaftsschutz. Denn auch bei Landschaften handelt es sich um ein „öffentliches Interesse“.
Unverbaute Landschaften sind ein wichtiger Teil des Naturschutzes, haben einen Wert an sich und sind für uns Menschen lebensnotwendig. Sie dürfen genauso wenig wie der der Natur- und Artenschutz einer falschen Energiepolitik zum Opfer fallen.
19.08.2016
Windindustrieanlagen auf dem Hümmerich zerstören einzigartige
Westerwälder Landschaften und gefährden zahlreiche Arten
NATURSCHUTZINITIATIVE, GNOR und POLLICHIA fordern Graf
Hatzfeld auf, seine Pläne aufzugeben
Die Kreisverwaltung Altenkirchen erhielt einen Antrag auf Genehmigung von
Windindustrieanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Elbergrund, Elbbachtal und
Sieghöhen bei Durwittgen“ für das Projekt „Windpark Hümmerich“. Hierzu ist auch
eine Befreiung von den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets erforderlich.
In einem Gutachten wird der Region ein „ästhetisch ungewöhnlich attraktives
Landschaftsbild der Westerwaldlandschaft“ bescheinigt. Dennoch wurden dort
Windkraftanlagen direkt neben dem Landschaftsschutzgebiet errichtet und es
sollen noch mehr werden.
09.08.2016
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. hat eine neue
Naturschutzreferentin
Neue hauptamtliche Naturschutzreferentin der
NATURSCHUTZINITIATIVE ist die Diplom-Biologin
Dr. Christine Thiel-Bender.
Dr. Christine Thiel-Bender, Jahrgang 1978, studierte Biologie mit den
Schwerpunkten Zoologie und Genetik sowie Geografie an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
In ihrer Diplomarbeit beschäftigte sich Dr. Christine Thiel-Bender mit dem Thema
„Streifgebiete und Schwerpunkte der Raumnutzung der Europäischen Wildkatze in der Nordeifel“.
Ihre Dissertation, gefördert durch ein Stipendium des Evangelischen
Studienwerks Villigst, befasste sich mit einer in Afrika beheimateten Katzenart
(„Ökologie und Populationsstatus des Serval im Luambe Nationalpark in Sambia“).
Nach mehrjähriger Forschung in Sambia konnte Christine Thiel-Bender ihre
Kenntnisse auf dem Gebiet der Zoologie und des angewandten Naturschutzes in
Namibia weiter vertiefen. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei „N/a’an ku sê
Wildlife Sanctuary“ zeichnete sie vor Ort für die Durchführung des Großprojekts
„Wiederansiedlung von Geparden und Leoparden im NamibRand Nature
Reserve“ verantwortlich.
06.08.2016
Pressemitteilung
Keine Windenergieanlagen im UNESCO Welterbe Oberes
Mittelrheintal!
NATURSCHUTZINITIATIVE beklagt zweifelhafte Methoden der Windlobby und der Politik
Der Windkraftinvestor EnBW reichte beim Regierungspräsidium Darmstadt einen
Antrag auf Sofortvollzug der Genehmigung für 4 Windindustrieanlagen auf dem
Ranselsberg ein. Das Gebiet liegt im UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal.
Ein sofortiger Bau würde ein qualifiziertes Votum der UNESCO durch Schaffung
vollendeter Tatsachen verhindern und damit massiv den Welterbestatus der
Region gefährden.
Die UNESCO hatte schon in früheren Zeiten ihrerseits sehr deutlich gemacht,
dass ein Bau von Windindustrieanlagen im Oberen Mittelrheintal den
Welterbestatus massiv gefährden würde. Damals hatte Rheinland-Pfalz ein
hochqualifiziertes Gutachten durch das Büro Grontmij erstellen lassen, welches
die Region um Lorch ebenfalls mit einbezog und nicht nur dort das
Konfliktpotential als „sehr hoch“ einstufte. Rheinland-Pfalz beschloss darauf, dass
in der Rahmenzone der Welterberegion Windräder planungsrechtlich
ausgeschlossen sind.
In Hessen wären sie nach dem Gutachten des durch den Energieanbieter EnBW
beauftragten Büros Ecoda mit einer Nabenhöhe von 149 m aber möglich. Warum
zwei Gutachten zu zwei ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen, erscheint
schwer nachvollziehbar und wirft erneut die Frage nach der fachlichen
Kompetenz und Unabhängigkeit von durch Energieunternehmen oder die
Windindustrie bezahlten Gutachtern auf.